VHS-Sprachlehrerin Passberger
„Ich brauche Hilfe!“
Alleingelassen fühlt sich die Integrationsdozentin an der VHS Spandau. Da will ein Ehemann verbieten, dass seine Frau mit Männern spricht.

Integrationskurs an der Volkshochschule Spandau. Das Thema der heutigen Deutschstunde: Streiten. „Was können Sie Ihrem Mann sagen, wenn Sie sich über ihn geärgert haben?“ fragt Dozentin Christina Passberger und lässt ihre 15 männlichen und drei weiblichen Teilnehmer den ehelichen Streit auf Deutsch im Rollenspiel üben. Es wird viel gelacht. Nur eine Schülerin, eine Türkin Anfang zwanzig mit Kopftuch und langem Mantel, sitzt stumm in der Ecke. Sie streite sich nie mit ihrem Mann, sagt sie leise, als die Dozentin sie zum Mitmachen auffordert.
Am nächsten Tag steht der Ehemann der jungen Frau vor Passbergers Klassenraum. Bis dato hatte er seine Frau stets zum Unterricht gebracht und wieder abgeholt. Jetzt will er ein Gespräch mit der Dozentin. Er verlangt: Ab jetzt soll seine Frau im Deutschkurs nicht mehr mit Männern sprechen – „im Namen der Religion“. Christina Passberger ist fassungslos. „Ich habe ihm gesagt, dass wir in Deutschland die Gleichberechtigung in der Verfassung verankert haben und dass er sich danach zu richten hat. Dies ist schließlich ein Integrationskurs.“ Der „ganz modern gekleidete“ Mann wird wütend, beschimpft – in perfektem Deutsch – die Dozentin. Die fragt sich nun, was sie tun soll. Und schreibt an die neue Integrationsbeauftragte Maria Böhmer: „Ich denke, es wird sich hier um keinen Einzelfall handeln. Die Politik schwappt zunehmend in unsere Klassenzimmer. Und wir Lehrer brauchen Rückendeckung.“ Aber damit sieht es schlecht aus.
Mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, hatte Rot-Grün auch die Integrationskurse eingeführt. Sie bestehen aus 600 Stunden Sprachkurs und 30 Stunden Orientierungskurs. Zu einem Integrationskurs verpflichtet ist, wer in Deutschland leben möchte und sich „nicht in einfacher Sprache verständigen kann“. Auch wer schon länger in Deutschland lebt und so schlecht Deutsch spricht, dass er oder sie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, kann von der Bundesagentur für Arbeit zwangsweise zum Kurs geschickt werden. Ansonsten droht Kürzung des Arbeitslosengeldes. Alle anderen – wie zum Beispiel die vielen türkischen Hausfrauen, die auch nach 30 Jahren Parallelwelt kaum Deutsch sprechen – sind berechtigt zum Integrationskurs, aber nicht verpflichtet. Rund 38.000 Männer und 65.000 Frauen haben in 2005 an einem Integrationskurs teilgenommen.
Was in diesen Kursen gelehrt werden soll, hat der Gesetzgeber in §3 der Integrationskursverordnung festgelegt: die „Vermittlung der Werte des demokratischen Staatswesens der BRD und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Toleranz“. Was aber passiert, wenn ein Kursteilnehmer (oder eine Kursteilnehmerin) offen gegen diese Werte agiert – das haben die toleranten rot-grünen Gesetzgeber nicht festgelegt.
Und das, obwohl abzusehen war, dass die fundamentalistische Offensive vor den Integrationskursen nicht halt machen würde. Denn die Unterwanderung des europäischen Bildungs- und Rechtssystems gehört seit Mitte der 80er Jahre zur Strategie der islamischen Fundamentalisten. Fast alle Fälle – wie auch die Klage Fereshta Ludins für das Kopftuch – haben sich bei näherem Hinsehen als gezielte Provokation und Versuch erwiesen, ein Exempel zu statuieren.
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Dennoch beschieden die Behörden Dozentin Passberger: Es handle sich um einen „Einzelfall“, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Integrationskurse zuständig ist. Und die Pressestelle des Berliner Bildungssenators Klaus Böger erklärt: „Unsere Direktive ist der sensible Umgang mit Betroffenen.“ Der Ratschlag aller Beteiligten lautet: Die Teilnehmerin solle doch besser einen reinen Frauenkurs besuchen.
„Aber das wird der politischen Dimension des Falles überhaupt nicht gerecht“, klagt Christina Passberger. Sie und weitere besorgte DozentInnen haben nun einen zweiten Brief an die Integrationsministerin geschrieben: „Wir brauchen dringend detaillierte Regeln, die die Integrationskursverordnung ergänzen.“ Eine der Regeln: „Frauen sprechen in den Integrationskursen mit Frauen und Männern. Es ist nicht statthaft, sich dieser Regelung aus ‚Religionsgründen‘ zu entziehen.“ Und: „Religiöse Einstellungen dürfen die in der Bundesrepublik geltenden demokratischen Grundsätze nicht außer Kraft setzen. Sollte dies von Seiten der Schüler versucht werden, ist der Fall umgehend beim BAMF zu melden und hat Sanktionen zur Folge.“
Seit Anfang des Jahres werden die Integrationskurse evaluiert und ab Herbst überarbeitet. Die Gelegenheit zur Verbesserung der offensichtlichen Mängel des Gesetzes.
EMMA Mai/Juni 2006
Außenpolitik, Asyl, Integrationspolitik, Gewaltschutz, Ehegattensplitting, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Frauenbeauftragte, Frauenpolitik, Familienpolitik
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