Birte Meier: Sieg - für alle Frauen

Polit-Journalistin Birte Meier bietet dem ZDF die Stirn. Foto: ZDF
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Birte Meier deckt auf. Das ist ihr Job. Als Politjournalistin unter anderem bei der ZDF-Sendung „Frontal 21“ war es jahrelang ihre Aufgabe, Skandale und Ungerechtigkeiten aufzudecken. Dafür wurde sie mit zahlreichen Preisen belohnt. Dann wurde sie in eigener Sache aktiv als sie aufdeckte, dass ihre männlichen Kollegen - teilweise sehr viel kürzer beschäftigt als sie, mit weniger Erfahrung und Erfolg - deutlich mehr verdienten. 

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Birte Meier musste beweisen, dass sie schlechter verdient, weil sie eine Frau ist.

2016 zog sie zum ersten Mal vor Gericht. Ihre Klage wurde damals abgewiesen. Begründung der Richter: Die fest-freie Mitarbeiterin könne ihr Gehalt nicht mit festangestellten Kollegen vergleichen. „Fest-Frei“ ist ein Anstellungsverhältnis, das es hauptsächlich in den Medien gibt, aber auch in vielen anderen, vor allem kreativen, Branchen. RedakteurInnen arbeiten einen Großteil der Arbeit für eine/n ArbeitgeberIn, werden aber nicht festangestellt und könnten theoretisch noch woanders arbeiten. Das Entgelttransparenzgesetz sieht zwar vor, dass man in größeren Betrieben Auskunft über die Gehälter der KollegInnen bekommen kann, es griff aber bei Meier nicht, weil sie eben nicht festangestellt war.

Meier ging in Berufung. Wieder eine Niederlage. Sie könne nicht nachweisen, dass sie nur deswegen schlechter verdiene, weil sie eine Frau ist – und  nicht, weil ihre männlichen Kollegen besser qualifiziert seien, einen anderen Status oder mehr Berufserfahrung hätten, wie das ZDF argumentiert. Der Vorwurf der Entgeltdiskriminierung sei also unbegründet, so die Richter.

Gerade das ist er jedoch nicht! Das hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden. Meier kann das Entgelttransparenzgesetz durchaus in Anspruch annehmen, auch wenn sie „nur“ als „Feste-Freie“ angestellt ist. Das Bundesarbeitsgericht beruft sich damit auf europäisches Recht. Das fasst den Begriff der Beschäftigung weiter und unterscheidet nicht zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeiternehmerähnlichen. Der Fall geht nun zurück ans Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Das Urteil wird von JuristInnen als kleine Sensation gewertet, denn es könnte auch für andere Branchen Konsequenzen haben.

Meiers Klage ist ein wichtiger Schritt für den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit"

Auch der JournalistInnenbund sieht in dem Urteil einen wichtigen Schritt, um den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zu verwirklichen. Dazu die jb-Vorsitzende Friederike Sittler: „Birte Meier kämpft stellvertretend für viele Frauen in der Branche. Seit Jahren geht sie mutig und erfolgreich einen steinigen Weg und schafft endlich Klarheit! Ihr gebührt großer Dank!“

Das ZDF will die Reporterin nun aus der Berliner Redaktion, in der sie 13 Jahre lang gearbeitet hat, nach Mainz versetzen. Ihren Berliner Job bekomme ein Mann, heißt es. Birte Meier selbst äußert sich nicht dazu. Sie hat inzwischen eine weitere Auszeichnung erhalten, ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt in der Villa Aurora in Los Angeles, dem früheren Wohnhaus von Thomas Mann. Das Thema ihrer Einreichung: „Was kann Deutschland von Kalifornien hinsichtlich des Gender-Pay-Gaps lernen?“

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