Der Justizminister & die Kinderfreunde

Justizminister Heiko Maas will das Sexualstrafrecht verschärfen. - © Frank Nürnberger
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„Hysterie“ alarmiert die Süddeutsche. „Regulierungswut“ in einer „vergifteten Atmosphäre“ konstatiert die 3sat-Kulturzeit. Und in einem Appell behaupten 27 WissenschaftlerInnen: „Der Diskurs über den sexuellen Missbrauch von Kindern ist weit über sein Ziel hinausgeschossen.“ Was ist passiert?

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Justizminister Heiko Maas (SPD) setzt endlich um, was seine FDP-Vorgängerin Leutheusser-Schnarrenberger unverantwortlicherweise über Jahre verschleppt hat. Und er hat Konsequenzen aus dem Fall Edathy gezogen. Der Parteigenosse von Maas und ehemalige Vorsitzende des Innenausschusses hatte unbestritten vielfach Bilder nackter Jungen bei einem kanadischen Händler bestellt. Weil diese Bilder offenbar nicht unter die gesetzliche Definition von Kinderpornografie fallen, da keine explizit sexuellen Handlungen zu sehen sind, hat Edathy deshalb zwar eine Rufschädigung erlitten, aber keine Strafverfolgung zu befürchten. Der gelernte Jurist zeigt bis heute keinerlei Unrechtsbewusstsein. Das hatte für Empörung gesorgt.

Verjährungsfrist
bei sexuellem
Missbrauch auf
30 Jahre erhöht.

Justizminister Maas will nun nicht nur diese Gesetzeslücke schließen. Bestraft werden soll künftig, wer eine „Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“, die „die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Gegenstand hat“. Außerdem will Maas die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch erhöhen. Die Frist soll künftig ab dem 30. Lebensjahr einsetzen, statt, wie bisher, ab dem 21. Lebensjahr. Bei schwerem sexuellem Missbrauch, für den eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt, könnte das Opfer also bis zum 51. Lebensjahr gegen den Täter klagen.

Auch der §174 zum „Sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen“ soll verschärft werden. Das Gesetz soll künftig berücksichtigen, dass „allein die überlegene soziale Rolle des Erwachsenen in einem Erziehungs-, Ausbildungs- oder Betreuungsverhältnis“ ein „Machtgefälle zu begründen vermag, ohne dass zwischen dem Erwachsenen und dem Jugendlichen ein konkretes Über- und Unterordnungsverhältnis besteht“.

Minister Maas will auch der Rolle des Internets beim sexuellen Missbrauch Rechnung tragen und demnächst das sogenannte Cyber-Grooming berücksichtigen: Wer ein Kind „mittels Informations- und Kommunikationstechnologie“ zu sexuellen Handlungen bringen will, soll bestraft werden.

Der Referentenentwurf ist noch zur Abstimmung in den Ausschüssen, da bricht schon eine Welle der Empörung über den Minister herein. Allen voran die von 27 WissenschaftlerInnen - 23 Männern und vier Frauen - die in ihrem Appell fordern: „Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht!“ Die „mediale Skandalisierung“ des Falles Edathy habe dazu geführt, dass jetzt legale „Nacktfotos von Kindern zur Kinderpornographie hochgestuft werden sollen“, schreiben sie. Die Bürger würden „unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt“. Das alles sei Auswuchs eines „erregten Diskurses“.

Das erinnert an den Slogan vom "Missbrauch des Missbrauchs".

Dieses Vokabular erinnert wohl nicht zufällig an einen anderen „Diskurs“, der vor 20 Jahren über das Land rollte. Der Slogan vom „Missbrauchs des Missbrauchs“. Eine Protagonistin dieser Welle, die das enorme Ausmaß des sexuellen Missbrauchs als Hirngespinst hysterischer Feministinnen zu diffamieren versuchte, war Katharina Rutschky. Der Titel ihrer 1992 erschienenen Kampfschrift: „Erregte Aufklärung“.  

Es ist sicher auch kein Zufall, dass unter den UnterzeichnerInnen des Appells alte Bekannte sind. Zum Beispiel Prof. Rüdiger Lautmann. Der machte 1996 als Soziologie-Professor an der Universität Bremen mit einer Untersuchung von sich reden, die die Pädophilie massiv verharmloste. Titel: „Die Lust am Kind“. Lautmann wörtlich: „Den Pädophilen glaube ich den Aufwand, mit dem sie sich um das Einverständnis des Kindes bemühen und die Ernsthaftigkeit, mit der sie ein Nein beachten.“ Und: „Sanfte Überredung“, wusste er, „ist sicher harmlos und mit dem hohen Maß an Verbalisierung im pädophilen Aushandlen notwendig verbunden“.

Der heute 78-jährige Lautmann war damals Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität“ (AHS), einem Sammelbecken für bekennende Pädosexuelle, wie zum Beispiel die Herausgeber des holländischen Journal of Paedophilia, Theo Sandfort und Frits Bernard. Oder Prof. Hartmut Kentler, der im Rahmen seines „Modellprojekts“ straffällige Jugendliche bei bekennend pädosexuellen Männern unterbrachte. „Auch pädosexuelle Kontakte“, hieß es in einem AHS-Positionspapier, könnten „gleichberechtigt und einvernehmlich gestaltet werden“.

Der Besitz von Fotos nackter Kinder - ein Grundrecht?

Auch Prof. Monika Frommel ist unter den UnterzeichnerInnen des Appells. Die emeritierte Professorin für Strafrecht an der Universität Kiel sieht die Sache so: „Es ist nicht nur legal, Fotos welcher Art auch immer von unbekleideten Kindern zu bestellen oder zu haben, sondern es ist eine Grundrechtsausübung.“

Als Grundrecht betrachtet Frommel augenscheinlich auch das Recht von Männern auf käuflichen Sex, weshalb sie auch in Sachen Prostitution strikt gegen jegliche Verschärfung ist. Was die Koalition da gerade plane, sei ein „getarntes Polizeigesetz“. Die Begriffe „Opfer“ und „Zwangsprostituierte“ seien „polizeiliche Etiketten“, hatte die Professorin a.D. auf einer Veranstaltung der Pro-Prostitutions-Lobby erklärt. Und „das Dritte Reich fing mit solchen Etikettierungen an“.

Zwanzig Jahre nach dem „Missbrauch des Missbrauchs“-Backlash zeigt sich nun, dass diejenigen, die sich vor allem für die Täter und selten für die Opfer interessieren, immer noch Einfluss haben. Die Medien springen auf den Hysterie-Zug und den Versuch auf, die überfällige Strafrechtsreform zum Schutz der (potenziellen) Opfer zu verhindern.

Was denn passieren würde, wenn der Entwurf des Justizministers durchginge, fragte die Kulturzeit-Moderatorin auf 3sat die Literaturkritikerin Ina Hartwig, die sich zuvor über die „aufgeregte moralische Stimmung“ beklagt hatte. Antwort: „Die schöne Unbefangenheit ginge uns verloren.“

Die schöne Unbefangenheit ist für so manches (Ex)Kind schon lange perdu.

P.S. Die „Krumme 13“, eine Plattform bekennender Pädosexueller, „begrüßt die Erklärung der 27 WissenschaftlerInnen ausdrücklich“. 

 

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Edathy: Reden wir über die Kinder!

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Seit Tagen ist der Fall Edathy der Aufmacher jeder Nachrichtensendung und füllt die Schlagzeilen auf jeder Seite 1. Die Frage ist nur: Womit? Mit den Streitigkeiten der Großen Koalition. Sicher, die Frage, wer wem was wann gesagt hat - und damit eventuell Dienstgeheimnisse verletzt hat -  ist wichtig. Nur ist über den Machtspielchen der Parteien, die auch vom Kommunalwahlkampf der CSU befeuert werden, eine Frage verloren gegangen: Was ist eigentlich mit den Kindern auf den Bildern, die sich der 44-jährige Sebastian Edathy unbestritten aus Kanada bestellt hat?

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Von denen spricht gerade niemand. Schon gar nicht Herr Edathy. „Eindeutig legal“ seien die Bilder gewesen, sagt der langjährige Vorsitzende des Innenausschusses über die Bilder von neun- bis 14-jährigen Jungen. Er spricht auch gar nicht von „Jungen“. Er sagt „Material“.

Was für ein „Material“ ist das? Es kam zum Beispiel aus Rumänien, schreibt Tanjev Schulz in der Süddeutschen Zeitung. Der Journalist (der auch über den systematischen sexuellen Missbrauch an der Odenwald-Schule berichtet hatte und 2012 mit dem EMMA-JournalistInnen-Preis ausgezeichnet wurde) stellt die entscheidende Frage, die ansonsten niemand stellt.

Einer der Zulieferer der kanadischen Firma Azov-Films, bei der auch rund 800 Deutsche ihre Bilder bestellten, sei Markus R. gewesen. Nachdem er in Deutschland wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden war, sei er nach Rumänien gezogen. Dort habe er kostenlos Karatekurse für Jungen angeboten und ihnen Eis und Pizza spendiert. Rund vier Euro hätten die Jungen bekommen, wenn sie in Unterhose vor der Kamera posierten, und acht, wenn sie die Hose auszogen. Rund 150.000 Euro verdiente Markus R. mit seinen Filmen. Bis er im August 2010 festgenommen und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Ein anderer Zulieferer für Azov-Films sei ein ukrainischer Dozent gewesen, der eine Jugendgruppe leitete. Mit dieser Jugendgruppe sei er auf die Krim in „eine Art Ferienlager für Pädophile“ gefahren.

Das sind die Verhältnisse, in denen die „eindeutig legalen“ Bilder zustande kamen. Justizminister Heiko Maas (SPD) hat gerade angekündigt, er wolle „prüfen“, ob die Definition jener Kinderbilder, die in Deutschland ungestraft gekauft werden dürfen, nicht verschärft werden müsse. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, ist dafür. Denn: „Hinter jedem Bild verbirgt sich auch ein Schicksal. Wir müssen alles daran setzen, damit Kinder nicht zu Opfern und teilweise schwerst traumatisiert werden.“

Währenddessen berichten die Medien weiterhin über: Friedrichs Rücktritt, Seehofers Drohkulisse, Oppermanns Pressemitteilung. Und über die Dienstaufsichtsbeschwerde von Edathy gegen die Hannoveraner Staatsanwaltschaft und dass man ihm offenbar keinen Vorwurf im strafrechtlichen Bereich machen könne. Christoph Hickmann von der SZ findet daher, das von Sigmar Gabriel angeregte Parteiausschlussverfahren für Edathy ginge „zu weit“. Denn: „Noch wird ermittelt, aber die SPD geht schon gegen einen Mann vor, der ohnehin fürs Leben gestraft ist und außer der Politik offenbar nicht viel hatte. Das ist einer Partei nicht würdig, die sich für die Mühseligen und Beladenen einsetzt.“

Mühselige und Beladene? Die rumänischen Kinder meint Hickmann damit ganz offensichtlich nicht.

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Auf dem Spielplatz des Abnormen, Süddeutsche Zeitung, 18.2.2014

 

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