Karlsruhe erlaubt

Artikel teilen

Wer die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Homo-Ehe kennt, hatte mit nichts anderem gerechnet: Die Karlsruher RichterInnen haben das Verbot der sogenannten Sukzessiv-Adoption für Eingetragene LebenspartnerInnen für verfassungswidrig erklärt. Das heißt: Künftig wird es möglich sein, dass einE LebenspartnerIn das adoptierte Kind der/des anderen ebenfalls adoptiert. Die Argumente der sechs Richter und zwei Richterinnen waren äußerst aufschlussreich. Weiterlesen

Anzeige
Artikel teilen
 
Zur Startseite