„Abtreibung ist ein Grundrecht!“

Foto: Thomas Peintinger
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Vor Kurzem wurde in Malta einer amerikanischen Touristin eine Abtreibung verweigert, obwohl sie dadurch in Lebensgefahr geriet. Wie kann so etwas in einem EU-Mitgliedsland passieren?
Malta, das immer superkonservativ war, und Polen, das gerade einen Schritt zurückgeht, berufen sich auf das Recht auf Subsidiarität. Das heißt: Die EU darf nur in jenen Bereichen Recht setzen, in denen der EU-Vertrag den Institutionen eine Kompetenz zuweist. Beispiel Steuerpolitik: Da können wir was machen, aber nur einstimmig. Das heißt: Als erstes soll der Nationalstaat subsidiär Regeln setzen, und wenn der versagt, muss dann die EU die Initiative ergreifen und Recht setzen. Und so lange eine Mehrheit an Staaten sich querlegt und sagt: Das ist eine Subsidiaritätsfrage, kann die Europäische Kommission zwar einen Vorschlag vorlegen, aber der wird dann im Rat blockiert. Und Malta sagt halt: Bei der Abtreibung lassen wir uns nicht reinreden!

Es gab aber doch Fälle, in denen Mitgliedsstaaten durch EU-Recht gezwungen wurden, ihre Gesetze zu ändern. Deutschland hat sich zum Beispiel lange geweigert, das sogenannte Antidiskriminierungsgesetz einzuführen, musste es dann aber dennoch tun.
Ja, es kann auch passieren, dass ein Mitgliedsstaat „overruled“ wird – wie in diesem Fall Deutschland. Beim Antidiskriminierungsgesetz hatten wir aber eine andere Rechtsgrundlage, nämlich das sogenannte „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“, und in diesem Verfahren braucht es für einen Beschluss nur eine qualifizierte Mehrheit. 

Aber wenn das Leben von Frauen in Gefahr ist und sie tatsächlich sterben, wie in Polen?
Darum bin ich, wie ja auch die Mehrheit des EU-Parlaments, tief und fest davon überzeugt, dass hier auf europäischer Ebene etwas passieren muss! Darum haben wir gerade eine Resolution verabschiedet, in der wir fordern, dass das Recht auf Abtreibung in die Charta der EU-Grundrechte aufgenommen wird. 

Was heißt das?
Wenn etwas in dieser Charta steht, ist es für die Mitgliedsländer bindend. Sie müssen dann ihre Gesetzgebung anpassen. Auch der EU-Gerichtshof beruft sich in seinen Urteilen auf diese Charta. Bis etwas in die Grundrechtecharta aufgenommen wird, ist es allerdings ein weiter Weg, denn auch das kann nicht gegen den Willen eines Landes beschlossen werden. 

Aber dann bringt die Resolution doch keine wirkliche Veränderung?
Doch. Wir kreiden das Problem immer wieder an, anhand solcher Beispiele wie dem der amerikanischen Touristin. Das ist aus meiner Sicht auch strafrechtlich relevant, denn das ist unterlassene Hilfeleistung bei einem Menschen in Lebensgefahr. Ich bin immer wieder mit maltesischen Abgeordneten in Kontakt, die sagen: Ja, wir müssen das ändern, aber im Moment kriegen wir noch keine Mehrheiten. Wir brauchen den Druck durch die EU!

Im sehr katholischen Irland wurde das Abtreibungsverbot 2018 per Volksabstimmung gekippt. Dort war der letzte Auslöser die 31-jährige Savita Halappanavar, die an einer Sepsis gestorben war.
Genau. Und da hat man gesehen: Die Menschen, auch die Abgeordneten, lernen an solch schrecklichen Beispielen und an den persönlichen Schicksalen. Und was mit der Touristin passiert ist – das weckt auch die Menschen in Malta auf. 

Aber die gut finanzierten „Lebensschützer“ machen erfolgreiche Lobbyarbeit, auch in Brüssel.
Ja. Wir hatten kürzlich ein Hearing des Ausschusses für Gleichstellung und Frauenrechte gemeinsam mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, in dem uns ExpertInnen Zahlen, Daten und Fakten vorgelegt haben über Organisationen, die extrem viel Geld in Europa reinbuttern, um zu destabilisieren. Die finanzieren rechtsextreme Parteien, Corona-Leugner und diejenigen, die Frauenrechte in Frage stellen. Und da haben wir gesehen, dass zum Beispiel die „Alliance Defending Freedom“ aus den USA zwischen 2009 und 2018 81,3 Millionen Dollar in alle möglichen Gruppierungen gesteckt hat, die das Recht auf Abtreibung angreifen. Die sollen laut sein und den Anschein erwecken, es gäbe eine Bewegung, die so gar nicht existiert. Die wollen erreichen, dass die Stimmung kippt. Ein kleines Beispiel: Wir können im Europäischen Parlament Veranstaltungen machen und zum Beispiel Kunstausstellungen organisieren oder Filme zeigen. Und da haben die Abtreibungsgegner einen Anti-Abtreibungs-Film gezeigt und dazu viele Menschen aus Polen mit Bussen hergekarrt. Die Medien haben entsprechend berichtet und das Signal nach außen war: Schaut mal, auch in der EU wird das Recht auf Abtreibung kritisch gesehen! Und solche Geschichten haben wir hier laufend.

Und wie geht es jetzt weiter?
Das EU-Parlament hat mit seiner Forderung nach Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die EU-Charta nun schon mal einen Pflock eingeschlagen. Mit einer deutlichen Mehrheit von 324 zu 155 Stimmen, und unter den 324 waren auch zahlreiche konservative Abgeordnete. Wir haben gezeigt, in welche Richtung es gehen soll: Das Recht auf Abtreibung ist ein Grundrecht! Es geht um eine Basisversorgung in der Frauengesundheit. Und ein Abtreibungsverbot führt nicht dazu, dass es weniger Abtreibungen gibt, sondern dazu, dass es weniger sichere Abtreibungen gibt. Allerdings gehören gerade die Abgeordneten aus meinem Land Österreich und Deutschland hier nicht zu den progressivsten.

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