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Aktuelle Pressemitteilung
8.1.2010
Die Schauspielerin und Präsidentin der Deutschen Filmakademie legt Wert darauf, dass ihre Solidaritätsadresse in Sachen Roman Polanski ausschließlich „der Art und Weise, wie die Schweizer Behörden Polanski verhaften ließen“, gegolten habe. Nicht aber,
wie in der aktuellen EMMA berichtet, der Tat, wegen der der Regisseur verhaftet wurde.
Polanski, der zurzeit in seinem Schweizer Chalet in Hausarrest ist, hatte die Tat bereits vor 30 Jahren gestanden. Juristisch geht es zurzeit nur noch um die Frage, ob dies zwischen dem damals 43-jährigen Regisseur und der 13-jährigen Samantha „einvernehmlich“ geschehen ist oder eine „Vergewaltigung“ war.
Am 22. Januar 2010 soll erneut in Los Angeles darüber verhandelt werden, ob das US-Gericht auf dem Erscheinen des seit 30 Jahren flüchtigen Polanski besteht oder ob es bereit ist, das Urteil in Abwesenheit zu fällen. Schon jetzt besteht Einigkeit zwischen Polanskis Anwälten und den Richtern darüber, dass die Tat als „einvernehmlich“ eingestuft wird. In diesem Fall wäre die Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis. Die damalige Aussage des Opfers legt allerdings eher eine Vergewaltigung nahe.
EMMA-Redaktion
Weitere Informationen:
Alice Schwarzer über Polanski
Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll
Pressemitteilung vom 8.1.2010
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Senta Berger dementiert Solidarität mit Polanski
Die Schauspielerin und Präsidentin der Deutschen Filmakademie legt Wert darauf, dass ihre Solidaritätsadresse in Sachen Roman Polanski ausschließlich „der Art und Weise, wie die Schweizer Behörden Polanski verhaften ließen“, gegolten habe. Nicht aber,
wie in der aktuellen EMMA berichtet, der Tat, wegen der der Regisseur verhaftet wurde. Polanski, der zurzeit in seinem Schweizer Chalet in Hausarrest ist, hatte die Tat bereits vor 30 Jahren gestanden. Juristisch geht es zurzeit nur noch um die Frage, ob dies zwischen dem damals 43-jährigen Regisseur und der 13-jährigen Samantha „einvernehmlich“ geschehen ist oder eine „Vergewaltigung“ war.
Am 22. Januar 2010 soll erneut in Los Angeles darüber verhandelt werden, ob das US-Gericht auf dem Erscheinen des seit 30 Jahren flüchtigen Polanski besteht oder ob es bereit ist, das Urteil in Abwesenheit zu fällen. Schon jetzt besteht Einigkeit zwischen Polanskis Anwälten und den Richtern darüber, dass die Tat als „einvernehmlich“ eingestuft wird. In diesem Fall wäre die Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis. Die damalige Aussage des Opfers legt allerdings eher eine Vergewaltigung nahe.
EMMA-Redaktion
Weitere Informationen:
Alice Schwarzer über Polanski
Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll
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Simone de Beauvoir DVD, ein Film von Schwarzer 1973, 45 Min., deutsche u. franz Version |









