Das Leben beginnt später

Foto: BlackJack3/istock
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Was geschieht eigentlich bei der Befruchtung? Jenem für jedes neue Leben so entscheidenden Moment? Bisher beschrieben es die Lehrbücher etwa so: Eine Eizelle verschmilzt mit einer Samenzelle. Innerhalb der befruchteten Eizelle (der Zygote) verschmelzen die Zellkerne, die Chromosomen von Mutter und Vater vermischen sich. Dann teilt sich die Zygote, um sich wieder und wieder zu teilen. So entsteht der frühe Embryo.

Jetzt haben Heidelberger ForscherInnen unter der Leitung von Jan Ellenberg genauer hingeschaut. Und festgestellt: Die Lehrbücher müssen umgeschrieben werden. Die Chromosomen vermischen sich nämlich nicht. Jedenfalls nicht gleich. Väter­liches und mütterliches Erbgut bleiben räumlich getrennt, bis die Zelle sich geteilt hat. Diese Entdeckung ist so brisant, dass die Zellbiologen vom European Molecular Biology Laboratory (EMBL), vorneweg die deutsche Erstautorin Judith Reichmann, ihre Studie im Juli 2018 im renommierten Fachjournal Science veröffentlichten.

Reichmann und Kollegen hatten Mäuse-Eizellen künstlich befruchtet, ähnlich wie das mit menschlichen Eizellen in Kinderwunsch-Kliniken geschieht. Dann hatten sie die Zygoten in einem speziellen, hochmodernen Mikroskop beobachtet und fotografiert. Die ForscherInnen färbten zunächst die elterlichen Chromosomen unterschiedlich ein (die mütterlichen rosa, die väterlichen blau), so dass man jetzt sogar im Video beobachten kann, wie das Mama- und das Papa-Erbe bei der ersten Zellteilung jeweils eigene Wege gehen. Mit einer anderen Färbung (grün) machten sie sodann die Ursache dieser Doppelstrategie sichtbar: dünne Fädchen, die zwei Spindelapparate bilden, wo man bisher nur einen einzigen erwartet hatte.

Die Heidelberger Entdeckung hat nicht nur Konsequenzen für Wissenschaft und Medizin, sondern auch für die Politik. Denn wenn sich beim menschlichen Embryo etwas Ähnliches abspielt wie bei den Mäusen – was zu erwarten ist –, müssen nicht nur Lehrbücher, sondern auch Gesetze umgeschrieben werden. Vorneweg das umstrittene deutsche Embryonenschutzgesetz von 1991, das den Umgang mit menschlichen Embryonen in Laboratorien und Kinderwunsch-­Kliniken regelt. Es gilt als sehr strikt und definiert den Zeitpunkt, an dem der Schutz für den menschlichen Keim beginnt, ganz im Geiste der katholischen Kirche: „Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an.“

Diese „Kernverschmelzung“ findet aber „streng genommen gar nicht statt“ (Science). Noch plakativer formulieren es die Professorin Melina Schuh und ihre Doktorandin Agata P. Zielinska vom Max-Planck-Institut für Biophysikalische Chemie in Göttingen. In ihrem Kommentar zu der Heidelberger Studie, der in derselben Science-Ausgabe erschien, schreiben sie: „Wir brauchen einen Dialog, der die gesetzliche Definition, wann das Leben beginnt, neu fasst, so dass sie der aktuellen Forschungslage entspricht.“

Zielinska und Schuh erwarten auch praktische Konsequenzen für Paare, die sich in Deutschland in Kinderwunsch-Kliniken behandeln lassen. Denn das Embryonenschutzgesetz beeinflusst das Leben solcher Möchte-gerne-Eltern massiv, wie Wissenschaftsautor Martin Spiewak im Oktober 2017 in der Zeit berichtete: „Diese Regelung bedeutet unter anderem, dass alle im Labor gezeugten Embryonen einer Frau auch eingepflanzt werden müssen, egal welche Überlebensfähigkeit sie haben. Das hat gravierende Folgen: Zum einen reduziert das Verbot einer Qualitätskontrolle die Aussicht auf Erfolg der Kinderwunschbehandlung. Zum anderen erhöht es das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Denn um die Chancen auf ein Kind zu verbessern, setzen die Ärzte bis zu drei Embryonen ein. Schon Zwillinge aber gelten als Risikogeburt. Die Kinder werden meist zu früh geboren, nicht selten mit Behinderungen.“

„Im Namen des Lebensschutzes werden Gesundheit und Leben gefährdet“, kommentierte das die Medizinethikerin Claudia Wiesemann, Mitglied der Wissenschaftsakademie Leopoldina. Sie gehört zu den zahlreichen WissenschaftlerInnen und ÄrztInnen, die seit Langem eine Reform des in die Jahre gekommenen Embryonenschutzgesetzes fordern.

Das deutsche Embryonenschutzgesetz behindert auch die Forschung an menschlichen Stammzellen: Was im Ausland erlaubt ist, ist hierzulande verboten. Deutsche Forscher können menschliche Stammzellen lediglich aus dem Ausland importieren, wobei die Reagenzglas-Zeugung vor dem 1. Mai 2007 stattgefunden haben muss. Der willkürlich gewählte Stichtag ist ein politischer Kompromiss.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags zögern jedoch, das Thema Embryonenschutz erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Zu unterschiedlich sind die Meinungen dazu, das hat sich zuletzt bei der Mini-Reform zugunsten der Präimplantationsdiagnostik (PID) gezeigt. Seit Juli 2011 dürfen Ärzte bei künstlichen Befruchtungen immerhin achtzellige Embryonen (sie sind dann drei Tage alt) vor der Einpflanzung in den Mutterleib genetisch untersuchen, so den Kindern mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schwere Erbkrankheit oder eine Fehlgeburt droht. Doch die Reform war eine schwere Geburt, die Debatten zogen sich monatelang hin.

Für Tanja Krämer, Autorin der Zeitschrift bild der wissenschaft, war dies damals Anlass, Natur- und GeisteswissenschaftlerInnen nach ihrer Definition des Lebensbeginns zu fragen. „Selbst in der Naturwissenschaft gibt es keinen tradierten Standpunkt dazu, ab wann ein menschliches Lebewesen existiert“, antwortete ihr Stammzellforscher Ulrich Martin von der Medizinischen Hochschule Hannover. „Das kann man durchaus unterschiedlich definieren.“

Mehrere Stationen des beginnenden menschlichen Lebens kommen im Prinzip für einen solchen Startpunkt in Frage: Statt der Befruchtung könnte man auch die Einnistung des Embryos in den Leib der Mutter wählen. Sie zieht sich über mehrere Tage hin und ist erst zwei Wochen nach der Befruchtung abgeschlossen. Wird eine Schwangerschaft nach der Einnistung abgebrochen, gilt sie als Abtreibung, die in Deutschland durch den Paragraphen 218 geregelt ist.

Etwa um dieselbe Zeit, am 14. Tag nach der Befruchtung, bildet der Embryo eine Zellwulst aus, die „Primitivstreifen“ genannt wird und als erster Schritt zur Ausbildung eines Nervensystems gilt. In Großbritannien ist dies die Grenze, ab der mit einem menschlichen Embryo nicht mehr geforscht werden darf.

Alle weiteren Schutzgrenzen im Verlauf der Schwangerschaft, die beispielsweise Fristenregelungen für die legale Abtreibung in manchen Ländern nach sich ziehen, sind mehr oder minder willkürlich gewählt. Erst die Geburt ist ein einigermaßen unumstrittener Zeitpunkt des Lebensbeginns. Erst danach gilt der Mensch vor dem Gesetz als „natürliche Person“ mit allen Rechten und Pflichten – auch in Deutschland.

Der Lebensbeginn ist also kein fester Punkt, sondern ein allmählicher Prozess – der je nach Überzeugung und Glauben unterschiedlich definiert wird. Dass zwischen tot und lebendig keine scharfe Grenze zu ziehen ist – übrigens ebenso wenig wie zwischen männlich und weiblich –, ist für Laien oft schwer zu akzeptieren, vor allem für Menschen, die sich nach klaren Regeln und Definitionen sehnen. Nun lernen wir also, dass das auch für den Beginn des Lebens gilt.

Für Biologen wie den Essener Reproduktionsmediziner Franz Kolodziej, der schon viele In-Vitro-Babys erzeugt hat, ist die Unschärfe an den Rändern des Lebens eine Selbstverständlichkeit. „Weder für den Beginn noch für das Ende des Lebens gibt es eine klare biologische Definition“, sagt er in bild der wissenschaft. „Wir schleichen uns in das Leben hinein und wir schleichen uns genauso wieder hinaus.“

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Abtreibung: Die Hatz auf ÄrztInnen

Nora Szász ist eine der ÄrztInnen, die Frauen das Recht auf Abtreibung sichert. - Foto: Bert Bostelmann
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ÄrztInnen wie Nora Szász (Foto) werden ein­geschüchtert und angezeigt. Schwangere sollen sich ­wieder schämen und zum Austragen gezwungen werden. Seit fast einem halben Jahrhundert tobt nun der Kampf in Deutschland. Hat es denn nie ein Ende? Wann endlich werden Frauen die Herrinnen ihres eigenen Körpers und Lebens sein? In Kassel hat der Prozess gegen die beiden Gynäkologinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus begonnen - wegen Verstoß gegen den § 219a. Begleitet von Solidaritätsbekundungen von über 100 DemonstrantInnen. Das Urteil wurde wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen den vorsitzenden Richter vorerst verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Nachfolgend ein Auszug aus der September/Oktober EMMA, jetzt im Handel.

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Nora Szász ist wütend. Sie ist wütend über diejenigen, die sie und ihre Praxis-Kollegin Natascha Nicklaus im Internet als „Duo mortale“ beschimpfen. Grund: Die beiden Allgemeinmedizinerinnen führen Schwangerschaftsabbrüche durch. Das macht in Deutschland heute nur noch jedeR 15. GynäkologIn. Szász ist wütend, weil sie kürzlich erfahren hat, dass in Münster gerade der letzte Arzt, der noch Abtreibungen machte, aus Altersgründen seine Praxis geschlossen hat und es keinen Nachfolger gibt. Sie ist wütend, weil unter ÄrztInnen ein Schweige­gebot darüber herrscht, wer Abbrüche macht und das Thema Schwangerschaftsabbruch auch bei Ärztekongressen schlicht ignoriert wird.

Besonders wütend ist Nora Szász allerdings darüber, dass die Gesetzeslage es erlaubt, dass der Prozess gegen sie und ihre Kollegin überhaupt stattfinden kann. Deshalb hat sich die Frauenärztin geweigert, das zu tun, was der Staatsanwalt von den beiden verlangte: die Information, dass sie in der benachbarten Kasseler Tagesklinik einmal die Woche ambulante OPs durchführen, darunter auch Schwangerschaftsabbrüche, von ihrer Website zu nehmen. Denn Frauenärztin Szász weiß nur zu gut, dass es bei diesem Prozess nicht nur um sie selbst geht. Sondern dass es einer Entwicklung Einhalt zu gebieten gilt, die sie „sehr beklemmend“ findet: „Ich habe den Eindruck, ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht mehr gesellschaftsfähig. Das muss heute alles wieder unter dem Siegel der Verschwiegenheit stattfinden.“ Dazu gehört auch, dass „es nicht mehr üblich ist, dass ein Arzt ausweist, dass er oder sie Abbrüche macht und dazu steht“.

Dabei spielen Ärztinnen und Ärzte bei der Frage, ob Frauen unter medizinisch korrekten Bedingungen und ohne Lebensgefahr abtreiben können, eine Schlüsselrolle. Deshalb stehen sie unter besonderem Beschuss.

Zwar ist das in Deutschland (noch) nicht wörtlich gemeint. Doch das Beispiel USA zeigt, dass die Hatz auf so genannte „Abtreibungsärzte“ tatsächlich tödlich enden kann. Seit den 1980er-Jahren haben selbsternannte „Lebensschützer“ vier Ärzte und sieben MitarbeiterInnen von Abtreibungskliniken ermordet. Darunter den Gynäkologen Barnett Slepian, den sie 1998 vor den Augen seiner Frau und seiner vier Kinder durch das Küchenfenster erschossen, weil er im Krankenhaus „Buffalo Gyn Womenservices“ auch Schwangerschaftsabbrüche vornahm. Oder George Tiller, der an einer Klinik in Kansas Spätabbrüche machte, und dem ein „Lebensschützer“ 2009 mit einem Gewehrschuss das Leben nahm, als der Arzt gerade das Kirchenblatt seiner Gemeinde verteilte. Schon 1993 hatte „Tiller, dem Babykiller“ eine Aktivistin der „Army of God“ in beide Arme geschossen. Der jüngste Vorfall: Am 27. November 2015 nahm ein fanatisierter „Abtreibungsgegner“ in einer Planned Parenthood-Klinik in Colorado Springs 24 Geiseln und erschoss einen Polizisten und zwei Zivilisten. Auf das Konto der Pro-Life-­Bewegung gehen bisher elf Morde und über ein Dutzend weitere Mordversuche. Plus: hunderte Säureattacken, Körperverletzungen sowie Bomben- und Brandattentate auf Abtreibungs-Kliniken. In Amerika spricht man in diesem Zusammenhang schon lange von einem „Anti-­Abtreibungs-Terrorismus“.

Soweit ist es in Deutschland noch nicht. Aber auch hier gibt es massive Einschüchterungsversuche gegen ÄrztInnen.

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