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Person

Das deutsche Recht schützt Vergewaltiger

Gina-Lisa Lohfink ist vor aller Augen vergewaltigt worden, sagt sie. Dafür soll sie jetzt Strafe zahlen. Wegen "Falschbeschuldigung" ihrer Vergewaltiger. Denn "Nein heißt nicht Nein". Der bento-Kommentar weist darauf hin, dass von 135 Anschuldigungen wg. Vergewaltigung 1 falsch sei - in den Medien stellt sich das genau umgekehrt dar.

Sexualgewalt: Nein heißt Nein!

Der Fall Gina-Lisa Lohfink scheint grotesk. Aber er ist kein Einzelfall. Hier zeigt sich einmal mehr, wie entrechtet Opfer sexueller Gewalt in Deutschland sind. Bisher zumindest. Denn eine Reform des § 177 steht an. Dann heißt Nein endlich Nein. Um das zu erreichen, brauchte es eine bewährte Strategie.
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