Mehr Rechte für unverheiratete Väter

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Unverheiratete Väter sollen künftig das Recht haben, das Sorgerecht einzuklagen, falls die Mutter des gemeinsamen Kindes es ihnen verweigert. Das beschloss heute das Bundeskabinett und bestätigte den Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Damit hat die Ministerin Abstand genommen von ihrer ursprünglichen und auch in EMMA scharf kritisierten Idee, das gemeinsame Sorgerecht automatisch beiden Elternteilen zuzusprechen. Dennoch gibt es auch am neuen Plan Kritik. Zum Beispiel vom Deutschen Juristinnenbund: In seiner Stellungnahme bezeichnet er das geplante Eilverfahren, laut dem der Vater das Sorgerecht automatisch bekommt, falls die Mutter innerhalb einer sechswöchigen Frist nicht reagiert, als „verfassungswidrig“. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) weist darauf hin, dass ein gemeinsames Sorgerecht keinesfalls ein Garant dafür sei, dass Väter auch Verantwortung für ihr Kind übernehmen. Denn das Sorgerecht gebe den Vätern zwar Entscheidungsbefugnisse. Aber: „Die Pflichtenseite bleibt vollkommen ausgeblendet.“

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