Widerstand gegen Trans-Gesetz

Fraueninitiativen protestieren vor dem Parteitag der Grünen in Bonn gegen das "Selbstbestimmungsgesetz".
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Die Idee der Gesetzesplaner war offenkundig, das Ganze unter dem Radar laufen zu lassen: Man gibt dem Gesetz einen geschmeidigen Namen, der verschleiert, worum es eigentlich geht. Statt „Geschlechtseintragsänderungsgesetz“ nennt man es „Selbstbestimmungsgesetz“. Das klingt gut, denn wer wäre schon gegen Selbstbestimmung? Und dann zieht man es ganz zügig durch, noch bevor jemand begreift, um was es da eigentlich geht.

Die treibenden Kräfte, allen voran der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Sven Lehmann (Die Grünen), halten sich in Interviews bedeckt über ihre genauen Pläne und erklären nur, das „verfassungswidrige Transsexuellengesetz“ solle „reformiert werden“. Was nötig und richtig ist. Wer schon könnte gegen so eine solche Reform sein? Frauenministerin Paus ist es jedenfalls nicht. Sie demonstrierte schon im Sommer 2022 gemeinsam mit AktivistInnen der Trans-Lobby – noch vor jeder öffentlichen Aufklärung und Debatte dieses hoch brisanten geplanten Gesetzes.

Als, auch aufgrund der Berichterstattung von EMMA, langsam klar wird, dass die Ampelkoalition ein Gesetz von enormer Tragweite plant, das das Geschlecht als rechtliche und politische Kategorie de facto abschafft, werden KritikerInnen als „rechts“, „reaktionär“ und „transphob“ diffamiert. Und als dann Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Ganze trotzdem im Eiltempo durchziehen wollen und im Juni 2022 die „Eckpunkte“ des Gesetzes vorstellen, wiegeln sie Fragen nach den Konsequenzen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Frauen, ab, als hätten sie das Wort „Rechtsfolgenabschätzung“ noch nie gehört.
Aber die Durchpeitsch-Strategie ist schiefgegangen. Das Gesetz, das laut Queer-Beauftragtem Lehmann noch in diesem Jahr verabschiedet und im Januar 2023 in Kraft treten sollte, lässt auf sich warten. Was daran liegt, dass das Unbehagen an dem, ja der Widerstand gegen das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ wächst. Und das längst auch in den eigenen Reihen.

Schon vor dem Bundesparteitag der Grünen am 26. Oktober 2022 hatten 70 Mitglieder der Grünen beantragt, die Folgen des Gesetzes auf dem Parteitag noch einmal zu diskutieren. Denn: „Wenn ich das Thema an der Basis anspreche, stelle ich immer wieder fest, dass einfache Mitglieder bei dem Thema sehr uninformiert sind. Wenn ich dann schildere, welche Folgen ein Selbstbestimmungsgesetz haben könnte, wollen das viele erst gar nicht glauben.“, sagt Antje Galuschka, Biologin und Mitunterzeichnerin des Antrags.

Diese Folgen sind in der Tat schwerwiegend: Träte das geplante Gesetz in Kraft, würde künftig jeder Mensch einmal pro Jahr das Geschlecht wechseln können, und zwar mit einer schlichten Erklärung auf dem Standsamt ohne jegliche Plausibilitätsprüfung. Möglich ist der „Geschlechtswechsel“ schon bei Kindern. Für Jugendliche ab 14 gilt: Sind die Eltern nicht einverstanden, entscheidet ein Familiengericht.

Das Gesetz würde das objektiv feststellbare biologische Geschlecht ersetzen durch eine subjektiv „gefühlte Geschlechtsidentität“. Schon jetzt werden in Deutschland immer mehr Kinder mit den medizinisch hoch problematischen Pubertätsblockern behandelt und Jugendliche mit gegengeschlechtlichen Hormonen. Von da ist der Schritt zu irreversiblen Genitalverstümmelungen und Brustamputationen bei jungen Frauen nicht weit. Das Gesetz würde also:
• die psychische und physische Gesundheit Tausender Jugendlicher, vor allem Mädchen schwer gefährden
• Frauen in ihren Schutzräumen und Domänen bedrohen, von Frauentoiletten bis zu Frauenberatungsstellen oder Frauensport
• sowie das Geschlecht als rechtliche und politische Kategorie de facto aufweichen, ja abschaffen.

Über 300 Mitglieder der Grünen stimmten darum dafür, das „Selbstbestimmungsgesetz“ auf dem Bundesparteitag noch einmal ins Visier zu nehmen. Dass es nicht noch mehr waren, lag laut der Initiatorin des Antrags, Eva-Maria Müller, auch daran, dass die Kommentarfunktion unter ihrem Antrag auf der Website der Grünen blockiert wurde. Die Debatte fand nicht statt.

Doch diesen Maulkorb wollen sich Eva-Maria Müller, Antje Galuschka und viele andere grüne Frauen und Männer nicht verpassen lassen. Deshalb haben sie sich jetzt zu einem Netzwerk zusammengeschlossen.
Gemeinsam mit Mitstreitern aus der SPD, in der es jetzt ebenfalls rumort, wollen sie Parteimitglieder, insbesondere die Bundestagsabgeordneten, alarmieren.

„Wir, das sind links-liberale Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen und SPD sowie Parteilose, die sich gefunden haben, um nicht schweigend zuzusehen, wie durch das Betreiben unserer Parteien ein Gesetz an der Bevölkerung vorbei verabschiedet wird, das fatale Auswirkungen – insbesondere für Frauen, Kinder und Jugendliche – hat. Wir wollen uns an dieser Stelle nicht mitschuldig machen an den antizipierbaren Folgen der geplanten Gesetzgebung“, erklären sie auf ihrer Website. „Was uns einen sollte, ist ein Gesetz zu schaffen, das erwachsenen transsexuellen Menschen das Leben erleichtert. Aber nicht auf Kosten von Frauen, Kindern und Jugendlichen.“

Das sieht auch die CDU-Frauenunion so, die sich jetzt mit einem Positionspapier zu Wort gemeldet hat. Schon der Name „Selbstbestimmungsgesetz“ sei irreführend, denn er „suggeriert, dass geschlechtliche Identität für jeden Menschen zu jedem Zeitpunkt frei wählbar sei und sich im Laufe eines Lebens gegebenenfalls mehrfach ändert“, erklärt die Frauenunion. Sie warnt vor den Folgen einer solchen „Banalisierung“ des Geschlechtsbegriffs für Kinder und Jugendliche, insbesondere für Mädchen: „Es ist unverzichtbar, Kinder und Jugendliche davor zu schützen, in der ohnehin schwierigen Phase des Erwachsenwerdens im Alleingang ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen und in einem weiteren Schritt durch Pubertätsblocker oder Hormoneinnahme ihre körperliche und seelische Gesundheit langfristig zu schädigen. Hier ist zu bedenken, dass viele Jugendliche während der Pubertät große Probleme mit ihrer Rolle haben. Speziell Mädchen und junge Frauen hadern oft mit ihrer Frauenrolle und haben Probleme, sie anzunehmen.“ Die Frauenunion fordert deshalb, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags „frühestens ab 16 Jahren“ möglich sein soll, und das nur nach „verpflichtender Beratung und Begleitung durch Psychologen, Ärzten oder Sozialpädagogen mit entsprechender Fachqualifizierung“. Frühestens ab 16 Jahren? Wäre es da nicht konsequenter, gleich die Grenze von 18 Jahren zu fordern?

Auch die Gefahr für Frauenräume und Frauendomänen benennt die Frauenunion mit ihrer Vorsitzenden Annette Widmann-Mauz: „Mit der vorgesehenen Regelung nimmt die Ampel eine komplett neue Definition des Geschlechts vor“, erklären die CDU-Frauen. Sie werde „von einem objektiv überprüfbaren Merkmal hin zu einem subjektiven Gefühl verschoben“. Dies werde jedoch „der Tragweite und Bedeutung des biologischen Geschlechts nicht gerecht“. Davon seien viele Bereiche betroffen: von der Gender-Medizin über die Geschlechtertrennung im Sport bis hin zu Schutzmaßnahmen vor (sexueller) Gewalt.

Fazit der Frauenunion: „Die Bedeutung des biologischen Geschlechts als medizinischer, rechtlicher und politischer Begriff muss vom Gesetzgeber anerkannt und geschützt werden.“ Forderung: „Bevor über das Gesetz entschieden wird, müssen die Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche und andere gesellschaftliche Gruppen sowie die Gesellschaft insgesamt erörtert und einbezogen werden.“

Die rot-grüne Initiative pflichtet bei: „Wir sind der Meinung, dass die Ampel-Regierung die Akzeptanz der Bevölkerung auf diese intransparente Weise und durch gezielten Informationsmangel nicht erzwingen kann.“
Doch die Planung dieses „Selbstbestimmungsgesetzes“ geht unerschütterlich weiter. Der Queer-Beauftragte Sven Lehmann hat nun einen „Referentenentwurf“, also die Vorstufe eines Gesetzentwurfs „noch für dieses Jahr“ angekündigt. Doch bevor so ein Entwurf vom Kabinett bestätigt werden könnte – was für das erste Quartal 2023 angekündigt wird – müssten noch Verbände und ExpertInnen befragt werden.

Wir dürfen gespannt sein, wen Frauen- und Justizministerium um Stellungnahmen bitten – und wen nicht. Einige Verbände haben sich auf EMMA-Anfrage bereits zu Wort gemeldet (EMMA 6/22): vom „Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte“ bis zum „Bund der Strafvollzugsbediensteten“; vom Gymnasiallehrerverband bis zu Elterninitiativen, in denen sich inzwischen Hunderte Eltern betroffener Kinder und Jugendlicher zusammengeschlossen haben; von Sexualmedizinern bis zur „Vereinigung TransSexueller Menschen“. Sie alle zeigen sich alarmiert über das geplante Gesetz. Sie alle sind irritiert, dass sie bisher weder informiert, geschweige denn konsultiert wurden.

Eines jedenfalls ist klar: Der Plan, das „Selbstbestimmungsgesetz“ unter dem Radar laufen zu lassen – übrigens eine Strategie, die die potent finanzierte internationale Trans-Lobby-Organisation IGLYO offen empfiehlt („Exzessive Medienberichterstattung und Publicity vermeiden“) – ist gescheitert. Was das „Selbstbestimmungsgesetz“ für die gesamte Gesellschaft bedeuten würde, begreifen immer mehr BürgerInnen.
Und das ist auch gut so.

CHANTAL LOUIS

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