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„Das ist gegen die Verfassung!“

Der Jurist Jonas Jacob erklärt, warum das „Selbstbestimmungsgesetz“ auch gegen Kinder- und Elternrechte verstößt und dass die Verfassung von einem biologischen Geschlechtsbegriff ausgeht. Und er macht klar, dass Karlsruhe die Gutachten vor einem Geschlechtswechsel mehrfach für verfassungskonform erklärt hat.
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