Schweiz: 50 Jahre Stimmrecht! Das hat gedauert...

1950: Die Schweizerinnen demonstrieren für das Frauenstimmrecht
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Was erzählt man deutschen und österreichi­schen Frauen, die bereits hundert Jahre Frauenwahlrecht feiern konnten und die an ihrer Jubiläumsfeier in Salzburg von mir etwas über den Stimmrechtskampf der Schweizerinnen vor fünfzig Jahren erfahren wollten? Ich denke, das:

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Liebe österreichische und deutsche Frauen!
Sicher erwarten Sie, dass ich als Schweizerin in Sack und Asche vor Ihnen erscheine. Schließlich hat die Schweiz – im Gegensatz zur übrigen Welt – das Frauenwahlrecht als bei­ nahe allerletztes Land einge­ führt: erst 1971. Doch aus Sicht der Schweizerinnen sind die ausländischen Frauen, was demokratische Abstimmungs­rechte betrifft, nicht fünfzig Jahre voraus, sondern fünfzig Jahre im Rückstand. Also sputen Sie sich!

Zwar ist es keinesfalls zu bestreiten, dass es in der Schweiz etwas lange brauchte, bis die Frauen zu ihrem siegreichen Ziel fanden, aber dafür gab es Gründe.

Das Frauenstimm­- und ­-wahlrecht verlangte eine Verfassungsänderung, und diese Änderung konnte zwingend nur mit einer Volksabstimmung erreicht werden. Die Verfassung kann hierzu­lande nicht von einem Parlament, einem Minis­terrat, einem Kabinett, einem Kaiser geändert werden, nicht von einem Verfassungsgericht umgedeutet werden. Das System der direkten Demokratie, das damals eben noch ganz ohne Frauen auskam und nur Männer umfasste, ver­langte von den Frauen die Face-­à­-face­-Konfron­tation mit dem rein männlichen Souverän. Es galt, gegen die eigenen Brüder, Väter, Söhne anzu­gehen, die man doch liebte.

Die Schweizer Frauen mussten mehr als ein paar exzentrische Lords beeindrucken

Die Schweizerinnen mussten nicht nur die Mehrheit der Männer davon überzeugen, ein Pri­vileg abzugeben, auch die Mehrheit aller, auch der konservativsten Kantone, musste bereit sein, auf männliche Privilegien zu verzichten. Daran führte kein Weg vorbei. Die Verfassungskompe­tenz, angereichert mit einem starken Föderalis­mus, war es, was die Einführung des Frauen­stimm-­ und ­-wahlrechts verzögerte.

In dieser speziellen Ausgangslage der direkten Demokratie konnten die Schweizerinnen auch nicht auf ausländische Vorbilder zurückgreifen. Sie mussten sich erst eine Strategie erarbeiten, und das über Generationen hinweg. Schweizer Frauen mussten mehr als ein paar exzentrische Lords und Gentlemen beeindrucken. Sich wie die Engländerinnen anzuketten, vor ein Pferd zu wer­fen oder eine Bombe zu zünden, hätten nicht nur die ländlich geprägten Männer in der Schweiz wenig goutiert – die allermeisten Männer hätten es als einen Beweis für die politische Unreife und Unzulänglichkeit der „Weiber“ genommen.

Zuerst versuchten Schwei­zerinnen zeitgebunden es mit untertänigen Bittschrif­ten an die Obrigkeit, auch etwa mit einer intellektuell oder religiös fundierten For­derung, dann mit Unter­schriftensammlungen, Initia­tiven, Motionen, Petitionen, Interpellationen, Demonstrationen – schließlich mit selbstbewuss­ten oder schmeichelnden Ausstellungen, sogar mit einer den Männersouverän verspottenden Schnecke im Saffa-­Umzug und einer die Männer in ihrem Laufgitter verhöhnenden Kampfschrift.

Während schwieriger Zeiten, etwa in Kriegs­jahren, erbrachten die Schweizerinnen Vorleis­tungen, und sie dachten, als Dank und als Aner­kennung entsprechende Rechte zu erhalten. Sie waren dementsprechend enttäuscht, dass ihr Ein­satz nicht honoriert wurde. Das war in verschie­ denen europäischen Ländern ganz anders, da gab es nach den Kriegen ein Vakuum aufzufüllen, welches die gefallenen Männer hinterließen.

Die schweizerischen Männer aber kamen – anders als etwa in Deutschland und Österreich – aus dem Ersten Weltkrieg unversehrt und mit unbeschädig­tem Ruf zurück. Allerdings hatten sich die Schweizerinnen – glücklicherweise – auch nicht auszeichnen können, wie etwa die finnischen Lot­tas oder die englischen Enigma­Entzifferinnen.

Männer wählten Männer in die Kommissionen und keine Frauen!

Auch die behutsame Taktik, Frauen erst in ver­schiedene soziale Gemeindekommissionen zu schicken, auf dass sie nach und nach zu den kan­tonalen Ämtern vordrängen und schließlich das nationale Stimm-­ und -wahlrecht als reife Frucht ernten könnten, funktionierte schon von Anfang an nicht: Männer wählten Männer in die Kommis­sionen und keine Frauen.

Immer wieder erträumten sich die Frauen, den leichten Weg gehen zu können, und hofften, Bun­desgericht oder Bundesrat würden mit einem Federstrich den entsprechenden Verfassungspara­grafen ändern und in den Begriff Schweizer auch Schweizerinnen hineininterpretieren. Doch Staats­rechtler, selbst Frauenstimmrechtsbefürworter, erklärten dies als Unmöglichkeit.

Eine Verfassungsänderung mit denWaffen in der Hand zu erkämpfen, wie die Männer im Sonder­bundskrieg, kam auch nicht infrage. Oder können Sie sich die Schweizerinnen vorstellen, wie sie die Armee Männerbastionen in Gericht und Parlament vorgehen? Hät­ten sich die Bundesrichter aber friedlich erweichen lassen und einen Erlass fabriziert, so wäre dies bloß ein schmachvoller und auch noch illegaler Gnadenakt gewesen und kein tapferer Frauensieg.

Eine Erfolg versprechende Strategie also musste gefunden werden, die schwerfällige Männer bewegte, sie aufschreckte, zermürbte, überlistete oder ihnen für das abgegebene Privileg etwas Begehrtes zurückgab; das war den Frauen nun klar geworden. Sie mussten etwas finden, was diese unbedingt wollten, und sie dann „erpressen“. Ende der Fünfzigerjahre zur Zeit des Ungarnaufstands war es so weit. Der Bundesrat wollte die Frauen obli­gatorisch zum Zivildienst verpflichten. Doch auch die engagiertesten Frauen wehrten sich und wider­standen: Keine Dienstpflicht ohne Frauenstimm-­ und ­-wahlrecht. Damit ertrotzten sie die erste natio­nale Abstimmung von 1959, die allerdings noch negativ ausfiel. Doch die Schweizerinnen hatten ihre Taktik gefunden.

Engagierte Schweizerinnen: Keine Menschenrechte ohne Frauenrechte!

1969 wollten die Schweizer Männer die europäi­sche Menschenrechtskonvention unterzeichnen, weil sie ja keine Despoten und Tyrannen zu sein begehrten. Doch sie hätten dies nur mit Vorbehalt tun können, denn die Konvention fragte nach glei­chen Rechten für Mann und Frau. Wie übel oder gnädig die Rechte in einem Lande waren, wurde nicht gefragt, sie mussten bloß gleich sein. Viel männliche Prominenz war geneigt, mit Vorbehalt zu unterzeichnen. Doch erneut widerstanden die engagierten Schweizerinnen und erklärten uni­ sono: „Keine Menschenrechte ohne Frauenrechte.“

Nach hundertjährigem Kampf begriffen die Schweizer Männer, dass sie verloren hatten. Selbst ein so konservativer Haudegen wie der Appenzeller Raymond Broger hatte genug von diesem „Gschtürm“ und plädierte für ein Ja, und zwar aus staatspolitischen Gründen: „Man sollte die Sache jetzt einmal hinter sich bringen! Der unerquickli­che Kampf muss beendet werden, damit man mit freier Kraft sich neuen Problemen zuwenden kann… Ohne Entscheid in der Frauenstimmrechtsfrage in bejahendem Sinn wird es keine Ruhe geben.“

Das jahrzehntelange Keine­ Ruhe-­Geben hatte sich also gelohnt. Am 7. Februar 1971 war es so weit. Die Schweizer Männer stimmten dem Frau­enstimm-­ und ­-wahlrecht zu. Ich stehe also nicht in Sack und Asche vor Ihnen, sondern stolz im schönsten Siegeskleide. Es war ein langer Kampf, sicher, aber letztlich ein erfolgreicher.

Postscriptum für die Schweizerinnen
Hundert Jahre lang mussten unsere Vorfahrinnen für das Frauenstimm­ und ­wahlrecht kämpfen. Seit fünfzig Jahren jammern Schweizerinnen, dass es so furchtbar spät eingeführt wurde. Mit Hingabe zelebrieren sie ein Misserfolgsnarrativ und sind imprägniert vom Glauben an ihre Nie­derlage, an ihre Demütigung und an ihre Zweit­klassigkeit. Es ist Zeit, damit aufzuhören.

Wieso schämen sich Frauen, keine Heldinnen zu haben, wenn doch das Heldentum mit seinen Heeres­ und Industrieführern so definiert wurde, dass Frauen gar nicht vorkommen konnten? Wieso ist noch heute die Geschichtsschreibung so männ­lich zentriert, dass auf einem Podium zum Frauen­stimm-­ und -­wahlrecht nur Männer sitzen und eine Deutungshoheit verteidigen, bei der sie gut wegkommen? Wieso lassen sich Frauen in die Genderstudienecke drücken, statt alle Wissen­schaften zu durchdringen? Wieso bringt man es fertig, den späten Zeitpunkt des Frauenstimm­- und ­-wahlrechts immer wieder mangelndem Fraueneinsatz anzulasten und nicht der ängstlich zögernden Mutlosigkeit schwacher Männer?

Fragen über Fragen. Die Antwort liegt im Selbstbewusstsein der Schweizerin.

Der Text ist ein Auszug aus „Gruß aus der Küche. Texte zum Frauenstimmrecht“, Hrsg. Rita Jost/Heidi Kronenberg (Rotpunktverlag, 22 €).

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