Empörung über Hamburger Urteil!

Das Hamburger Landgericht mit seiner Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring (Mitte). Foto: Marcus Brandt/dpa
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Es ist schwer zu sagen, was schockierender ist: die Tat oder das Urteil. Die Tat: In der Nacht zum 20. September 2020 hatte eine 15-Jährige eine Party auf der Festwiese des Hamburger Stadtparks besucht und war schließlich mit 1,6 Promille stark alkoholisiert. Sie wird zunächst von vier jungen Männern in ein Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt. Anschließend stiehlt man ihr das Portemonnaie und das Handy, so dass sie ihre Freunde nicht wiederfinden kann.

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Als sie über die Festwiese irrt, auf der sich zu dieser Zeit fast nur noch Gruppen junger Männer aufhalten, vergehen sich zwei weitere Männer an ihr. Offenbar, so schildert die Richterin, hatte einer der ersten Täter anderen Männern von den Vergewaltigungen berichtet. Das sprach sich dann unter den Männergruppen herum: Dass eine betrunkene junge Frau allein auf der Wiese unterwegs war.

Die 15-Jährige wird daraufhin zunächst von einem weiteren jungen Mann vergewaltigt, und schließlich noch einmal von drei Männern in ein Gebüsch gezerrt. Später werden DNA-Spuren von neun Tätern in ihr gefunden.

Keinem der Angeklagten kam im Prozess ein Wort des Bedauerns über die Lippen.

Die Männer waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 17 und 19 Jahre alt, fünf von ihnen haben die deutsche Staatsangehörigkeit (ob auch sie eine Migrationsgeschichte oder eine zweite Staatsangehörigkeit haben, ist nicht bekannt), die anderen fünf stammen aus Syrien, Afghanistan, Montenegro, Armenien und Kuwait.

Das Urteil: Nur einer der insgesamt zehn Angeklagten wird zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Einer der zehn Angeklagten wird freigesprochen, weil von ihm keine DNA-Spuren im Körper des Opfers gefunden wurden. Die anderen acht Täter werden zu ein bis zwei Jahren Gefängnis verurteilt, alle auf Bewährung. Die acht Täter gehen als freie Männer aus dem Gerichtssaal. Und das, obwohl „keiner der Angeklagten“, so die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring, „ein Wort des Bedauerns über die Lippen gebracht hat“.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger. Foto: imago images
Die Angeklagten und ihre Verteidiger. Foto: imago images

Nach der Verkündung des Urteils schlugen die Wellen der Empörung hoch. Auf X (vormals Twitter) trendeten gleich mehrere Hashtags wie #Bewährung, #Richterin oder #Urteil. Richterin Anne Meier-Göring - die 2016 nach der Silvesternacht schon einmal mit einem milden Urteil gegen drei Täter aufgefallen war – wird in den Sozialen Medien beschimpft.

Ein so mildes Urteil schreckt potenzielle Täter nicht ab, sondern ermutigt andere. 

In der Tat ist das milde Urteil nicht nachvollziehbar.     

In seiner Pressemitteilung erklärt das Landgericht: „Die Länge der Jugendstrafen orientiert sich nach dem Jugendstrafrecht am erzieherischen Bedarf der einzelnen Angeklagten, während Gesichtspunkte wie Vergeltung und Generalprävention keine Rolle spielen dürfen.“

Ist der „erzieherische Bedarf“ nicht sichtbar gewaltig, wenn junge Männer, die mehrheitlich aus frauenverachtenden Kulturen stammen, einer offensichtlich stark betrunkenen jungen Frau nicht etwa helfen, sondern sie der Reihe nach vergewaltigen?

Und Stichwort Generalprävention: Die Zahl der Gruppenvergewaltigungen ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Lag sie 2013 noch bei 250, wurden 2016 schon 524 Gruppenvergewaltigungen angezeigt. Im Jahr 2018 war die Zahl auf 659 gestiegen, 2022 waren es schließlich 789 – von der Dunkelziffer nicht zu reden. Die Hälfte der Täter hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ist also weit überproportional vertreten. Ob die andere Hälfte ebenfalls einen Migrationshintergrund hat, wird statistisch nicht erfasst.

Ein Mittel der Prävention zum Schutz von Frauen wäre es, potenzielle Täter mit harten Urteilen abzuschrecken. Dieses Urteil jedoch dürfte sie eher ermutigen.      

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