SCHWEIZ
Roman Polanski
Am 10. Dezember hörten die US-Richter in Los Angeles seine Anwälte an – wird auch der berühmte Regisseur vor Gericht zitiert?
Seit dem 4. Dezember schmachtet Roman Polanski nicht länger in Untersuchungshaft, sondern residiert in seinem wirklich schönen Schweizer Chalet bei Gstaad. Wenn auch mit kleinen Einschränkungen: Er darf das 1.800 Quadratmeter-Grundstück nicht verlassen und wird via elektronischer Fußfessel kontrolliert. Und musste drei Millionen Euro Kaution zahlen. Grund: Die Fluchtgefahr ist in diesem Fall groß, denn der in Paris lebende gebürtige Pole hat auch die französische Staatsangehörig. Einmal in Frankreich, könnte er also nicht mehr ausgeliefert werden und hätte auch nichts zu befürchten: Präsident Sarkozy persönlich soll sich für die Entlassung von Polanski aus der Untersuchungshaft eingesetzt haben.
Heute wird in Los Angeles die Anhörung der Anwälte von Roman Polanski stattfinden zu einem Fall, in dem der Täter zwar seit 32 Jahren geständig, aber gleichzeitig auch seither flüchtig ist: Es geht um die Vergewaltigung der 13-jährigen Samantha Geimer im März 1977 in der Villa seines Freundes Jack Nicholson. Ob auch Polanski persönlich sich noch vor dem US-Gericht verantworten muss, wie die Richter fordern, ist noch offen.
Eines hat der berühmte Regisseur schon jetzt erreicht: Er wird nicht mehr wegen „Vergewaltigung einer Minderjährigen“ angeklagt werden, auf die in den USA bis zu lebenslänglich steht, sondern nur noch wegen „Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen“, wofür maximal zwei Jahre Gefängnis drohen. Abzüglich der Untersuchungshaft wäre Roman Polanski, 76, also selbst bei einer Verurteilung in sehr absehbarer Zeit wieder ein freier Mann - und müsste nicht länger auf der Flucht sein.
In Amerika hat übrigens die hitzige Debatte um den Fall Polanski einen ganz anderen Tenor als in Europa. Sicher, auch dort hat es Free-Polanski-Petitionen gegeben, die Mehrheitsstimmung jedoch ist gegen eine Straffreiheit für den Regisseur. Und inzwischen gibt es sogar eine Gegen-Polanski-Petition, die schon bis Ende November 3.474 Frauen und Männer unterzeichnet hatten (
http://www.thepetitionsite.com/1/art-does-not-excuse-rape-polanski-must-face-justice). Und einige SchauspielerInnen haben ihre spontane Solidarität nach mehr Nachdenken und Informationen zurückgezogen, wie zum Beispiel Emma Thompson.
In Deutschland ist die Stimmung ebenfalls geteilt. Doch nicht zuletzt Alice Schwarzers Kommentar (sowie die Veröffentlichung eines Auszugs des Vernehmungsprotokolls von 1977 mit dem Opfer Samantha Geimer) haben die zunächst fast einhellige Solidarität der Filmwelt inzwischen ins Wanken gebracht. Dennoch sah zum Beispiel die Deutsche Filmakademie, deren Verantwortliche – Günther Rohrbach und Senta Berger – sofort nach der Verhaftung ihre Solidarität mit Polanski im Namen der Institution erklärt hatten, bisher keinen Grund zur Relativierung ihres Plädoyers für die Straffreiheit bei Vergewaltigung eines Kindes.
In Europa reagierte die Filmwelt also eher wie gewohnt: Ganz im Stil einer Familie, innerhalb der ruchbar wird, dass Vater sich am Kind vergriffen hat. Mutter schaut weg, das Opfer wird ins Zwielicht gerückt, der Täter entschuldigt und die Türen werden geschlossen.
Doch die Zeiten sind vorbei, in denen Kindesmissbrauch ein Kavaliersdelikt war. Und es ist auch schwer einzusehen, warum für die glamouröse Welt des Films andere Kriterien gelten sollten. Würde man diesen Fall in irgendeine andere Branche übertragen, so wäre es undenkbar, dass zum Beispiel eine Phalanx von Stahlbaronen die Freilassung oder Sonderbehandlung einer der ihren fordern würde, argumentierte die amerikanische Financial Times und fragt: Warum also nehmen die Künstler sich das raus?
In Deutschland klingt das alles noch anders. Wie zum Beispiel in einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung, wo es heißt: „Doch weder der Eifer seiner (Polanskis) Befürworter noch vor allem der seiner strafwütigen Gegner ist hier angebracht. Das Verfahren gegen Polanski ist längst rechtlich so beschädigt, dass es zumindest nicht mit Haft und Gewalt fortgesetzt werden kann.“ - Nun, dass Polanski „Gewalt“ erlitten habe, hat außer der SZ bisher noch niemand behauptet – und das wünschen selbst seine „strafwütigen Gegner“, spricht die AnhängerInnen des Rechtsstaates, nicht.
In den USA hat die kritische Debatte des Falls Polanski inzwischen auch positive Folgen. Prominente sprechen jetzt öffentlich über den selbst erlittenen Missbrauch. Und die Gesellschaft diskutiert verstärkt den Missstand. Übrigens: Studien des US-Justizministeriums belegen, dass 70 Prozent aller sexuellen Übergriffe an Kindern verübt werden, am gefährdetsten sind die 14-Jährigen. Samantha Geimer, das Opfer von Roman Polanski, war 13 Jahre alt, als der damals 43-Jährige sie mit Tabletten, Alkohol und Einschüchterung gefügig machte.
Zum Thema u.a. auf emma.de:
Polanski & FreundInnen (6/09),
Woody Allen: Was ist ein Vater (10/92)
Das vernichtende Urteil (5/93).
EMMAonline, 4.12.2009
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