Karlsruhe erlaubt Kopftuch in Kita

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Eine Erzieherin in einer kommunalen Kita darf während der Arbeit ein Kopftuch tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit das baden-württembergische „Gesetz zur Betreuung und Förderung von Kindern“ ausgehebelt. Das verbietet Erziehungspersonen, „politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Trägers gegenüber Kindern und Eltern (…) zu gefährden.“ Insbesondere dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass eine Erziehungsperson „gegen die Gleichberechtigung der Menschen nach Artikel 3 des Grundgesetzes auftritt.“ 

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Die in der Türkei geborene Erzieherin, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hatte in der Kita dennoch ein Kopftuch getragen und war dafür vom Arbeitgeber abgemahnt worden. Dagegen hatte die Frau geklagt. Alle Instanzen hatten der Kita Recht gegeben. Die Karlsruher RichterInnen aber befanden, die Erzieherin dürfe das Kopftuch tragen. Begründung: Ein Verbot sei ein „schwerwiegenden Eingriff in ihr Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“. Denn: „Die Beschwerdeführerin beruft sich nicht auf eine religiöse Empfehlung, deren Befolgung für die einzelnen Gläubigen disponibel oder aufschiebbar ist, sondern auf ein nach ihrem Glaubensverständnis imperatives Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit.“

Das Urteil überrascht nicht. Denn exakt so hatten die Karlsruher RichterInnen bereits ihr letztes Kopftuch-Urteil vom März 2015 begründet. Da hatten zwei kopftuchtragende Lehrerinnen aus NRW geklagt – und schließlich in Karlsruhe Recht bekommen. Begründung: „Glaubensfreiheit“ und „imperatives Bedeckungsgebot“.

Die ideologische Bedeutung des Kopftuchs ignoriert

Dennoch ist die Ignoranz der VerfassungsrichterInnen erstaunlich. „So lebensfern muss man erst mal sein, die seit dreißig Jahren weltweit offen demonstrierte ideologische Bedeutung des Kopftuches zu ignorieren“, hatte EMMA damals kommentiert. Und zwar „den Terror in den islamischen Ländern, den Druck in den patriarchalen Familien mitten unter uns, die von Islamisten seit Jahrzehnten geschürten Konflikte Pro & Contra Kopftuch an deutschen Schulen.“

Es steht zu befürchten, dass nun systematisch weitergeklagt wird. So lange, bis mit Schützenhilfe aus Karlsruhe sämtliche Anti-Kopftuch-Gesetze der Bundesländer für verfassungswidrig erklärt sind. Übrigens: Baden-Württemberg ist gerade dabei, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das Juristinnen im Staatsdienst das Tragen eines Kopftuchs verbieten will. Anzunehmen, dass das Bundesverfassungsgericht auch Richterinnen und Staatsanwältinnen mit Kopftuch akzeptieren wird.

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Alice Schwarzer schreibt

Kopftuch: Lebensfernes, fatales Urteil

© Uli Deck/dpa
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Eigentlich ist alles schon längst gesagt worden. Und die Entwicklung der Weltlage bestätigt aufs Dramatischste, dass das islamistische Kopftuch bzw. der Ganzkörperschleier ihre Unschuld schon lange verloren haben – sollten sie sie überhaupt jemals gehabt haben. Denn das Kopftuch ist die internationale Flagge der Islamisten, die den Islam für ihren politischen Kreuzzug missbrauchen.

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Mädchen und Frauen unter fundamentalistisch-muslimischer Herrschaft - ob in Familien, Communities oder Ländern –, die sich nicht verschleiern, sind Freiwild und riskieren ihr Leben. Schon alleine wegen des Leids dieser Millionen unter den Schleier gezwungenen Frauen müsste eigentlich jede Frau in einem freien Land, die „freiwillig“ den Schleier trägt, dieses blutbesudelte Stück Stoff ablegen. Aus Solidarität.

Kopftuch bzw. Ganzkörper- 
schleier haben ihre Unschuld längst verloren

Sechs deutsche Verfassungsrichter – darunter zwei Richterinnen, eine von ihnen „verpartnert“ – haben sich nun erlaubt, all das schlicht zu ignorieren: den Terror in den islamischen Ländern, den Druck in den patriarchalen Familien mitten unter uns, die von Islamisten seit Jahrzehnten geschürten Konflikte Pro & Contra Kopftuch an deutschen Schulen. Sie haben so getan, als gäbe es das alles nicht und haben der Klage von zwei Kopftuch tragenden Lehrerinnen aus NRW – wo das Kopftuch bisher für Lehrerinnen in der Schule verboten war – Recht gegeben. Nachdem die zuvor in allen Instanzen verloren hatten. Die klagenden Frauen folgten einem „imperativen religiösen Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit“, das über der weltanschaulichen Neutralität der staatlichen Schule stehe, argumentierten die RichterInnen in der Urteilsbegründung. So lebensfern muss man erst mal sein, die seit dreißig Jahren weltweit offen demonstrierte ideologische Bedeutung des Kopftuches zu ignorieren.

Das sahen auch zwei der insgesamt acht VerfassungsrichterInnen so: Die Richterin Monika Hermanns (auf Vorschlag der SPD im Verfassungsgericht) sowie der Richter Wilhelm Schluckebier (Vorschlag der CDU) widersprachen ihren KollegInnen. In ihrem Minderheitenvotum für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen in staatlichen Schulen legten sie dar, warum gerade eine Lehrerin neutral auftreten sollte: Weil sie Amtsträgerin ist, Vorbildfunktion hat und die SchülerInnen in einem „Abhängigkeitsverhältnis“ zu ihr stehen.

Die Islamverbände, die vermutlich, wie meist, auch in diesem Fall hinter den Musterprozessen der zwei durch alle Instanzen klagenden Lehrerinnen stehen, jubeln über das Urteil. Für sie geht es in die richtige Richtung: nämlich in die der Infiltration islamistischen Gedankengutes in alle demokratischen Institutionen. Auch für Die Linke ist die Aufhebung des Kopftuchverbotes „ein Schritt in die richtige Richtung“, alles andere wäre „ein Berufsverbot für kopftuchtragende Frauen“.

Und Volker Beck von den Grünen erklärte die Urteilsverkündung zu einem „guten Tag für die Religionsfreiheit“. Beck betonte: „Kopftuch, Kippa und Schleier gefährden den Schulfrieden nicht.“ Zwischen diesen drei Symbolen gibt es allerdings einen kleinen Unterschied: Das Kopftuch ist politisch, Kippa und Schleier aber sind überwiegend religiös motiviert. Die Juden missionieren gar nicht. Und auch die Christen sind im 21. Jahrhundert nicht so in der Offensive wie die Islamisten.

Der Krieg um das Kopftuch wird nun wieder stärker in die Schulen getragen

Die Mehrheit der Lehrerverbände und LehrerInnen ist über das Karlsruher Urteil schockiert. Sie befürchten, dass der Krieg um das in Deutschland seit 2003 in der Schule für Lehrerinnen verbotene Kopftuch nun wieder stärker in die Klassenzimmer getragen wird und – dank der erneut unsicheren Rechtslage – eine Flut von Prozessen auf die Schulen zurollt. Die kritischen Lehrerinnen, die gerne beschimpft werden als Schlampen – die werden wohl noch häufiger in die Frühpensionierung flüchten. Oder die unverschleierten Mädchen – die werden sich noch selbst gerechter als „Huren“ beschimpfen lassen müssen. Und die zwangsverschleierten Mädchen – die haben nun gar keine Chance mehr, sich wenigstens in der Schule als frei und gleich zu erleben.

Zur Erinnerung: Sieben von zehn in Deutschland lebenden Frauen aus dem muslimischen Kulturkreis haben laut einer großen Studie im Auftrag des Innenministeriums noch nie ein Kopftuch getragen. Ja, selbst unter den sich selbst als „tief religiös“ bezeichnenden Musliminnen trägt jede zweite kein Kopftuch und der Rest nur manchmal eines. Von einem „religiösen Imperativ“ für das Kopftuch, wie die sechs nicht-muslimischen VerfassungsrichterInnen so gläubig argumentieren, kann also keine Rede sein.

Spätestens seit 1979, seit dem Sieg von Ayatollah Khomeini in Iran, ist das Kopftuch ein politisches Symbol. Wir reden hier nicht von dem traditionellen Kopftuch der anatolischen Bäuerin oder marokkanischen Berberin. Wir reden von dem islamistischen Kopftuch, das streng jedes Haar und auch den Körper verhüllt, weil Haar und Körper der Frauen Sünde sind – und Männer bei ihrem Anblick nicht anders können, als sich auf die Frauen zu stürzen.

Das Kopftuch erklärt jede unverhüllte Frau zum Freiwild - und die Männer zu Tieren

Dieses Kopftuch macht jede verhüllte Frau zum sexuellen Objekt und jede unverhüllte Frau zum Freiwild – und die Männer zu Tieren. Und es macht aus Frauen und Männern unterschiedliche Wesen von zwei Sternen. Genauer gesagt: die Männer zu den einen, die volle Rechte haben, und die Frauen zu den anderen, die weitgehend rechtlos und der Besitz dieser Väter, Brüder, Ehemänner sind. Die Frauen sind die „Ehre“ der Männer, die notfalls nur mit Blut zu reinigen ist, mit dem Blut der „entehrten Frau“.

Das Kopftuch ist also ein Symbol für die Geschlechter-Apartheid. Die Mädchen und Frauen, die auch in einer Demokratie dennoch das Kopftuch tragen, haben sehr unterschiedliche subjektive Motive. Mal werden sie von ihrer Familie bzw. der Community dazu genötigt, mal tragen sie es freiwillig. Diesen Frauen will und kann selbstverständlich niemand das Kopftuch verbieten. Mit ihnen darf allerdings diskutiert werden: über die objektive Bedeutung des Kopftuches.

Bei dem Karlsruher Urteil, das das Kopftuchverbot von 2003 kippte, geht es ausschließlich um das Kopftuch von Lehrerinnen in der Schule. Das darüber immer noch debattiert wird, ist eine deutsche Spezialität. Nicht nur Frankreich hat das Kopftuch in der Schule schon vor Jahren verboten, für Lehrerinnen wie Schülerinnen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dieses Kopftuchverbot 2005 als rechtens bestätigt.

Dank der kopftuchfreien Zone kann in den Schulen wieder unterrichtet werden, statt gestritten. Allerdings war Frankreich, im Gegensatz zu Deutschland, konsequent. Es hat jegliche Art von politischem bzw. religiösem Symbol verboten: mit dem Kopftuch auch die Kippa und das Kreuz im Klassenzimmer. Was richtig ist. Gleiches Recht für alle.

Frankreich hat das Kopftuch
in der Schule verboten - sowie Kippa und Kreuz

In Deutschland haben die Kirchen das bisher verhindert, fatalerweise. Sie wollen von ihren eigenen Privilegien nicht lassen – und nahmen stattdessen lieber in Kauf, notfalls auch anderen, wie den Muslimen, diese Privilegien zuzugestehen – statt einer wirklich konsequenten Trennung von Staat und Kirche zuzustimmen (die so strikt in Deutschland nicht ist, siehe Kirchensteuer). Der unnachahmliche Volker Beck hatte nach dem Karlsruher Urteil erklärt, der Staat dürfe „nicht kapitulieren“ vor den KopftuchkritikerInnen, denn die seien „die Gefahr, die bekämpft werden muss“.

Dabei ist es genau umgekehrt: Politiker wie Beck, die leider nicht auf die Grünen beschränkt sind, leugnen bis heute die islamistische Gefahr und machen einen Amalgam zwischen dem (politisch motivierten) Islamismus und dem (religiös motivierten) Islam. Sie sind es, die hauptverantwortlich sind für die steigenden Spannungen und die Gefahr einer wirklichen Islamfeindlichkeit! Denn sie nehmen die BürgerInnen und ihr berechtigtes Unbehagen an den Fundamentalisten und den Folgen von deren Schriftgläubigkeit nicht ernst; sie unterscheiden nicht zwischen Islamismus und Islam, sodass die Stimmung in der Bevölkerung allmählich gegen den ganzen Islam eskaliert.

Dabei sind die aufgeklärten, freiheitlichen Musliminnen und Muslime die ersten Opfer der Islamisten und KopftuchbefürworterInnen. Wir Nicht-Muslime stehen erst in der zweiten Reihe. Aber wir kommen auch noch dran, wenn das so weitergeht.

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Hrsg. Alice Schwarzer: „Die große Verschleierung – für Integration, gegen Islamismus“ und „Die Gotteskrieger – und die falsche Toleranz“ (beide KiWi). mehr 

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