Abtreibung: Die Hatz auf ÄrztInnen

Nora Szász ist eine der ÄrztInnen, die Frauen das Recht auf Abtreibung sichert. - Foto: Bert Bostelmann
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ÄrztInnen wie Nora Szász (Foto) werden ein­geschüchtert und angezeigt. Schwangere sollen sich ­wieder schämen und zum Austragen gezwungen werden. Seit fast einem halben Jahrhundert tobt nun der Kampf in Deutschland. Hat es denn nie ein Ende? Wann endlich werden Frauen die Herrinnen ihres eigenen Körpers und Lebens sein? In Kassel hat der Prozess gegen die beiden Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus begonnen - wegen Verstoß gegen den § 219a. Begleitet von Solidaritätsbekundungen von über 100 DemonstrantInnen. Das Urteil wurde wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen den vorsitzenden Richter vorerst verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Nachfolgend ein Auszug aus der September/Oktober EMMA, jetzt im Handel.

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Nora Szász ist wütend. Sie ist wütend über diejenigen, die sie und ihre Praxis-Kollegin Natascha Nicklaus im Internet als „Duo mortale“ beschimpfen. Grund: Die beiden Allgemeinmedizinerinnen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Das macht in Deutschland heute nur noch jedeR 15. GynäkologIn. Szász ist wütend, weil sie kürzlich erfahren hat, dass in Münster gerade der letzte Arzt, der noch Abtreibungen machte, aus Altersgründen seine Praxis geschlossen hat und es keinen Nachfolger gibt. Sie ist wütend, weil unter ÄrztInnen ein Schweige­gebot darüber herrscht, wer Abbrüche macht und das Thema Schwangerschaftsabbruch auch bei Ärztekongressen schlicht ignoriert wird.

Besonders wütend ist Nora Szász allerdings darüber, dass die Gesetzeslage es erlaubt, dass der Prozess gegen sie und ihre Kollegin überhaupt stattfinden kann. Deshalb hat sich die Frauenärztin geweigert, das zu tun, was der Staatsanwalt von den beiden verlangte: die Information, dass sie in der benachbarten Kasseler Tagesklinik einmal die Woche ambulante OPs durchführen, darunter auch Schwangerschaftsabbrüche, von ihrer Website zu nehmen. Denn Frauenärztin Szász weiß nur zu gut, dass es bei diesem Prozess nicht nur um sie selbst geht. Sondern dass es einer Entwicklung Einhalt zu gebieten gilt, die sie „sehr beklemmend“ findet: „Ich habe den Eindruck, ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht mehr gesellschaftsfähig. Das muss heute alles wieder unter dem Siegel der Verschwiegenheit stattfinden.“ Dazu gehört auch, dass „es nicht mehr üblich ist, dass ein Arzt ausweist, dass er oder sie Abbrüche macht und dazu steht“.

Dabei spielen Ärztinnen und Ärzte bei der Frage, ob Frauen unter medizinisch korrekten Bedingungen und ohne Lebensgefahr abtreiben können, eine Schlüsselrolle. Deshalb stehen sie unter besonderem Beschuss.

Zwar ist das in Deutschland (noch) nicht wörtlich gemeint. Doch das Beispiel USA zeigt, dass die Hatz auf so genannte „Abtreibungsärzte“ tatsächlich tödlich enden kann. Seit den 1980er-Jahren haben selbsternannte „Lebensschützer“ vier Ärzte und sieben MitarbeiterInnen von Abtreibungskliniken ermordet. Darunter den Gynäkologen Barnett Slepian, den sie 1998 vor den Augen seiner Frau und seiner vier Kinder durch das Küchenfenster erschossen, weil er im Krankenhaus „Buffalo Gyn Womenservices“ auch Schwangerschaftsabbrüche vornahm. Oder George Tiller, der an einer Klinik in Kansas Spätabbrüche machte, und dem ein „Lebensschützer“ 2009 mit einem Gewehrschuss das Leben nahm, als der Arzt gerade das Kirchenblatt seiner Gemeinde verteilte. Schon 1993 hatte „Tiller, dem Babykiller“ eine Aktivistin der „Army of God“ in beide Arme geschossen. Der jüngste Vorfall: Am 27. November 2015 nahm ein fanatisierter „Abtreibungsgegner“ in einer Planned Parenthood-Klinik in Colorado Springs 24 Geiseln und erschoss einen Polizisten und zwei Zivilisten. Auf das Konto der Pro-Life-­Bewegung gehen bisher elf Morde und über ein Dutzend weitere Mordversuche. Plus: hunderte Säureattacken, Körperverletzungen sowie Bomben- und Brandattentate auf Abtreibungs-Kliniken. In Amerika spricht man in diesem Zusammenhang schon lange von einem „Anti-­Abtreibungs-Terrorismus“.

Soweit ist es in Deutschland noch nicht. Aber auch hier gibt es massive Einschüchterungsversuche gegen ÄrztInnen.

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Alice Schwarzer schreibt

Abtreibung ist ein Menschenrecht!

Alice Schwarzer in den 80ern auf einer Kundgebung gegen den §218.
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Reden wir also nochmal darüber. Zum hundertsten Mal. Es ist noch nie darum gegangen, ob eine Frau abtreibt. Es ging immer nur darum, wie eine Frau abtreibt. Illegal, also unter Gefährdung ihrer Gesundheit und sogar ihres Lebens – oder legal mit medizinischem Beistand bei einem ambulanten Eingriff von wenigen Minuten.

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Denn eine Frau, die ungewollt schwanger ist, treibt ab. Unter allen Umständen. Selbst bei Androhung der Todesstrafe, wie bei den Nazis. Warum? Sie tut es, weil sie um die Konsequenzen einer Mutterschaft weiß: Knapp zwei von drei der abtreibenden Frauen in Deutschland sind bereits Mütter. Sie treibt ab in einer Gesellschaft, in der noch lange nicht alle Väter die elterliche Verantwortung mittragen und Vater Staat nur sehr langsam in die Gänge kommt mit den Ganztags-­Kindergärten und -schulen. Und sie treibt ab, weil es ihr Körper und ihr Leben ist. Übrigens: 96 Prozent aller Frauen in Deutschland treiben auch nach der Zwangsberatung („pro werdendem Leben“) ab.

Nicht zufällig wurde Anfang der 1970er-Jahre der Kampf gegen das Abtreibungsverbot zur Ini­tialzündung für die Neue Frauenbewegung. Denn das Elend der Frauen war unermesslich. Der § 218 überschattete nicht nur ihre gesamte Sexualität, sondern ihr ganzes Leben. Seither gilt bei Deutschlands westlichen Nachbarn und selbst in katholischen Ländern wie Italien die Fristenlösung; also das Recht der Frauen, eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten drei Monaten zu beenden.

Eine Frau, die ungewollt schwanger ist, treibt ab. Selbst unter Androhung der Todesstrafe.

In Deutschland sieht das anders aus, ganz anders. Zwar führte die DDR 1972 mit scheelem Blick auf die protestierende Frauenbewegung im Westen die Fristenlösung ein (denn eine hauseigene Frauenbewegung wollten die Genossen nicht riskieren). Doch in der BRD, in der in den 1970er-Jahren eine überwältigende Mehrheit der Frauen und auch Männer für die Fristenlösung war, wurde die Fristenlösung zwar mit Ach und Krach im Bundestag (von SPD und FDP) verabschiedet – aber gleich wieder via Verfassungsklage der CSU gestürzt.

Seither arrangieren sich alle mit einem faulen Kompromiss, nicht nur die Konservativen, auch die Sozialdemokraten. Bei der Wiedervereinigung wurde der Kompromiss gesamtdeutsch. Noch ehe die Ex-DDR-Bürgerinnen sich versahen, war ihr Recht auf Abtreibung futsch.

Der Kompromiss sieht so aus: Auch nach 1995 bleibt Abtreibung eine Straftat und ist die Schwangere zum Austragen verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht formulierte es so: „Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruches und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente“.

Der Körper der Frau als Gebärmaschine. Das klingt wie abgeschrieben aus einem Programm der „Lebensschützer“, die in der Regel christliche Fundamentalisten sind oder aber im Vatikan sitzen. Neuerdings verstärkt von den Damen und Herren der AfD.

Abtreibungen sind in Deutschland also verboten und strafbar. Eigentlich. Denn das mit der Strafe haben sie bei den Frauen diesmal weggelassen. Es hat einfach noch nie funktioniert. So sind 1969 von den hunderttausenden, die abgetrieben haben, ganze 276 Frauen vor Gericht gelandet. Quasi versehentlich. Denn der 1872 im Kaiserreich eingeführte § 218 entsprach nicht dem Rechtsempfinden der Menschen und schon gar nicht der Realität. Man wollte den Frauen drohen und sie einschüchtern – aber man wollte die Frauen nicht ins Gefängnis stecken. Denn wer hätte die Arbeit machen sollen, wenn Millionen Frauen im Gefängnis sitzen, die unbezahlte Arbeit in der Familie wie die unterbezahlte im Beruf?

Also musste ein Kompromiss her, bei dem der Kern erhalten blieb: die Bevormundung, Einschüchterung und Entmündigung der Frauen. In Deutschland müssen Frauen, die abtreiben wollen, sich durch eine Beratung bestätigen lassen, dass sie dürfen. Frauen haben bis heute nicht das Recht abzutreiben, man gewährt ihnen lediglich die Gnade. Den wenigsten unter den Jüngeren dürfte das bewusst sein.

Schon bei der Formulierung dieses Gesetzes war klar, dass es ein Einfallstor ist für ein erneutes totales Verbot der Abtreibung. Nicht nur die fanatischen Lebensschützer, auch der Vatikan und so mancher Konservative arbeiten unermüdlich auf so ein totales Abtreibungsverbot hin.

Nach deutschem Recht gehört der Körper der Schwangeren nicht ihr, sondern dem Fötus

Bis auf weiteres „dürfen“ ungewollt Schwangere noch abtreiben, solange sie schön Bittebitte machen. Aber siehe da: Immer weniger Frauen treiben ab! Seit der verbindlichen Erfassung der Zahlen 1996 sank die Zahl der Abtreibungen unaufhaltsam, um ein Viertel innerhalb von 20 Jahren auf 98.721 im Jahr 2016.

Warum? Ganz einfach, weil Frauen aufgeklärter und emanzipierter sind – ergo die Gefahr, ungewollt schwanger zu werden, sinkt. Niemand hat darum mehr zu dem Kampf gegen Abtreibungen beigetragen als die Frauenbewegung. Darauf können wir stolz sein!

Denn auch wir Feministinnen finden Abtreibung keinesfalls wünschenswert. Wissen wir doch nur zu gut, dass es immer auch eine individuelle Gewissensentscheidung ist, die nicht jeder Frau leichtfällt. Aber im Gegensatz zu CDU-Kauder und AfD-Storch sind wir nicht der Auffassung, dass Abtreibung ein Verbrechen ist. Für uns ist und bleibt das Recht auf Abtreibung ein elementares Menschenrecht!

Solange der Schritt vom Fötus zum Kind noch nicht getan ist, also das „werdende Leben“ den Körper der Frau noch nicht verlassen hat, muss es das Recht jeder Frau sein, über ihren Körper und ihr Leben frei zu verfügen. Bei freier Entscheidung wird eine ungewollt Schwangere so früh wie möglich abtreiben.

Doch die Abtreibungsgegner haben es in den vergangenen Jahren geschafft, die Gesellschaft einzulullen. Ihr demagogisches Vokabular – „Kind“ statt „Fötus“ etc. – ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Der Druck auf die Frauen und ÄrztInnen hat sich wieder verstärkt. Immer mehr Frauen reden wieder von ihrem „schlechten Gewissen“.

Dieser Druck auf die Frauen wird flankiert von einer Repression gegen die Ärzte. Seit Jahren gibt es katholisch dominierte Städte, ja ganze Regionen, in denen Hilfesuchende keinen einzigen Arzt mehr finden, der bereit ist, medizinischen Beistand zu leisten. Diese ÄrztInnen verweigern sich im Namen ihres „Gewissens“ oder aus Angst vor ihrem (oft katholischen) Arbeitgeber. ÄrztInnen, die offen sagen, dass sie bereit sind, Abtreibungen vorzunehmen, müssen sich auf den Terror der Lebensschützer sowie Geld- bzw. Gefängnisstrafen gefasst machen.

Für uns Feministinnen bleibt das Recht auf Abtreibung ein elementares Menschenrecht

Fängt also alles wieder von vorne an? Es sieht ganz so aus. Am 22. September werden sie wieder in Berlin antreten zum „Marsch für das Leben“. In ihren Reihen marschieren nicht nur christliche Fundamentalisten, sondern auch „Christdemokraten für das Leben“. 2017 waren sie rund 3.000. Ihren „Marsch für das Leben“ müssten sie eigentlich in „Marsch für den Tod“ umbenennen. Denn an den Folgen illegaler Abtreibungen sterben laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) alljährlich weltweit 47.000 Frauen. Und fünf Millionen Frauen landen im Krankenhaus wegen verpfuschter Abtreibungen. Viele dieser Frauen werden nie mehr ein Kind bekommen können.

Da ist es nur halb beruhigend, dass es seit 2012 eine Gegenbewegung gibt: das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“. In diesem Bündnis sind neben diversen feministischen Organisationen immerhin auch: SPD, Grüne und Die Linke – auch wenn einzelne RepräsentantInnen der beiden ersteren Parteien im Namen ihres persönlichen „christlichen Gewissens“ gerne schon mal Lebensrechtler-Töne anschlagen.

Seit ich 1971 das im Stern veröffentlichte Manifest der 374 initiiert habe („Ich habe abgetrieben und fordere das Recht für jede Frau dazu“), ist fast ein halbes Jahrhundert vergangen. Bis heute bewundere ich den Mut der 373 (ich war die 374ste). Keine von ihnen konnte wissen, ob am nächsten Tag die Nachbarn oder Kollegen noch mit ihr sprechen, ob ihr Mann sich scheiden lässt, ob sie verhaftet wird. Und das Dutzend so genannter Prominenter hat seine Karriere aufs Spiel gesetzt. Diese Frauen haben viel riskiert – und viel gewonnen. Damals hätte ich mir nicht träumen lassen, dass ich im Jahr 2018 noch immer und immer wieder um das elementarste Menschenrecht einer Frau würde kämpfen müssen: um die selbstbestimmte Mutterschaft.

Alice Schwarzer

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