ALICE SCHWARZER
Im Namen der Scharia
Der Frankfurter Fall ist keine Ausnahme. Seit Jahren gibt es eine systematische Aufweichung unseres Rechtssystems durch die Scharia.
Erst über zwei Monate, nachdem es passiert war, wurde es öffentlich. Eine Frankfurter Richterin hatte Anfang des Jahres den Antrag einer von ihrem Ehemann getrennt lebenden Frau auf „Scheidung im Eilverfahren“ abgelehnt mit dem Hinweis, das „Züchtigungsrecht“ sei nicht unüblich bei Muslimen.
Die in Deutschland geborene Tochter marokkanischer Eltern hatte 2001 einen Marokkaner geheiratet und zwei Kinder von ihm bekommen. Damit, dass er sie schlug – bis hin zu Todesdrohungen – „musste die Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat“, argumentierte Richterin D. und zitierte als Beleg die Koransure 4.34 „Die Frauen“, in der es u.a. heißt: „Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben (…) Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.“
Es ist ausschließlich der Anwältin der bedrohten Frau, Barbara Becker-Rojczyk, zu verdanken, dass die Ablehnung nicht zu den Akten gelegt, sondern letztendlich doch zum Skandal wurde. | Mehr zum Thema |
Von SpiegelOnline zu der Sache befragt, hatte ich im März geantwortet: „Die Argumentation der Richterin ist leider alles andere als ein Einzelfall. Es hat in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Urteile gegeben, bei denen die Täter im Namen ‚anderer Sitten‘ bzw. eines anderen ‚Kulturkreises‘ milder verurteilt oder gar freigesprochen wurden – bis hin zum Mord. Unser Rechtssystem wird seit langem systematisch von islamischen Kräften unterwandert. Auch und gerade Konvertiten sind da sehr aktiv.“
So manche gaben mir recht, andere fanden, dass ich „mal wieder übertreibe“. Die taz interviewte dazu ausgerechnet den Islamwissenschaftler und Professor für „Bürgerliches Recht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung“ in Erlangen, Mathias Rohe. Der erklärte: „Alice Schwarzer verkennt in grotesker Weise die Lage.“
Doch schon 2001 hatte der Islamwissenschaftler Hans-Peter Raddatz konstatiert: „Erste Schritte in Richtung einer Rechtssprechung im Sinne des Islam sind erkennbar; beherzt verstärkt vom Erlanger Juristen Rohe, der richtungsweisend für das Entstehen eines parallelen Rechtswesens werden könnte.“Und auch die Islamwissenschaftlerin und Gerichtsgutachterin Prof. Ursula Spuler-Stegemann war bereits damals besorgt über die zunehmende "Zweigesetzlichkeit in Deutschland" und den "massiven Angriff auf unser Rechtssystem".
Der Frankfurter Rundschau gegenüber schließlich bestätigte Rohe 2002 selbst: „Wir wenden hier in Deutschland jeden Tag die Scharia an.“ 2007 tönt das in der taz schon gemäßigter, denn: „Die Zeiten haben sich geändert“ (Rohe). Heute missbillige der deutsche Jurist die Geschlechtertrennung in der Schule, „jedenfalls die extreme Form“ und „bei Wahrung des Anstandes“. Fragt sich nur, wie die nicht extreme Form aussieht, und wer was unter „Anstand“ versteht.
In welche Richtung das gehen könnte, lässt die Lektüre von
Rohes Buch ‚Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen‘ aus
dem Jahr 2001 ahnen: „Rechtspolitisch zu erwägen ist, bei
Bedarf einzelne islam-rechtlich inspirierte Vorschriften als
Wahlmöglichkeiten für Muslime einzuführen“, schreibt er da.
„Beispielsweise hat Spanien in seinem neuen Personenstandsrecht die islamische Form der Eheschließung
(also die Polygamie, d.A.) als Option anerkannt.“ Nur konsequent, dass Rohe zur Zeit laut taz an der Errichtung eines ‚Zentrums für Islam und Recht in Europa‘ arbeitet.
Doch zurück zu dem Frankfurter Fall. Etliche Deutsch-Türken – wie die Anwältin Seyran Ates oder die Autorin Necla Kelek – kritisierten das Verhalten der Richterin scharf. PolitikerInnen aller Parteien äußerten ihre Missbilligung.
Die Vorsitzende des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, sowie die ‚Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen‘ distanzierten sich mit Entschiedenheit von einer Argumentation im Namen des Koran. Doch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Arenhövel hätte sich gar gewünscht, dass „die Politik sich hinter die Justiz stellt“. Denn: „Die Richterin hat sich im Rahmen der Vorschriften Gedanken gemacht.“ Deutsche Vorschriften...
Es ist im Prinzip ja richtig, den lebensgeschichtlichen Kontext eines Angeklagten zu berücksichtigen. Doch kann das so weit gehen, dass auch ein die Frauen vollständig entrechtendes islamisches Familienrecht den Rechtsstaat aufweicht?
Noch schräger wurde die ganze Geschichte, als ein Sprecher des Amtsgerichts Frankfurt – um Verständnis heischend – darauf hinwies, dass Richterin D. vor zehn Jahren schon einmal in die Schlagzeilen geraten sei: Nämlich als während einer ihrer Verhandlungen ein Mann seine Ex-Frau vor ihren Augen erschoss – die Richterin war derweil in Panik unter den Tisch gekrochen.
War also auch diesmal Angst im Spiel? Das wäre keine gute Voraussetzung für die Ausübung eines Berufs, für den Unabhängigkeit und Souveränität unabdingbar sind. Doch bis jetzt ist Richterin D. nur von diesem Fall abgezogen worden – weitere disziplinarische Maßnahmen scheinen nicht erwogen zu werden.
EMMA hat in den letzten zwanzig Jahren vielfach über Urteile berichtet, in denen die Tatsache, dass der Täter Muslim war – oder aus Osteuropa oder dem Balkan kam – immer wieder kulturrelativistisch strafmildernd zu Buche schlug. Über eines dieser Urteile schrieb ich im September 1986 in EMMA. Dabei ging es um den 41-jährigen Marokkaner Abdeslam ben Ayade, der am 4. August 1985 seine zwölfjährige Tochter, die vor ihm mit ihrer Mutter ins Frauenhaus geflüchtet war, durch drei Messerstiche ins Herz getötet hatte. Der Berber wurde nicht etwa wegen Mord zu lebenslänglich verurteilt, sondern bekam für „Totschlag“ sechs Jahre.
Die Staatsanwältin hatte gar nicht erst auf Mord plädiert und Richterin Johanna Dirks versicherte bei Urteilsverkündung beflissen, sie habe „die kulturelle Herkunft des Angeklagten ausdrücklich einbezogen“. Übrigens: Der Prozess fand in Frankfurt statt.
Alice Schwarzer, EMMA 3/07
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