Erste Gegenklage schon angekündigt

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Kaum ist das Burka-Verbot in Frankreich in Kraft getreten, droht die erste ganzkörperverhüllte Frau mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die 32-jährige Kenza Drider (Foto), Tochter marokkanischer Einwanderer und Mutter von vier Kindern, war am ersten Tag des Verbots aus ihrer Heimatstadt Avignon mit dem Zug nach Paris gereist, um dort mit rund zwei Dutzend anderen Burka-BefürworterInnen gegen das Verbot zu demonstrieren. Sie betrachte das Burka-Verbot als „Verstoß gegen meine europäischen Rechte“. Das französische Parlament hatte das Gesetz mit nur einer Gegenstimme verabschiedet. „Die Burka ist kein religiöses Symbol, sondern ein Zeichen der Unterwerfung“, hatte Präsident Sarkozy erklärt. Ob Drider mit ihrer angekündigten Klage Erfolg haben wird, ist zweifelhaft. Im November 2005 war die türkische Studentin Lelya Sahin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer Klage gescheitert. Das Gericht hatte es mit Blick auf die türkische Trennung von Kirche und Staat für rechtens erklärt, dass Sahin auf dem Uni-Campus kein Kopftuch tragen darf.

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