Unromantisch - aber sicher!
In guten wie in schlechten Zeiten“: Wer heiratet, dürfte diese Sentenz schon mal gehört haben. Zwar gehen in Deutschland seit einigen Jahren sowohl die Zahl der Eheschließungen als auch die der Scheidungen zurück. Doch noch immer wird jede dritte Ehe geschieden – und spätestens dann wünschen sich besonders die Frauen, sie hätten vor der Eheschließung lieber doch einen Ehevertrag abgeschlossen. Denn wer erstmal in der Trennung steckt, hat alles andere als einen kühlen Kopf für Verhandlungen. Genau den braucht es aber.
Einen „unglaublichen Wissensmangel in der Bevölkerung“ beklagt etwa die Münchner Scheidungsanwältin Doris Kloster-Harz: „Gerade bei jungen Paaren herrschen romantische Vorstellungen vor“, sagt die Expertin, die in über vier Jahrzehnten Arbeitsleben deutlich über tausend Eheverträge abgeschlossen und noch mehr Scheidungen durchgeführt hat.
Viele junge Frauen fielen nach der Trennung auf den harten Boden der Realität. Für besonders wichtig hält sie Eheverträge immer dann, wenn die Vermögens- und Einkommenssituation der Heiratswilligen sehr unterschiedlich ist. Das ist leider noch immer oft der Fall: Nur in jedem dritten Paarhaushalt in Deutschland verdienen Mann und Frau in etwa gleich viel. Der Standard ist mit 57 Prozent nach wie vor, dass ER der Hauptverdiener ist, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte. Leben Kinder im Haushalt, ist das Ungleichgewicht noch höher. In zwei Drittel der Fälle ist der Mann dann der Hauptverdiener. Nur eine von zwölf Frauen verdient in Partnerschaften mit Kindern mehr als ihr Mann.
Was die Scheidungsanwältin den Frauen zuvorderst rät: Vor der Eheschließung in aller Ehrlichkeit über die Lebensplanung verhandeln und die Entscheidungen schriftlich festhalten, besonders, wenn Kinder geplant sind: Wer kümmert sich um die Kinder? Wer steckt für wie lange im Beruf zurück? Soll es dafür Ausgleichszahlungen oder Rentenzuschüsse geben?
Doch gerade, wenn im Hochzeitstaumel die Gefühle hochschießen, gelingt es nur wenigen Paaren, über solch sachliche und unromantische Themen zu sprechen. Doch das Nichtreden legt oft das Fundament für das traditionelle Modell: Der Mann arbeitet voll weiter, die Frau steckt nach und nach zurück.
Besser also ist es, vorher zu reden und damit auch die Möglichkeit zu haben, verschiedene Szenarien konsequent durchzudenken. Was viele vergessen: Auch ohne Ehevertrag ist der Eheschluss natürlich ein Vertrag – er basiert dann nur nicht auf eigenen Regeln, sondern auf denen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hinzu kommen staatliche Regeln zur Aufteilung der Rente und des Unterhalts, um nur die wichtigsten zu nennen. Wer keinen Ehevertrag hat, lebt laut BGB im „gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft“: Bei der Scheidung wird dann „für jeden Ehepartner verglichen, was zum Zeitpunkt der Heirat an Vermögen vorhanden war und was jeder am Ende der Ehe an Vermögen besitzt“. Die Differenz ist der sogenannte „Zugewinn“, der dann hälftig aufgeteilt wird. Wer mehr hat, muss die Differenz an den anderen ausschütten.
Keine Überraschung, dass diese Regeln sehr oft zu langwierigen Streitereien im Fall der Scheidung führen. Wer hat schon – vor allem bei einer langen Ehe – genau Buch geführt, wer wann was wo verdient hat oder auch nur, was gemeinsame Anschaffungen inzwischen wert sind?
Bei den Unterhaltsregeln hat sich längst herumgesprochen, dass ab dem dritten Geburtstag der Kinder vom Gericht oftmals erwartet wird, dass die Betreuungsperson zumindest Teilzeit wieder arbeitet und ihr deswegen kein voller Unterhalt zusteht. Relativ unbekannt aber ist, dass es auch einen Unterhaltsanspruch gibt, wenn ein Partner „aus Krankheitsgründen nicht erwerbstätig“ sein kann. Das gilt auch für diagnostizierte psychische Krankheiten. Auch auf diesem Themenfeld kommt es sehr oft zu sehr unschönen und langwierigen Auseinandersetzungen vor Gericht.
Und dann wäre da noch der der Rentenausgleich. Dabei werden die Renteneinzahlungen während der Ehe verglichen – und auch hier muss nach dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz ausgeglichen werden. Nach dem Ausgleich sollten die Rentenanwartschaften für jedeN EhepartnerIn für die Zeit der Ehe gleich hoch sein.
Theoretisch schützt letzteres zwar Frauen, die für die Erziehung der Kinder beruflich zurückstecken, doch die Karriereeinschränkungen durch eine längere Auszeit werden mit dem gesetzlichen Rentenausgleich natürlich nicht berücksichtigt. Das aber kann beispielsweise mit dem Ehevertrag geregelt werden – und eben in den Gesprächen darüber schon mal durchgespielt werden, bevor das gemeinsame Baby die Nachtruhe dauerhaft beeinträchtigt.
„Der Ehevertrag vor der Hochzeit erlaubt die Überprüfung der gegenseitigen Ehe-Vorstellungen“, sagt auch Karin Wroblowski, die den Ratgeber „Der Ehevertrag“ für die Stiftung Warentest geschrieben hat. Wroblowski: „Sind Sie erst in der Krise und verhandeln dann über die Trennungsmodalitäten, ist eine gute Verhandlungsbasis dahin. Mit einem Ehevertrag herrscht Klarheit über die Regelungen der Finanzen. Es gibt keine Überraschungen über nicht bekannte Rechtsfolgen.“ Zudem laufe eine Scheidung mit Ehevertrag deutlich schneller und kostengünstiger ab, da nicht über Folgesachen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinn gestritten werden müsse. Auch würden Kinder dadurch deutlich geschont.
Eheverträge werden normalerweise vor der Hochzeit abgeschlossen, können aber auch zu jedem Zeitpunkt danach noch angegangen werden. Dabei sollte jedeR PartnerIn unbedingt einen eigenen Rechtsbeistand suchen. Die Erstberatung kostet dabei derzeit 249 Euro. Danach richten sich die Gebühren nach der amtlichen Gebührentabelle. Hinzu kommt ein Prozentanteil des jeweiligen Vermögens, um das es geht. Ähnlich ist es dann beim Notar, der den Ehevertrag beurkundet. Zwar kann ein Ehevertrag durchaus mehrere tausend Euro kosten. Doch eine langwierige und nicht einvernehmliche Scheidung ist in jedem Fall um ein Vielfaches teurer. Und anders als landläufig gedacht, werden die meisten Rechtsschutzversicherungen bis auf die Erstberatung auch keine weiteren Kosten übernehmen.
Besonders für Frauen lohnt es sich also, einmal kurz unromantisch zu sein, um Klarheit über die Lebensplanung zu schaffen und einen Ehevertrag auszuhandeln. Für die Romantik bleibt dann ja noch im ganzen Eheleben Zeit.
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