Paragraph 219a (StGB)

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§ 219a: Der Skandal bleibt!

Paragraf 219a soll weg - das hatte die Ampel versprochen. Um den Kern des Problems aber hat sie einen Bogen gemacht. In ganz Westeuropa gilt die Fristenlösung. Nur Deutschland erlaubt sich, Frauen und ÄrztInnen zu bevormunden. Ein unhaltbarer Skandal! meint Alice Schwarzer.

Abtreibung: Teilsieg für Kristina Hänel!

Der fanatische Abtreibungsgegner Günter Annen darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen. Wird dieses Urteil ihn endlich stoppen? Das Landgericht Hamburg ist nicht das erste Gericht, das den Betreiber der Website „Babykaust“ in die Schranken weist. Doch Kristina Hänel hat es einfach gereicht.

Deutsche ÄrztInnen am Pranger!

Mit einer Liste der Bundeärztekammer sollen ungewollt schwangere Frauen jetzt ÄrztInnen finden, die eine Abtreibung durchführen. Warum Kristina Hänel und Nora Szász nicht draufstehen wollen.

§219a: Urteil gegen Hänel aufgehoben!

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel gekippt. Das klingt nach einer guten Nachricht. Aber ist es wirklich eine? Denn an dem immer noch unsäglichen §219a ändert das Urteil nichts. Deshalb will Hänel eigentlich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

§219a-Urteil: Schande für Deutschland

Die Gynäkologinnen Verena Weyer (li) und Bettina Gaber sind wegen Verstoß gegen §219a zu je 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die beiden werden weiterkämpfen. Hunderte Frauen bekundeten mit heftigen Protesten vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin ihre Solidarität. „Vermögensvorteil“ lautete die Begründung der Richterin.

§219a: Protest gegen nächsten Prozess!

Nach Kristina Hänel und Nora Szász stehen am 14. Juni in Berlin die nächsten Ärztinnen vor Gericht. Wie kann das nach der Reform des §219a eigentlich sein? Weil sich die SPD unter Koalitionsdruck auf einen „Kompromiss“ eingelassen hat, der an dem skandalösen Gesetz fast nichts geändert hat.
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