Hemmungslose Prostitutions-Werbung
Neben Schulen und Kindergärten für Fastfood zu werben ist verboten. Für Bordelle zu werben, ist erlaubt. Das Problem: Die Kommunen sind der öffentlichen Werbung für den Frauenkauf (fast) wehrlos ausgeliefert. Jetzt regen sich Basis, Gleichstellungsbeauftragte und ein veritabler Bürgermeister.