Verwaltungsgerichtshof verbietet
Niederlage für Abtreibungsgegner vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: „Die gezielte Ansprache von Frauen auf Schwangerschaft und Abtreibung in der Nähe einer Schwangerschaftskonflikt- beratungsstelle verletzt das Persönlichkeitsrecht der angesprochenen Frauen“, entschied der Gerichtshof am Donnerstag. Die Aktivisten von „Lebenszentrum – Helfer für Gottes Kostbare Kinder“ hatten gegen ein Verbot ihrer so genannten „Gehsteig-Beratung“ schwangerer Frauen vor einer Pro-Familia-Beratungsstelle in Freiburg geklagt. Monatelang hatten die Abtreibungsgegner im Vorfeld unaufgefordert Bilder von abgetriebenen Föten an schwangere Frauen verteilt und mit Rosenkränzen aus kleinen Plastikembryonen gebetet. „Behalten Sie das Kind, geben Sie es lieber mir“, soll ein Gehsteigberater einer Frau hinterher gerufen haben. Friedrich Traub, Geschäftsführer der Beratungsstelle, hatte deshalb im Februar bei der Stadt Freiburg Beschwerde wegen Belästigung eingereicht, woraufhin die Gehsteig-Beratung im Umfeld von Pro-Familia untersagt und mit einem Zwangsgeld von 250 Euro belegt wurde. Die Lebensschützer hatten das Verbot vor dem Verwaltungsgericht angefochten – und verloren. Ein kleiner Erfolg. Jenseits der Humboldstraße, in der das Pro-Familia-Büro liegt, dürfen die Abtreibungsgegner weiter ihre zweifelhaften Methoden ausüben. Mehr zum Thema