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§219a-Urteil: Schande für Deutschland

Die Gynäkologinnen Verena Weyer (li) und Bettina Gaber sind wegen Verstoß gegen §219a zu je 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die beiden werden weiterkämpfen. Hunderte Frauen bekundeten mit heftigen Protesten vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin ihre Solidarität. „Vermögensvorteil“ lautete die Begründung der Richterin.

§219a: Protest gegen nächsten Prozess!

Nach Kristina Hänel und Nora Szász stehen am 14. Juni in Berlin die nächsten Ärztinnen vor Gericht. Wie kann das nach der Reform des §219a eigentlich sein? Weil sich die SPD unter Koalitionsdruck auf einen „Kompromiss“ eingelassen hat, der an dem skandalösen Gesetz fast nichts geändert hat.

Abtreibung: Es ist eine Schande!

Es soll beim § 219a bleiben. Der verbietet Ärzten, Frauen zu informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche machen. Und er bedroht Ärzte mit zwei Jahren Gefängnis. Der Paragraph ist ein Nazi-Gesetz, das 1933 verabschiedet wurde. Ziel: deutsche Frauen zu zwingen, dem Führer „arische“ Kinder "zu schenken".

Abtreibung: Die Hatz auf ÄrztInnen

Es ist wieder soweit. In Deutschland ist das Recht auf Abtreibung wieder in Gefahr! Seit fast einem halben Jahrhundert tobt nun der Kampf in Deutschland. Hat es denn nie ein Ende? Wann endlich werden Frauen die Herrinnen ihres eigenen Körpers und Lebens sein?
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