„Wir sind stolz auf Dr. Volz!“

Über 500 Frauen und Männer kamen nach Hamm, um für Prof. Joachim Volz zu demonstrieren. Foto: Friedrich Stark/IMAGO
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„Wir sind stolz auf Doktor Volz!“ stand auf den Plakaten der Demonstrantinnen und „Medizin ist keine Glaubenssache!“ Über 500 Frauen und einige Männer waren an diesem Morgen des 5. Februar nach Hamm gekommen, um ihre Solidarität mit Joachim Volz zu bekunden. Der Gynäkologe erklärte in seiner Rede: „Ein Arzt ist kein Priester! Eine Frauenklinik ist kein Gebetshaus! Ein Uterus ist kein öffentlicher Raum, in dem sich patriarchalische Kräfte austoben können!“

Über die Klage gegen das Abtreibungsverbot, das seine Klinik gegen ihn verhängt hat, sollte wenig später das Landesarbeitsgericht Hamm entscheiden.

Die gute Nachricht zuerst: Prof. Joachim Volz darf in seiner Privatpraxis weiterhin Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Und auch im Klinikum Lippstadt, wo der Gynäkologe die Frauenklinik leitet, können Frauen weiterhin Hilfe bei ihm finden, wenn wegen schwerer Behinderung des Fötus eine Spätabtreibung gemacht werden muss. So entschied es das Gericht in zweiter Instanz.

Es geht um schwerstbehinderte Föten, ohne Schädeldecke oder mit offenem Rücken

Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Aber: Im Jahr 2024 war das evangelische Krankenhaus, an dem Volz seit zwölf Jahren als Chefarzt arbeitet, mit einer katholischen Klinik fusioniert. Die verhängte im Januar 2025 ein striktes Abtreibungsverbot.

„Ungeheuerlich“ fand das der Arzt. Denn am hochspezialisierten Pränatal-Zentrum von Joachim Volz werden Abbrüche nach „medizinischer Indikation“ gemacht. Es geht um schwerstbehinderte Föten, die keine Schädeldecke oder einen offenen Rücken haben, die meisten sind nicht lebensfähig. Diese Abbrüche sind im §218 ausdrücklich erlaubt (während andere Abtreibungen in Deutschland „rechtswidrig“ sind, aber nach Zwangsberatung straffrei bleiben.)

Der katholische Träger wollte dem Chefarzt die Abtreibungen dennoch untersagen, und zwar nicht nur in der Klinik, sondern auch in seiner Privatpraxis. „Genauso gut könnte man uns sagen, wir seien ab jetzt der Scharia unterworfen. Oder die Zeugen Jehovas würden mir Bluttransfusionen verbieten“, erklärte er damals in EMMA.

Der Chefarzt weiß, dass er kein Einzelfall ist. „Die katholische Kirche macht Politik über die Fusion von Krankenhäusern. So wird selbst der legale medizinische Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zurückgedrängt.“

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Volz klagte gegen das Abtreibungsverbot - als erster Arzt in Deutschland. Und forderte in einer Petition: „Schluss mit religiösen Vorschriften in Krankenhäusern! Schluss mit der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs!“ Fast 350.000 Menschen haben inzwischen unterschrieben.

Im August 2025 entschied das Amtsgericht Lippstadt: Das Abtreibungsverbot für Klinik wie Privatpraxis sei rechtens. Chefarzt Volz wollte das nicht hinnehmen und ging in die nächste Instanz. Das Landesarbeitsgericht Hamm unter Leitung von Richter Guido Jansen entschied jetzt: Die Klinikleitung darf dem Chefarzt die Abtreibungen in seiner Privatpraxis nicht verbieten. Er darf auch in der Klinik medizinisch indizierte Abbrüche durchführen, aber nur, wenn er das ambulant in seiner Rolle als Kassenarzt tut. Was er nicht darf: Die Frau in seiner Rolle als Chefarzt stationär aufnehmen und behandeln. Denn, und das ist die schlechte Nachricht: Das Gericht hält das Abtreibungsverbot des Arbeitgebers im Prinzip für gerechtfertigt, egal ob katholisch oder weltlich. Es sei eine „legitime Unternehmensentscheidung, bestimmte Leistungen im Betrieb nicht anzubieten“.

Im Klartext: Joachim Volz darf zwar de facto weitermachen und findet das „einen klaren Erfolg“. Aber: Das Signal an andere katholische Klinikleitungen ist fatal. Sie dürfen ihren ÄrztInnen weiterhin Abtreibungen verbieten. „Die Frauen in Deutschland können schlecht mit diesem Urteil leben, denn sie haben keinen Vorteil davon“, sagt Volz. Und er stellt die entscheidende Frage: „Warum schweigt die Politik?“

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