Kopftuch: Es geht nicht um Religion!

Foto: Uli Deck/dpa
Artikel teilen

Auf den ersten Blick klingt es nach einem guten Urteil: Eine hessische Rechtsreferendarin hatte dagegen geklagt, dass ihr untersagt worden war, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Und zwar nur dann, wenn sie „als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen“ werde. Sprich: im Gerichtssaal oder bei Publikumsverkehr. Die Karlsruher RichterInnen erklärten nun: Das Verbot ist verfassungsgemäß.

Anzeige

Das ist erfreulich, zumal das Verfassungsgericht 2015 im Falle einer Lehrerin zu einem anderen Schluss gelangt war. Damals hatten die RichterInnen ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt.

Das Kopftuch ist kein religiöses Symbol, sondern ein politisches!

Bedauerlich nur, dass die VerfassungsrichterInnen – mal wieder – die falschen Argumente heranziehen. Die „Religionsfreiheit“ müsse vor dem Grundsatz der „religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates“ zurücktreten, erklärten die RichterInnen, ebenso vor dem Recht auf „negative Religionsfreiheit“ derer, die mit der Referendarin zu tun haben.

Wie oft müssen liberale Muslime und Musliminnen eigentlich noch erklären, dass das Kopftuch kein religiöses Symbol ist, sondern ein politisches? Dass es Ausdruck ist für einen reaktionären Islam, der „mit einer säkularen Staatsordnung und den damit verbundenen Werten nicht vereinbar ist“, wie der Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi erklärt.

Und wann begreifen RichterInnen, dass Klagen wie diese gezielte Versuche sind, die aufgestellten Grenzen gegen den politischen Islam aufzuweichen und schließlich einzureißen?

Artikel teilen

Das göttliche Gesetz über allem?

Die Sprecherin des Muslimrates auf der Münchner Trauerfeier. - © Angelika Warmuth/dpa
Artikel teilen

30. Juni 2016. In München findet ein Trauergottesdienst für die von dem Amokläufer Ali David Sonboly ermordeten neun Menschen statt. Alle Toten sind MuslimInnen, darunter drei Frauen bzw. Mädchen. Auch Kardinal Marx und Kanzlerin Merkel sind anwesend. Das Trauergebet trägt eine Muslimin vor. Eigentlich eine gute Idee. Aber warum trägt die Frau einen Schleier, der auch noch das kleinste Haar verbirgt und einen Mantel, der ihren Körper komplett verhüllt? Typisch ist das nicht für die zweite und dritte Generation der Musliminnen in Deutschland: Von ihnen trägt nur eine von fünf ein Kopftuch (das ergab eine aktuelle Studie von Emnid und der Universität Münster). Woher also kommt die Frau? Ach so, vom Münchner Muslimrat. Klar, bei den Muslimverbänden sind nicht 20, sondern 100 Prozent der Frauen verschleiert. Denn angeblich ist die Verschleierung „religiöse Pflicht“. Doch stimmt das?

Anzeige

Bei näherem Hinsehen geht es bei diesem Argument der „Religionsfreiheit“ quasi immer um den gezielten Versuch, das deutsche Bildungs- und Rechtssystem zu unterwandern. Eine führende Rolle dabei spielen die konservativen Islamverbände wie der „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ oder die Ditib, dieser verlängerte Arm Erdoğans.

Progressive Muslime wie Dr. Abdel-Hakim Ourghi, Theologe an der Universität Freiburg, warnen davor, deren Agitation zu unterschätzen. „Viel gefährlicher“ als die Salafisten seien die „moderaten Islamisten“ jener Islamverbände, deren Ziel es ist, „einen konservativen Islam zu etablieren – einen Islam, der mit einer säkularen und pluralistischen Staatsordnung und den damit verbundenen Werten nicht vereinbar ist“. Die folgenden Exempel sind nur Schlaglichter auf eine breite Entwicklung. Und sie zeigen: Die schriftgläubigen, rückwärtsgewandten MuslimInnen sind mit ihren Strategien schon sehr weit gekommen.

Der Händedruck

An der Hamburger Kurt-Tucholsky-Schule weigert sich Mitte Juli 2016 ein muslimischer Schüler, seiner Lehrerin die Hand zu geben. Die wollte ihm zur bestandenen Abi-Prüfung gratulieren. Mehr noch: Der Schüler kündigte an, bei der Abiturfeier auch Schulleiterin Andrea Lüdtke den Händedruck zu verweigern. Mehrere LehrerInnen an der Schule wollten das nicht hinnehmen. Sie forderten, den Schüler (über dessen Herkunft die Schule keine Auskunft geben möchte) von der Feier auszuschließen. Als die Schulleiterin das ablehnte, boykottierten sieben von 13 LehrerInnen die Feier.

Wenige Monate zuvor hatten zwei Schüler syrischer Herkunft dasselbe an ihrer Schule im Kanton Basel durchgezogen (EMMA berichtete). Die Brüder weigerten sich, ihre Lehrerinnen, wie in der Schweiz üblich, mit einem Händedruck zu begrüßen. Das Ganze löste weit über die Schweiz hinaus eine öffentliche Debatte und Empörung aus, bis hin zum Kommentar von Bundesrätin Simonetta Sommaruga: „Dass ein Kind der Lehrperson die Hand nicht gibt, das geht nicht. Der Handschlag ist Teil unserer Kultur und gehört zum Alltag der Schweiz. So stelle ich mir Integration nicht vor, auch unter dem Titel Religionsfreiheit kann man das nicht akzeptieren.“

Es stellte sich rasch heraus, dass die 14- bzw. 15-jährigen Jungen nicht zufällig auf die Idee gekommen waren, man dürfe einer „unreinen“ Frau nicht die Hand geben. Die Brüder, die auf Facebook auch schon ihre Sympathie für den IS gepostet hatten, sind die Söhne des Imams der König-Faysal-Moschee in Basel. Die von Saudi-Arabien finanzierte Moschee steht schon lange im Verdacht, islamistische Propaganda zu betreiben. Die nun anrollende Klagewelle um das „Recht“ auf Verweigerung des Händedrucks wird – keine Überraschung – vom Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS) unterstützt.

Auch in Deutschland ist der Hamburger Fall nicht der erste. Zwei sind bereits vor Gericht gelandet. In Bergisch-Gladbach kam es im Mai 2016 in einer Arztpraxis zum Eklat: Eine muslimische Patientin, die in Begleitung ihres Ehemannes kam, nahm die zur Begrüßung ausgestreckte Hand des Arztes nicht an. Als der Arzt irritiert nachfragte, warum nicht, schaltete sich der Ehemann ein. Nachdem das Wortgefecht zwischen den beiden Männern immer hitziger geworden war, verweigerte der Arzt schließlich die Behandlung der Patientin. Grund: Es bestehe nicht das notwendige Vertrauensverhältnis.

Daraufhin klagte das Ehepaar vor dem Amtsgericht Bensberg auf 2 000 Euro Schmerzensgeld. Die verweigerte Behandlung verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip, es handle sich um eine „religiöse Diskriminierung“. Immerhin: Die Richterin lehnte die Klage ab.

Das erste deutsche Handschlag-Urteil ist wohl demnächst aus Berlin zu erwarten. An der Pankower Platanus-Schule kommt im Juni 2016 der vollbärtige Kerim U. gemeinsam mit seiner verschleierten Frau Dilek zum Elterngespräch. Die Schule hatte darum gebeten, weil der Sohn mehrfach durch Raufereien aufgefallen war. Als der Vater den Raum betritt, macht er sofort klar, dass er der Lehrerin zur Begrüßung nicht die Hand geben werde. Diese streckt ihm dennoch ihre Hand entgegen. Aber der Vater weigert sich weiterhin. Daraufhin wirft die Lehrerin dem Mann vor, er sei „frauenfeindlich“. Schließlich bricht sie das Gespräch ab.

Der Vater erstattet prompt Anzeige wegen Beleidigung, Diskriminierung und „Verletzung der Religionswürde“ (Was auch immer das sein mag, denn diesen Straftatbestand gibt es nicht).

Auch Kerim U. ist Imam. Nicht irgendein Imam. Sondern der an der Cafer-Sadik-Moschee in Wedding. Der Türkischstämmige, der im iranischen Ghom ausgebildet wurde, ist ein Anhänger von Ayatollah Khomeini: „Die Menschen haben durch diese großartige Persönlichkeit gesehen, was für eine schöne Gesellschaft der Koran schaffen kann“, soll der Imam gesagt haben, so jedenfalls steht es in den Medien. Der Gottesstaatler sei „der Führer, der dem letzten Vierteljahrhundert seinen Stempel aufgesetzt hat“. In der Tat: Mit Khomeinis „Islamischer Revolution“ begann der Siegeszug des politischen Islam, des Islamismus.

Die Platanus-Schule ist eine schicke Privatschule mit bilingualem Zweig, die von vier Frauen geleitet wird. Nahmen die also den Vorfall zum Anlass, dem Imam und der Öffentlichkeit klarzumachen, dass an ihrer Schule – anders als im Gottesstaat Iran – weltliche über religiösen Regeln stehen? Nein, im Gegenteil. Die Schulleiterinnen entschuldigten sich bei dem Imam für das „Missverständnis“. Man habe niemanden „in seiner Religionsfreiheit“ verletzen wollen.

Gegen das "Verhüllungsverbot" im Tessin protestiert Nora Illi (li), Frauenbeauftragte des Islamischen Zentralrats Schweiz. © Keystone
Protest gegen das "Verhüllungsverbot": Nora Illi (li), Frauenbeauftragte des Islamischen Zentralrats Schweiz. © Keystone

Das Kopftuch & die Burka

Nur eine von fünf muslimischen Frauen der zweiten und dritten Einwanderergeneration trägt ein Kopftuch (laut einer aktuellen Studie von Emnid und der Universität Münster). Und das, obwohl sich drei Viertel von ihnen als „religiös“ bezeichnen. Trotzdem behaupten immer wieder einzelne Kopftuchträgerinnen – kräftig unterstützt, wenn nicht gar geschickt von Islamverbänden – das Kopftuch sei die „religiöse Pflicht“ jeder Muslimin.

Das Tragen des Kopftuchs ist in Deutschland überall erlaubt – nur im öffentlichen Dienst und an Schulen und Kindergärten ist es umstritten bzw. verboten. 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage der Deutsch-Afghanin Fereshta Ludin abgewiesen, die in Baden-Württemberg nach ihrem Referendariat auf Einstellung in den Schuldienst geklagt hatte. Die mit einem deutschen Konvertiten verheiratete Botschaftertochter trug seit einem Aufenthalt als Schülerin in Saudi-Arabien zur Überraschung ihrer modernen Eltern das Kopftuch. Ludin, die deutsche Frauen für „unrein“ erklärte und sich bei ihrer Vereidigung auf das Grundgesetz „Bedenkzeit“ erbat, hatte bei ihrer Klage kräftige Unterstützung: von der Lehrergewerkschaft GEW bis zum „Zentralrat der Muslime“ (EMMA 1/99).

Die damalige Kultusministerin von Baden-Württemberg, Annette Schavan (CDU), hatte die Einstellung von Ludin verweigert. Sie war die erste Politikerin, die die Funktion des Kopftuches als Strategie der Islamisten benannte. „Das Tragen des Kopftuches gehört nicht zu den religiösen Pflichten einer Muslimin. Die Mehrheit muslimischer Frauen trägt weltweit kein Kopftuch“, erklärte die Ministerin. „Vielmehr wird das Kopftuch in der innerislamischen Diskussion auch als Symbol für politische Abgrenzung und damit als politisches Symbol gewertet.“

Auch das Bundesverfassungsgericht hielt ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufgrund des „Neutralitätsgebots“ des Staates für denkbar und forderte die Bundesländer auf, eine „klare gesetzliche Grundlage“ zu schaffen. Acht Bundesländer sprachen daraufhin ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen aus.

Wer steckt hinter der Klage für das Kopftuch von Lehrerinnen?

Die VerfechterInnen des Kopftuchs klagten weiter. Zwei Klägerinnen aus Nordrhein-Westfalen schafften es im März 2015 noch einmal bis vor das Bundesverfassungsgericht. Jetzt revidierten andere Karlsruher RichterInnen das vorherige Urteil. Die äußerst verwunderliche höchstrichterliche Begründung: Die Klägerinnen folgten mit dem Tragen des Kopftuchs einem „religiösen Imperativ“.

Wer steckt hinter dieser Klage aus NRW? Die Zentrale des „Zentralrats der Muslime“ hat ihren Sitz in Köln, ebenso die Ditib. Die Milli Görüs-Zentrale liegt in Kerpen bei Köln. Und auch der Sitz des „Aktionsbündnisses muslimischer Frauen“ (AmF) ist in NRW, nämlich in Wesseling bei Köln. Dessen Vorsitzende, die Konvertitin Gabriele Booz-Niazy, bekennt öffentlich, die Mitglieder des 2009 gegründeten Aktionsbündnisses seien „entschiedene Lobbyistinnen gegen das Kopftuchverbot“.

Mit im Vorstand des Pro-Kopftuch-Vereins ist Maryam Brigitte Weiß. Bis zur Gründung des AmF war die Konvertitin Vorstandsmitglied des „Zentralrats der Muslime“ und dessen „Frauenbeauftragte“.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom März 2015, das erklärte, das Kopftuch störe den Schulfrieden nicht generell, eine solche Störung müsse in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, sind also nun die Kopftuchverbote der einzelnen Bundesländer wieder vom Tisch. Ein Drama für die jeweiligen Schulen.

„Das Kopftuch ist heute weltweit Symbol für die Geschlechter-Apartheid. Wie kommen sechs VerfassungsrichterInnen zu so einem Urteil?“ fragte Alice Schwarzer in EMMA und fuhr fort: „Die Mehrheit der Lehrerverbände und LehrerInnen ist über das Karlsruher Urteil schockiert. Sie befürchten, dass der Krieg um das in Deutschland seit 2003 in der Schule für Lehrerinnen verbotene Kopftuch nun wieder stärker in die Klassenzimmer getragen wird und – dank der erneut unsicheren Rechtslage – eine Flut von Prozessen auf die Schulen zurollt. Die kritischen Lehrerinnen, die gerne beschimpft werden als Schlampen – die werden wohl noch häufiger in die Frühpensionierung flüchten. Oder die unverschleierten Mädchen – die werden sich noch selbstgerechter als ‚Huren‘ beschimpfen lassen müssen.“

Die Justiz & die Scharia

Im Juni 2016 erstritt die Rechtsreferendarin Aqilah Sandhu vor dem Verwaltungsgericht Augsburg, dass sie trotz Kopftuch „hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung“ wahrnehmen darf, sprich: Zeugen vernehmen oder Plädoyers halten. Dies hatte ihr zunächst das Oberlandesgericht München untersagt. Begründung: Das Kopftuch könne das „Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung beeinträchtigen“. Aqilah Sandhu klagte und die Augsburger Richter gaben ihr insofern Recht, als sie verlangten, es müsse für eine solche Anordnung eine gesetzliche Grundlage geben.

An einem solchen Gesetz arbeitet nun das bayerische Justizministerium, denn: Das Kopftuch sei kein religiöses, sondern ein politisches Symbol. Es könne „ganz unterschiedliche Botschaften zum Ausdruck bringen“, darunter auch „ein Bekenntnis zum islamischen Fundamentalismus“.

Inzwischen hat die zweite Kopftuchträgerin in der Justiz, Betül Ulusoy, offenbart, wes Geistes Kind sie ist. Im Juni 2015, hatte die deutsch-türkische Jurastudentin sich um eine Ausbildungsstelle im Bezirksamt Neukölln beworben. Sie klagte gegen ihre Ablehnung – und gewann vor dem Berliner Kammergericht. Die Ausbildungsstelle in Neukölln trat sie nach ihrem Sieg zunächst nicht an.

Dafür postete sie nach dem Putsch in der Türkei folgenden Beitrag: „Alles hat doch sein Gutes: Zumindest kann jetzt die Säuberung vom Schmutz erfolgen. Und jeder bekommt das, was er verdient.“ Verdient hatten es unter anderem 50 000 Staatsbedienstete, darunter Tausende Juristen, die suspendiert oder verhaftet worden waren. Konsequenzen hat dieser Post für die angehende Juristin, die ihre Ausbildung inzwischen in der Senatsgesundheitsverwaltung absolviert, allerdings keine. Auf Nachfrage erklärte die Berliner Justizverwaltung: Diese Äußerung sei „von der Meinungsfreiheit gedeckt“.

Sobald demnächst in Bayern das Gesetz gegen Justiz-Referendarinnen mit Kopftuch verabschiedet ist, dürfte die nächste Klage ins Haus stehen – gegen das Gesetz. Auch diese Klage wird voraussichtlich vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegen zurzeit zwei neue Kopftuch- Verfahren – und die beiden Generalanwältinnen, die sie vorab beurteilen müssen, sind zu zwei völlig konträren Einschätzungen gekommen: Die deutsche Generalanwältin Juliane Kokott kam in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass die Forderung des Arbeitsgebers nach grundsätzlicher Neutralität für alle MitarbeiterInnen nicht als Diskriminierung zu werten sei, die Arbeitnehmerin also ihr Kopftuch ablegen müsse. Ihre britische Kollegin Eleanor Sharpston befand in einem ähnlichen Fall, dass die Arbeitnehmerin nicht wegen ihres Kopftuchs entlassen werden dürfe.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in beiden Verfahren wird in diesen Wochen erwartet. Sollte der EuGH dem mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stattgeben („Niemand darf wegen seiner Religion diskriminiert werden“), dürften die nächsten Klägerinnen schon in den Startlöchern stehen. Wir dürfen gespannt sein, wann die erste auf „ihr Recht“ klagt, eine Burka oder den Niqab zu tragen.

"Wir wenden in Deutschland jeden Tag die Scharia an."

Diese Infiltrierung des „göttlichen Gebots“ in das demokratische Rechtswesen ist nicht neu, sondern von langer Hand systematisch vorbereitet. Führend bei der Islamisierung des deutschen Rechtsstaates ist der Jurist und Islamwissenschaftler Prof. Mathias Rohe. Er gründete 2008 mit allseitiger Unterstützung an der Universität Erlangen sogar ein „Zentrum für Islam und Recht in Europa“. Seither gilt er Politik und Medien als Experte und Islam-Erklärer.

Derselbe Rohe hatte bereits 2002 in der Frankfurter Rundschau stolz erklärt: „In Deutschland wenden wir jeden Tag die Scharia an. Wenn Jordanier heiraten, dann verheiraten wir sie nach jordanischem Recht. Die Menschen haben in diesen privaten Verhältnissen Entscheidungsfreiheit.“ Dazu muss man wissen, dass diese „privaten Verhältnisse“ in den islamischen Ländern den Status der Frauen bis zu ihrer totalen Entrechtung und Entmündigung regelt.

Rohe war 2006 wegen einer im Auftrag des österreichischen Innenministeriums erstellten Studie von Soziologen scharf kritisiert worden, wegen „gröbster methodischer und technischer Mängel“. Macht nichts. Zwei Jahre später gründet er in Deutschland ein „Forschungsinstitut“. Seither investiert er sehr viel Energie in „Expertisen“ für Muslimverbände und „Handreichungen“ für die Politik auch noch die letzten formaljuristischen Spitzfindigkeiten auszutüfteln, um die Scharia in das deutsche Rechtssystem zu infiltrieren.

Woher kommt dieser Mann, der sich selbst als „Protestant“ bezeichnet? Nach eigenen Angaben hat Mathias Rohe ab Mitte der 1970er Jahre die islamischen Länder bereist, 1978/79 in Saudi-Arabien „als Koch“ gearbeitet und sodann in Tübingen und Damaskus Recht studiert.

Gerade veröffentlicht er ein Buch über den „Islam in Deutschland“, das der Verlag mit den offenen Worten ankündigt: „Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich muslimisches Leben im Alltag entfalten kann: Welche Hürden gibt es für Moscheen, Minarette, Gebetsrufe oder religiöse Kleiderordnungen? Wie lassen sich im deutschen Alltag die Ritualvorschriften – etwa Fasten, Beschneidung, Schächten – beachten? Sind islamische Normen mit deutschem Recht vereinbar?“ – Noch nicht ganz. Aber immer mehr. Rohe und seine Brüder arbeiten daran.

Eine Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung: Jede Muslimin mit Kopftuch? Gegen das "Verhüllungsverbot" im Tessin protestiert Nora Illi (li), Frauenbeauftragte des Islamischen Zentralrats Schweiz. © Bettina Flitner
Eine Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung im Mai 2016: Jede Muslimin mit Kopftuch? © Bettina Flitner

Die Geschlechtertrennung/Apartheid

Wenn orthodox-muslimische Eltern ihre Mädchen nicht zum Sport- oder Schwimmunterricht schicken – und dafür mit kräftiger Unterstützung der konservativen Islamverbände immer wieder prozessieren – geht es prinzipiell darum, die Geschlechtertrennung durchzusetzen. Die Strategie hat Erfolg.

Immer mehr Schwimmbäder bieten inzwischen getrennte Schwimmzeiten für Männer und Frauen an. Begründung: Muslimische Frauen könnten andernfalls nicht schwimmen gehen, da ihnen „der Koran verbiete“, sich Männern in Badebekleidung zu zeigen. In Duisburg forderte der „Integrationsrat“ auf Initiative des „Islamischen Wählerbündnis Ummah“ im November 2011 den Stadtrat auf, getrennte Schwimmzeiten für Muslime einzuführen. Der Stadtrat lehnte nach heftiger Debatte ab.

Der Ehemann verlangte, seine Frau dürfe im Kurs nicht mit Männern sprechen

Bereits im März 2006 berichtete EMMA über einen Fall an der Volkshochschule Berlin-Spandau. In einem Integrationskurs hatte der türkische Ehemann einer mit Kopftuch und langem Mantel verhüllten Teilnehmerin von Kursleiterin Christina Passberger verlangt: Seine Frau dürfe im Kurs nicht mehr mit anderen Männern sprechen.

Die Kursleiterin wandte sich an die Behörden und bat um Rückendeckung. Die bekam aber nicht sie, sondern der fundamentalistische Muslim: Man sei für einen „sensiblen Umgang mit Betroffenen“, erklärte Bildungssenator Böger (SPD) und empfahl einen reinen Frauenkurs für die Teilnehmerin. Als Passberger insistierte und den Fall öffentlich machte, wurde sie entlassen.

Wie wird es weitergehen, wenn schriftgläubige muslimische Arbeitnehmer künftig einklagen, am Arbeitsplatz nicht mehr tun zu müssen, was ihnen angeblich der Koran verbietet? Die weiblichen Kollegen nicht per Handschlag zu begrüßen. Oder: Nicht in einem gemischtgeschlechtlichen Team zu arbeiten? Oder: Nicht mit dem homosexuellen Kollegen? Zum Beispiel.

Gebetspausen in Schule und Beruf

Gebete während der Arbeits- bzw. Schulzeit? Auch deswegen wurde vor deutschen Gerichten schon geklagt. Bisher wurden die Klagen abgewiesen, aber es ist vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis sich das ändert. Den Schriftgläubigen dabei behilflich sein werden diesmal voraussichtlich nicht nur die Muslimverbände, sondern auch die „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“. Die ist zuständig für die Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, die sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) diskriminiert fühlen – zum Beispiel aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Behinderung – oder eben auch wegen ihrer „Religionszugehörigkeit“.

Was im Prinzip eine gute Sache ist. Aber für jene, die das AGG dazu missbrauchen wollen, um die weltliche Arbeitswelt mit vorgeblich religiösen Dogmen zu infiltrieren, ist es eine Steilvorlage. Zumal die Antidiskriminierungsstelle (ADS), die 2006 unter dem Dach des Bundesfrauenministeriums gegründet wurde, äußerst fragwürdige „Expertisen“ als Handlungsgrundlage verwendet.

Das "göttliche Recht" soll für alle Bereiche des Lebens gelten

So befand die Verfassungsrechtlerin Prof. Dorothee Frings von der Hochschule Niederrhein in einer von der ADS in Auftrag gegebenen Expertise Folgendes: „Musliminnen und Muslime unterliegen bestimmten Verhaltensanforderungen, die auf einem religiösen Gebot oder einer religiösen Sitte beruhen. Diese Anforderungen haben einen besonderen Stellenwert, weil es nach der islamischen Religion keine getrennten Verhaltensregeln für den religiösen und den weltlichen Bereich gibt. Die Gültigkeit des göttlichen Rechts, der Scharia, erstreckt sich auf alle Bereiche des religiösen, gesellschaftlichen und staatlichen Lebens. Bestimmte Verhaltensweisen – auch am Arbeitsplatz – können daher für Muslime als göttliches Gebot verpflichtenden Charakter annehmen.“

Gottesrecht im Rechtsstaat? Keine Trennung des weltlichen und des religiösen Bereichs? Damit wären wir kurz vor der Einführung der Scharia am Arbeitsplatz. Aber es geht noch weiter: Der Arbeitgeber, so Juristin Frings und damit auch die Antidiskriminierungsstelle, darf im Bewerbungsgespräch noch nicht einmal danach fragen, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin beabsichtigen, Gebetszeiten etc. einzufordern: „Bewerberinnen und Bewerber haben grundsätzlich das Recht, Fragen nach der Religionszugehörigkeit, aber auch nach der Religionsausübung (‚Müssen Sie während der Arbeitszeit beten?‘; ‚Essen Sie Schweinefleisch?‘) nicht zu beantworten. Da auch eine verweigerte Antwort Rückschlüsse ermöglicht, dürfen unzulässige Fragen wahrheitswidrig beantwortet werden!“

Der Ramadan

LehrerInnen schlagen Alarm. Und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), in dem rund 140 000 PädagogInnen, darunter viele GrundschullehrerInnen, organisiert sind, ist beunruhigt. Die PädagogInnen melden: Zum ersten Mal fasten auch GrundschülerInnen, und zwar an manchen Schulen jedeR fünfte. Da der Ramadan in diesem Jahr in den Juni fiel, also in die hellste Zeit des Jahres, aßen und tranken Sieben- oder Achtjährige bis zu 16 Stunden am Tag nichts. Sie schliefen in den Klassenräumen ein, kollabierten bei Sportfesten. Den Lehrerverband erreichten absurde Anfragen: Ein Vater wollte seine Tochter vom Schwimmunterricht befreien, weil es passieren könne, dass sie dabei Wasser schluckt.

Auch hier spielt sich der Konflikt an der Linie staatliche Schulpflicht versus (angeblich) religiöse Pflicht ab. Und nicht wenige Schulen in Deutschland knicken ein. Während des Ramadans sollen möglichst keine Schul- und Sportfeste stattfinden, Klassen - arbeiten werden verlegt. Das ist ganz im Sinne des Islamrates, der in seiner Handreichung „Fasten in der Schule“ erklärt: „Eine allgemeine Befreiung vom Fasten kann für Schüler nicht ausgesprochen werden.“

Der Islamrat beruft sich auf das „Recht auf freie Religionsausübung“ und erklärt: „Eltern und islamische Religionsgemeinschaften einerseits und Schule andererseits können Empfehlungen abgeben, Zwang ist von beiden Seiten, rechtlich wie religiös ausgeschlossen.“ Die Schulpflicht steht also laut Islamrat unter den religiösen Pflichten. Ein offenes Wort.

Die Weihnachtsfeiern

Der evangelische Kindergarten in Stuttgart- Gablenberg ist nur einer von vielen. Schon seit Jahren verzichte man auf eine Weihnachtsfeier, erklärte die Leiterin Anja Bonomo, denn nur acht von 36 Kindern seien evangelisch bzw. katholisch – und da sei „Weihnachten schwer zu vermitteln“.

Die Meldungen häufen sich. Immer mehr Kindergärten und Schulen verzichten auf eine Weihnachtsfeier. Für Diskussionen sorgte ein oberpfälzischer Kindergarten, als der „mit Rücksicht auf die muslimischen Kinder“ das St. Martinsfest in „Laternenfest“ umbenannte. In Wien wurde gar der Nikolaus aus Kindergärten verbannt. Man habe die Tradition „aus Rücksicht auf andersgläubige Kinder aufgegeben“, erklärte Sylvia Minich, Leiterin der 360 städtischen (!) Kindergärten.

Sind die islamischen Gebote wichtiger als die Gesetze des Staates?

Verbannt wird immer häufiger auch das Schweinefleisch aus Kantinen in Kindergärten und Schulen. Die Schweinefleisch- Debatte ist übrigens die einzige, in der sich bisher die Kanzlerin zu Wort meldete. Sie nehme es „mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Schweinefleisch vom Speiseplan der Kantinen genommen werde“, erklärte sie. Andererseits dürfe der Speiseplan natürlich „nicht zu Einschränkungen für diejenigen führen, die andere Regeln haben.“

Die Kinderehen

Das Problem existiert nicht erst, seit eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, aber es verschärft sich. „Mehrere Hundert“ Kinderehen haben die Behörden in den letzten Monaten registriert. So meldet Bayern 161 Fälle von verheirateten AsylbewerberInnen unter 16 Jahre, in Baden-Württemberg sind es 117 Fälle, in Nordrhein-Westfalen 188. Und das sind nur drei Bundesländer – und nur die registrierten Fälle von Ehen, die im Ausland nach Scharia-Recht geschlossen wurden. In Deutschland liegt das gesetzliche Mindestalter bei 16 Jahren. Und nun stehen Politik und Justiz vor der Frage, ob sie die nach hiesigem Recht ungültigen Ehen akzeptieren sollen oder nicht. Ein Fall ist bereits vor Gericht gelandet – mit zwiespältigem Ergebnis. Geklagt hatte ein 21-jährige Syrer, der zusammen mit seiner 14-jährigen „Ehefrau“ im August 2015 in Deutschland ankam. Dort brachte das Jugendamt die 14-Jährige in einer separaten Einrichtung unter.

Das Amtsgericht Aschaffenburg entschied, dass das rechtens war, weil die hiesigen Gesetze zu gelten hätten, nicht aber die nach syrischem Scharia-Recht geschlossene Kinder- Ehe. Doch das Oberlandesgericht Bamberg hob das Urteil im Mai 2016 wieder auf. Die Ehe sei rechtmäßig. Demnächst wird der Bundesgerichtshof entscheiden. Auch dieses Urteil wird Weichen stellen. Gilt in Deutschland weltliches Recht – oder die Scharia?

Die Zukunft

Die stete Agitation der Muslim-Verbände scheint Erfolg zu haben. Wie eine aktuelle Studie von Emnid und der Universität Münster ergab (für die rund 1000 türkischstämmige Menschen befragt wurden), ist inzwischen für jedeN zweiteN die „Befolgung der Gebote meiner Religion wichtiger als die Gesetze des Staates, in dem ich lebe“. JedeR dritte befürwortet die „Rückkehr zu einer Gesellschaftsordnung wie zu Zeiten Mohammeds“. Und jedeR achte Befragte hatte ein „umfassendes islamischfundamentalistisches Weltbild“. Das war früher nicht so. Wir haben es mit einer rasanten Radikalisierung zu tun.

Der Psychologe Ahmad Mansour weist darauf hin, dass bisher fast alle islamistischen Terroristen, die aus Europa nach Syrien ausreisen oder Anschläge verübt haben, hierzulande geboren und aufgewachsen sind. Mansour, der mit jungen, radikalisierten Männern arbeitet, warnt: „Es ist ein reaktionäres, rückwärtsgewandtes Islam-Verständnis, dass den Nährboden bildet, auf dem sich die Attentäter und Syrien-Kämpfer radikalisieren.“

Will heißen: Für die Verführung zum pseudo-religiösen Terror bereiten hiesige Muslim-Verbände mit ihren schriftgläubigen Geboten den Boden vor.

Weiterlesen

März/April-Heft kaufen

EMMA Abonnieren

EMMA abonnieren
6 Hefte 48 Euro
 
Zur Startseite