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Prostitutionsgesetz: verfassungswidrig!

Ein Verfassungsrechtler und eine Sozialethikerin weisen in einer Untersuchung nach: Der deutsche Staat nimmt die psychischen wie körperlichen Schäden an Hunderttausenden Prostituierten billigend in Kauf. Er kommt seiner Schutzpflicht nicht nach und verletzt internationale Abkommen. Folgt jetzt eine Verfassungsklage?

„Die ‚Freiwilligkeit‘ ist eine Chimäre!“

Sozialethikerin Elke Mack und Verfassungsrechtler Ulrich Rommelfanger stellen der deutschen Prostitutionspolitik ein vernichtendes Zeugnis aus. Nach ihrer erschütternden Untersuchung über die Lage von Prostituierten in Deutschland empfehlen sie dringlich das „Nordische Modell“, also die Freierbestrafung plus Ausstiegshilfen.
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