Ganztag: Deutscher Sonderweg
Mittwoch elf Uhr. Die Lehrerin einer Grundschule am Niederrhein wünscht den Erstklässlern ein „schönes Wochenende“. Vor dem Tor warten schon die startbereiten Familienvans. Denn morgen ist Feiertag, dann folgt ein Brückentag, an dem der Unterricht ebenfalls ausfällt. Der verlängerte Kurzurlaub lohnt sich also, doch das Arrangement hat einen Haken: Nur wenige Kinder fahren direkt nach der Schule in ein Ferienhaus am Meer. Wahrscheinlicher ist, dass sie sich spätestens ab halb zwölf fragen, was sie machen sollen. Denn Papa wie Mama sind an ihrem Arbeitsplatz. Das interessiert die Schule allerdings wenig, sie versteht sich als „rein pädagogische und nicht als betreuende Einrichtung“. Wenn Eltern den Stundenplan der Kinder nicht mit ihren betrieblichen Abläufen koordinieren können, gilt das als privates Problem.
Zugegeben, die Geschichte ist einseitig erzählt. In der Regel beginnt das schulische Wochenende nicht am Mittwochmorgen. Doch willkürlich gesetzte Anfangs- und Schlusszeiten sind für Mütter wie Väter ein deutlicher Rückschritt nach der vergleichsweise verlässlichen Kita.
Immerhin wird an den meisten Schulen mittlerweile eine warme Mahlzeit angeboten. Nach der Mittagspause startet dann der sogenannte „Offene Ganztag“, ein halbherziges Angebot ohne feste Verpflichtung. Die „Freiwilligkeit der Inanspruchnahme“ betont das Bundesfamilienministerium auf seiner Website.
Daran soll sich auch künftig nichts ändern. Doch mit dem kommenden Schuljahr gibt es einen „Rechtsanspruch auf Ganztagsversorgung an Grundschulen“. So steht es in dem Gesetz, das die einstige Große Koalition schon vor fünf Jahren beschlossen hat. Eingeführt wird der Anspruch schrittweise, ab Sommer 2026 zunächst für Erstklässler und erst ab 2029 für alle Jahrgangsstufen. Die Schulen sind künftig verpflichtet, an fünf Werktagen mindestens acht Stunden lang zu öffnen, nur maximal vier Wochen pro Jahr dürfen sie während der Ferien komplett schließen. Rund 3,5 Milliarden Euro will die Bundesregierung in das Vorhaben investieren.
Knapp zwei Drittel der GrundschülerInnen nehmen bereits jetzt an Ganztagsangeboten teil. Das sind deutlich mehr als noch vor einem Jahrzehnt. Die regionalen Quoten schwanken zwischen fast 90 Prozent in Ostdeutschland und den Stadtstaaten und bis zu etwa 30 Prozent in Bayern. Kritiker wittern hinter dem geplanten Rechtsanspruch einen Zwang. „Bis die Sonne untergeht“ titelte die Frankfurter Allgemeine schon vor über zehn Jahren, und entwarf ein Horrorszenario: „Manche Kinder werden schon um sieben Uhr früh gebracht, die Schüler kommen im Dunkeln und gehen in der Dämmerung. Betreuung bis zu zehneinhalb Stunden am Tag, 50 Stunden in der Woche. Für manche Berufstätige mag das ein Traum sein. Und für die Kinder?“
Warum aber fängt die deutsche Schule schon um acht Uhr an, teilweise sogar früher? Wieso nicht zum Beispiel um neun, wie in Großbritannien? Hier beißt sich die konservative Kritik in den Schwanz. Denn der zeitige Beginn ist notwendige Voraussetzung des betrauerten Halbtagssystems, anders ist das Lernpensum nicht zu schaffen. Die Halbtagsschule war stets ein (west)deutscher Sonderweg, in fast allen europäischen Ländern ist Nachmittagsunterricht selbstverständlich. Doch fast nirgendwo gibt es ein zeitlich so begrenztes Bildungsangebot. Und nirgendwo werden die Probleme, die sich daraus ergeben, in ähnlich drastischer Form auf die Eltern, also vor allem auf die Mütter abgewälzt. Ob Erkrankungen, Sprechtage, Fortbildungen, Betriebsausflüge, Glatteis oder Hitzefrei – Gründe gibt es viele, warum der ohnehin knapp bemessene Unterricht ausfallen kann. Wer dann nicht auf hilfsbereite Verwandte, Nachbarn oder Freundinnen zurückgreifen kann, ist kaum in der Lage, eine Vollzeitstelle außer Haus anzunehmen.
Tief sitzende Grundlage dieser Misere ist ein antiquiertes Familienbild, das Erziehung als vorwiegend private Angelegenheit und nicht als öffentliche Aufgabe betrachtet. Einst war von „Verwahranstalten“ die Rede, von „Rabenmüttern“ und „Schlüsselkindern“ – spezifisch deutsche Begriffe, die es in anderen Sprachen gar nicht gibt. So ist in Frankreich die Rolle des Staates als pädagogische Instanz seit der Aufklärung positiv besetzt – während man hierzulande in der Tradition deutscher Innerlichkeit und geprägt durch die Erfahrungen im Nationalsozialismus gleich totalitäre Indoktrination witterte. Der Staat sollte seine „Einmischung“ nach diesem Verständnis auf wenige Stunden Bildungsvermittlung am Vormittag beschränken.
Weil das immer weniger zur Berufstätigkeit beider Eltern passt und auch die Unternehmen wegen des Fachkräftemangels Druck auf die Politik ausüben, kommt jetzt der Rechtsanspruch zumindest an den Grundschulen. Ein großer Wurf aber ist das nicht, man betreibt weiterhin Flickschusterei und improvisiert mit Scheinlösungen.
Der in den meisten Bundesländern vorherrschende „Offene Ganztag“ bedeutet in der Regel Vormittagsunterricht nach altem Muster mit anschließender Beaufsichtigung durch nicht angemessen qualifizierte (und schlecht bezahlte) Aushilfskräfte. Die meisten Lehrerinnen und Lehrer verschwinden wie gewohnt zwischen 13 und 14 Uhr, die Versorgung der Kinder übernehmen dann freie Träger der Jugendhilfe, Eltern oder Ehrenamtliche aus Vereinen.
„Billigvarianten“ nennt das der Bildungswissenschaftler Wilfried Bos, sein Kollege Dirk Zorn von der Bertelsmann-Stiftung spricht von einem „konzeptionellen Vakuum“. Notwendig wäre ein für alle verbindlicher Ganztagsunterricht, in dem sich Lernen und Freizeit abwechseln. Nur so können Mütter und Väter das zermürbende Jonglieren zwischen Stunden- und Schichtplänen beenden.

