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Prostitutionsgesetz: verfassungswidrig!

Ein Verfassungsrechtler und eine Sozialethikerin weisen in einer Untersuchung nach: Der deutsche Staat nimmt die psychischen wie körperlichen Schäden an Hunderttausenden Prostituierten billigend in Kauf. Er kommt seiner Schutzpflicht nicht nach und verletzt internationale Abkommen. Folgt jetzt eine Verfassungsklage?

Freier: Sie wissen, was sie tun

Eine Studie, für die über 700 Freier aus fünf Ländern befragt wurden, offenbart: Sexkäufer sind sich der Demütigung und der Gewalt gegen Prostituierte bewusst. Im Freierparadies Deutschland, wo Sexkauf legal ist, beobachten sie besonders oft Gewalt – und zeigen sie im Ländervergleich besonders selten an.

"Es kann nur besser werden!"

Helmut Sporer hat 44 Jahre lang im Rotlicht-Milieu ermittelt. Er ist überzeugt, dass im Kampf gegen die Ausbeutung der Frauen nur noch eines hilft. Und er ist fassungslos, dass Berlin 2017 zum zweiten Mal eine Gesetzesreform gemacht hat, die die nichts an den katastrophalen Zuständen ändert.

Ein Europa frei von Prostitution!

Detective Simon Häggström aus Schweden (Foto) hat nur positive Erfahrungen mit der Bestrafung der Freier gemacht. Er berichtete wie das Schwedische Gesetz von der Polizei in der Praxis erfolgreich angewandt wird. Auch er ist für ein Europa ohne Prostitution, wie alle der 100 EuropäerInnen, die sich jüngst in Brüssel trafen.
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