Lesbische Mütter verklagen die BRD

Verena (links) und Gesa Akkermann wollen gleichberechtigte Mütter sein Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
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Das Schwierigste haben sie geschafft. Paula Sarah Constanze ist da. Am 13. Februar wurde die Tochter von Gesa und Verena Akkermann geboren. Voraus ging dreimal der Versuch über eine Samenspende, dreimal Hormonbehandlungen, drei Schwangerschaften – und drei Fehlgeburten. Gesa und Verena mussten kämpfen – und werden es auch weiterhin müssen. Denn: Rechtlich gesehen sind die beiden nicht automatisch die Eltern von Paula. Daran hat auch die 2017 in Kraft getretene „Ehe für alle“ nichts geändert.

Seit 24 Jahren sind Verena und Gesa ein Paar. Am 4. Februar haben sie ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Dennoch gilt Gesa Akkermann, die biologische Mutter von Paula Sarah Constanze, vor dem Gesetz als alleinerziehend. Verena hat nur die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Erst dann kann sie als gleichberechtigter Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Die Bearbeitung - inklusive Besuche durch das Jugendamt, Begutachtung der Wohnverhältnisse und Fragen zur Familiengeschichte - dauert in den meisten Fällen rund zwölf bis 18 Monate.

Die Ehe für alle hat nichts geändert

So lange gilt: Wenn Verena ihr Kind von der Kita abholen oder zum Arzt bringen will, wird sie ein Formular („kleines Sorgerecht“) von ihrer Frau benötigen. Dabei hat Verena Akkermann bereits erfolgreich ihre Elternzeit beantragt, hat Anspruch auf Elterngeld, bei einer Trennung wäre sie unterhaltspflichtig. Aber: Hätte Gesa die Geburt nicht überstanden, wäre Paula nun Vollwaise. Es gilt also: Gleiche Pflichten wie heterosexuelle Paare. Gleiche Rechte – nö.

Das wollen die beiden Frauen nicht länger hinnehmen. Die Schuldirektorin und die Referentin bei der Hirschfeld-Stiftung sind das erste lesbische Paar, das gegen die Ungleichbehandlung klagt und einen Präzedenzfall schaffen will. Denn: Wenn ein heterosexuelles Ehepaar ein Kind bekommt, gilt der Ehemann automatisch als Vater. Auch, wenn Mutter und Mann nicht verheiratet sind, folgt die schnelle Anerkennung der Vaterschaft auf einen einfachen Antrag. Ob der Mann wirklich der biologische Vater ist, interessiert niemanden. „Wir haben uns von Anfang an gemeinsam für ein Kind entschieden. Sind jeden Schritt gemeinsam gegangen. Dass die Gesetze unseres Staates diese Tatsache nicht anerkennen, erleben wir als massive Diskriminierung und Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Paaren und Familien, dort fragt auch niemand nach der genetischen Elternschaft des Vaters“, erklärt Verena Akkermann.

Bereits einige Wochen vor der Geburt haben die beiden Frauen beim Amtsgericht Hildesheim eine Klage zur Feststellung der „Mitmutterschaft“ eingereicht. Vielleicht veranlasst die Klage von Verena und Gesa Akkermann Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), nun endlich die Reform des Abstammungsrechts voranzutreiben, die ihre Vorgängerin Katarina Barley (SPD) schon in die Wege geleitet hatte. Barley hatte einen Vorschlag vorgelegt, in dem sie lesbische und heterosexuelle Paare zumindest fast gleichstellen wollte: Bei Kindern, die in einer Ehe zweier Frauen geboren werden und aus einer nicht-privaten Samenspende stammen, sollten automatisch beide Frauen als Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Doch seither herrscht Schweigen in Berlin.

Gleiche Pflichten ja, gleiche Rechte nein

Dabei ist aus Sicht des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) Eile geboten. Denn am 1. Juli soll die Reform des „Adoptionshilfegesetzes“ in Kraft treten, die die Stiefkindadoption neu regelt und die Hürden noch höher legt. Das Gesetz zielt eigentlich auf heterosexuelle Paare: Bei denen adoptiert einE PartnerIn das Kind, das der oder die andere mit in die Beziehung gebracht hat. Die Reform trifft aber auch all jene Frauenpaare, die sich entschieden haben, gemeinsam ein Kind zu bekommen. Wie Gesa und Verena Akkermann.

Deshalb fordert der LSVD mit seiner Petition: „Abstammungsrecht endlich reformieren!“. Über 50.000 Menschen haben schon unterschrieben. Die Petition soll dann am 10. Mai, am „Muttertag“, an Justizministerin Christine Lambrecht übergeben werden.

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