Chronik: Die Gegenwehr der Frauen

© Grainne Rhuad
Artikel teilen

1972 Auf dem Höhepunkt der „Women’s Liberation“ verschärft der amerikanische Kongress den Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Nationalität, Religion und Geschlecht verbietet. Von nun an kann die Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz (EEOC) zum ersten Mal Arbeitgeber vor Gericht bringen, die gegen das Gesetz verstoßen.

Anzeige

1975 In Ithaca, New York, wird Carmita Wood, die wegen fortgesetzter sexueller Belästigung durch ihren Chef gekündigt hat, das Arbeitslosengeld verweigert. Eine Studentinnengruppe an der Cornell-Universität greift den Skandal auf, ruft die Gruppe „Working Women United“ ins Leben und fordert über 300 Frauengruppen- und organisationen auf, ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz öffentlich zu machen. „Working Women United“ verwenden zum ersten Mal den Begriff „Sexual Harassment“ (to harass = drangsalieren, schikanieren). Die Reaktionen auf den Aufruf sind überwältigend. Die New York Times titelt: „Women begin to speak out against sexual harassment at work“. Die Juristin Catharine MacKinnon formuliert einen Gesetzentwurf, der sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“ definiert.

1976 Die US-Frauenzeitschrift Redbook startet eine Umfrage zur sexuellen Belästigung. Ergebnis: Von 9.000 Befragten haben 90 Prozent an ihrem Arbeitsplatz sexuelle Übergriffe erlebt. 

1977 Das feministische Magazin Ms. titelt im Juni: „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und wie damit Schluss gemacht werden kann!“ Die US-Medien greifen das Thema flächendeckend auf.

1978 EMMA berichtet in ihrer März-Ausgabe zum ersten Mal über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: „Ferkel im Betrieb“. So hatte der Stern seine Titelgeschichte über sexuelle Belästigung durch Chefs genannt. EMMA schreibt über die massiven Anfeindungen, die der Protagonistin des Stern-Artikels, Annelie Runge, nach Veröffentlichung entgegenschlugen. In den kommenden Jahren werden zahlreiche EMMA-Artikel zur sexuellen Belästigung im Beruf wie allerorten folgen.

1979 In den USA erscheinen mehrere feministische Analysen zum Thema sexuelle Belästigung, darunter Catharine MacKinnons „Sexual Harassment of Working Women“. In diesem Grundlagenwerk beschreibt MacKinnon u.a. die massiven Auswirkungen sexueller Belästigung auf die Betroffene. Sie analysiert sexuelle Belästigung als Ausdruck einer strukturellen Ungleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft.

1980 In den USA wird MacKinnons Entwurf vom Parlament verabschiedet: „Sexual Harassment“ gilt nun als Verstoß gegen den Civil Rights Act, also als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz (EEOC) bestimmt in ihren Richtlinien: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, seine Arbeitnehmerinnen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Die ersten Frauen erklagen Schadensersatz.

1983 Das Europäische Parlament zieht nach und erklärt, dass zu seiner „Direktive zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz“ auch Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung gehören. Ein Jahr später fordert der EU-Ministerrat die Mitgliedsländer zum Handeln auf. Klaus Hecker, Bundestagsabgeordneter der Grünen, löst im August 1983 die erste große öffentliche Debatte über Sexismus in Deutschland aus. Die grünen Fraktions-Frauen, denen ihr Kollege wiederholt die Brust betatscht hatte, machen Druck. Hecker muss zurücktreten. Kurz darauf geben die Grünen bei Infas eine Studie in Auftrag, die zum ersten Mal das Ausmaß sexueller Belästigung in Deutschland ahnen lässt: Jede 14. Frau hatte wegen sexueller Übergriffe ihren Arbeitsplatz gekündigt.

1986 Jetzt gehen die Gewerkschafterinnen auf die Barrikaden. EMMA berichtet über ihren Kampf in ganz Europa: Die IG-Metall-Frauen beschließen auf ihrer 12. Frauenkonferenz, den „Kampf gegen sexuelle Belästigung verstärkt zum Bestandteil gewerkschaftlicher Interessenvertretung zu machen“. Die ÖTV organisiert die Kampagne „Mach mich nicht an!“ Unter der Schirmherrschaft von Frauen ministerin Yvette Roudy veranstalten französische Gewerkschafterinnen und Poli tikerinnen eine internationale Anhörung zum Thema und beraten, wie man das „Harcèlement Sexuel“ gesetzlich verfolgen könnte.

1989 Ein Richter in Hannover verurteilt den Chef eines privaten Rettungsdienstes „wegen fortgesetzter sexueller Nötigung“ zu 15 Monaten Gefängnis. Der 45-Jährige hatte seine 22-jährige Sekretärin monatelang bedrängt und angefasst. Der Spiegel wertet die „beispiellos hohe Strafe“ als „ein Indiz dafür, dass die Justiz die strafrechtliche Bedeutung sexistischer Übergriffe am Arbeitsplatz inzwischen anders bewertet als früher“.

1991 Das Bundesfamilienministerium veröffentlicht die erste staatliche Studie über sexuelle Belästigung. Ergebnis: Drei von vier Frauen haben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Jede Zweite musste sich anzügliche Bemerkungen anhören, jede Zehnte wurde von Chef oder Kollegen zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Am stärksten betroffen sind Frauen in so genannten „Männerberufen“. Allen voran Polizistinnen.

Der Fall „Hill vs. Thomas“ erschüttert Amerika. Als Clarence Thomas, Vorsitzender der „Kommission für Chancengleichheit am Arbeitsplatz“ (EEOC), als erster Schwarzer zum Richter am Obersten Gerichtshof ernannt werden soll, meldet sich die Jura-Professorin Anita Hill zu Wort: Sie beschuldigt ihren früheren Arbeitskollegen der sexuellen Belästigung. Millionen Menschen verfolgen die Anhörung der beiden im Fernsehen. Thomas bestreitet die Vorwürfe und wirft den 14 weißen Senatoren der Kommission Rassismus vor. Er wird schließlich mit 52 zu 48 Stimmen gewählt. In EMMA berichtet Susan Brownmiller über die US-Debatte. Die Zahl der Fälle sexueller Belästigung, die Frauen bei der EEOC melden, steigt von rund 6.000 im Jahr 1991 auf über 10.000 in 1992. 

1992 In Deutschland erscheint eine Flut von Publikationen zur sexuellen Belästigung: in dem feministischen Verlag Frauenoffensive „Tatort Arbeitsplatz“, beim Deutschen Gewerkschaftsbund der Ratgeber „Nein heißt Nein!“; das Bundesfamilienministerium veröffentlicht eine Broschüre über „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“. Und Frauenministerin Angela Merkel legt den Entwurf für ein Gesetz vor, das Frauen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen soll. „Kohls Mädchen“ wird dafür in den Medien scharf angegriffen.

1993 Am 12. Februar ergänzt Österreich das „Bundesgleichbehandlungsgesetz“ von 1979 um das Verbot sexueller Belästigung und spricht Belästigten das Recht auf Schadensersatz zu.

1994 Am 1. September tritt in Deutschland das „Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung“ in Kraft, kurz: Beschäftigtenschutzgesetz. Es definiert sexuelle Belästigung als „jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt“. Darunter fallen nicht nur strafrechtlich relevante Taten wie sexuelle Nötigung, sondern auch „Aufforderungen zu sexuellen Handlungen“ oder das „Anbringen pornografischer Darstellungen“. Und: „Arbeitgeber und Dienstvorgesetzte haben die Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.“ Unternimmt der Arbeitgeber nichts gegen einen Übergriff, kann die Arbeitnehmerin „zu ihrem Schutz“ die Arbeit einstellen und den Arbeitgeber verklagen. Die sexuelle Belästigung von Studentinnen durch Professoren rückt ins Blickfeld. Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet gemeinsam mit Uni-Frauenbeauftragten in Würzburg die Tagung „Sexuelle Belästigung an Hochschulen“.

1995 Am 18. August quittiert die Kadettin Shannon Faulkner ihren Dienst in der Citadel, einer Elite-Militär-Akademie in South Carolina. Die 20- Jährige hatte sich als erste Frau nach 150 Jahren in die Citadel eingeklagt. Folge: Sie wird sexuell belästigt und schikaniert bis hin zu Morddrohungen. Nach sechs Tagen gibt sie auf. In EMMA berichtet Susan Faludi exemplarisch über den Fall.

1996 Am 1. Juli tritt in der Schweiz das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft, das sexuelle Belästigung als unzulässige Diskriminierung definiert.

1999 Am 14. Februar erschießt sich die 22-jährige Polizistin Silvia Braun mit ihrer Dienstwaffe. Grund: Sexuelle Belästigung und Mobbing in ihrer Münchner Dienststelle. Der Arbeitskreis kritischer PolizistInnen bezeichnet den Fall als „Spitze des Eisbergs“. EMMA berichtet über das enorme Ausmaß der sexuellen Belästigung von Polizistinnen: „Fremde im Männerbund“.

2000 Der Rat der Europäischen Union beschließt zwischen 2000 und 2004 vier Richtlinien zur Gleichbehandlung. Sie verbieten die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung und Alter. Alle Mitgliedsländer müssen die Richtlinien innerhalb von drei Jahren in ihre Gesetzgebung umsetzen.

2002 Ein Jahr nachdem die ersten Frauen in Deutschland uneingeschränkt zur Bundeswehr zugelassen sind, berichtet EMMA über die ersten Vergewaltigungsfälle in Kasernen. In den USA ergibt eine Untersuchung des Verteidigungsministeriums: Jede zweite der 90.000 befragten Soldatinnen fühlt sich sexuell belästigt. Jede Siebte erklärt, Vorgesetzte hätten ihr „eine Beförderung für Sex angeboten“.

2006 Am 14. August tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, „Benachteilungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Das AGG ersetzt das Beschäftigtenschutzgesetz und enthält die gleichen Bestimmungen zur sexuellen Belästigung. Mit dem AGG wird, ebenfalls aufgrund der EU-Beschlüsse, die „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ (ADS) mit Sitz in Berlin eingerichtet. Die ADS, die 26 MitarbeiterInnen und einen Jahresetat von 2,9 Millionen Euro hat, berät Betroffene und unterstützt sie bei der Klärung des Diskriminierungsfalls. Anders als in anderen EU-Ländern hat die deutsche Antidiskriminierungsstelle aber kein eigenes Klagerecht. Laut ADS liegt die Zahl der gemeldeten Fälle sexueller Belästigung im „niedrigen dreistelligen Bereich“. Das spiegele aber nicht „das wahre Ausmaß des Problems. Es gibt eine enorme Dunkelziffer.“  

2011 Das Bundesarbeitsgericht stellt in einem Urteil vom 9.11.2011 ausdrücklich klar, dass sexuelle Belästigung Grund für eine fristlose Kündigung des Belästigers ist und bestätigt damit mehrere Urteile anderer Arbeitsgerichte.

2013 Am 24. Januar erscheint im Stern ein Porträt der Redakteurin Laura Himmelreich über die sexistischen Ausfälle des FDP-Spitzenkandidaten Rainer Brüderle. Die Empörung ist groß. Netzaktivistin Anne Wizorek startet auf Twitter den Hashtag #aufschrei und fordert Frauen auf, ihre eigenen Erlebnisse mit sexistischen Übergriffen zu schildern. Innerhalb der ersten drei Tage hat #aufschrei 60 000 Einträge. Und Deutschland hat eine neue Sexismus-Debatte.

2015 In der Silvesternacht kommt es am Kölner Hauptbahnhof zu massenhafter sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen durch rund 2.000 überwiegend arabische und nordafrikanische Männer. Der Schock über das Ereignis führt dazu, dass im ganzen Land wieder über sexuelle Gewalt gegen Frauen debattiert wird. In der Diskussion über die Bestrafung der Täter fällt auf, dass das sogenannte „Grapschen“ in Deutschland gar kein Straftatbestand ist. Die Forderung, den Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ einzuführen, wird laut. Auch die Reform des Vergewaltigungs-Paragrafen 177, die Frauen-Organisationen seit Jahrzehnten fordern, steht nun ganz oben auf der politischen Tagesordnung.

2016 Am 7. Juli verabschiedet der Bundestag einstimmig eine Gesetzesreform, die seither unter dem Begriff „Nein heißt Nein“ firmiert. Strafbar sind ab jetzt sexuelle Handlungen „gegen den erkennbaren Willen“ einer Person. Und auch die sexuelle Belästigung wird nun endlich ein Straftatbestand. In § 184i heißt es nun: „Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Als "besonders schwerer Fall" gilt, wenn „die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird“.

2017 Am 5. Oktober berichtet die New York Times über sexuelle Übergriffe, die der Hollywood-Produzent Harvey Weinstein an jungen Schauspielerinnen begangen hat. Immer mehr Schauspielerinnen, die Weinstein bedrängt und mutmaßlich vergewaltigt hat, melden sich zu Wort. Wenige Tage später lanciert die Schauspielerin Alyssa Milano den Hashtag #Metoo. Hunderttausende Frauen schildern unter #Metoo sexuelle Belästigungen bishin zur Gewalt, die ihnen widerfahren sind. Ähnliche Hashtags in anderen Ländern folgen, ebenso Enthüllungen über weitere sexuell übergriffige Männer – von Schauspieler Kevin Spacey bis zum österreichischen Grünen-Politiker Peter Pilz. Auch in Deutschland entbrennt eine breite Debatte zum Thema.

Artikel teilen
 
Zur Startseite