Ehe öffnen – Ehegattensplitting

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Die gute Nachricht zuerst: Die Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist fast erreicht! Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln müssen „verpartnerte“ homosexuelle Paare genauso besteuert werden wie heterosexuell Verheiratete. Das Gericht gab einem Männerpaar Recht, das sich auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV eintragen lassen wollte. Die aber ist laut Gesetz nur Verheirateten vorbehalten, weshalb das Finanzamt sich weigerte. Nachdem aber das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2010 die Ungleichbehandlung homosexueller PartnerInnen im Erbrecht kassiert hatte, halten es die Kölner RichterInnen „für möglich, dass auch das Einkommensteuerrecht insofern verfassungswidrig ist, als es zwischen Ehe und eingetragener Lebensgemeinschaft differenziert“. Die schlechte Nachricht: Das Ehegattensplitting, das Homo-Paaren damit demnächst auch möglich sein wird, ist ein überkommenes Relikt, das die Hausfrauen-Ehe mit Milliarden Steuergeldern subventioniert. EMMA fordert also: Ein neues Fördermodell für Familien mit Kindern schaffen und das Ehegattensplitting auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgen! Und: Die Ehe für alle öffnen! Das wäre doch inzwischen die einfachste Lösung. mehr

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