Von Warschau bis Westerwald

"Das Abtreibungsverbot tötet!" Zehntausende demonstrieren nach dem Tod von Izabela in Warschau. Foto: imago images/ZUMA Wire
Artikel teilen

Sie demonstrierten nicht nur in Washington, dem Sitz des Supreme Courts, sondern im ganzen Land. In allen 50 US-Bundesstaaten gingen Zehntausende Frauen auf die Straße. Über 600 Protestmärsche waren es in den USA, zu denen rund 200 Frauenrechtsorganisationen aufgerufen hatten. „Und das ist erst der Anfang“, erklärte der „Women’s March“ auf Twitter. „Unser Kampf für das Recht auf Abtreibung geht weiter!“ Das ist auch bitter nötig.

Anzeige

„Männer sollten keine Gesetze über Frauenkörper machen“, stand auf den Schildern der Demonstrantinnen. Und immer wieder war auf den Plakaten das Bild von Ruth Bader Ginsburg zu sehen. Denn der Supreme Court, dem die legendäre Richterin bis zu ihrem Krebstod am 18. September 2020 angehörte, wird voraussichtlich im Dezember eine Entscheidung von enormer Tragweite treffen. Es geht um nichts Geringeres als die Frage: Werden Frauen in den USA weiterhin das gesetzliche Recht auf Abtreibung haben – oder wird es ihnen nach 48 Jahren wieder genommen?

Immer mehr einzelne Bundesstaaten versuchen, die für das ganze Land geltende Grundsatzentscheidung anzugreifen, die der Oberste Gerichtshof im Jahr 1973 unter dem Druck der Frauenbewegung traf. Dieses sogenannte „Roe vs. Wade“-Urteil sicherte Frauen das Recht auf Abtreibung in den ersten drei Monaten. Zwar wurde dieses Recht seither de facto immer weiter ausgehöhlt: ÄrztInnen wurden bedroht oder gar ermordet, Abtreibungs-Kliniken wurde die Finanzierung gestrichen. Doch vor dem Gesetz blieb es unangefochten. Bisher.

Bis Donald Trump – der nach seinem Wahlsieg in der Schuld der Evangelikalen stand, die ihn zu 80 Prozent gewählt hatten – in seiner Amtszeit gleich drei von neun RichterInnen des Supreme Court neu besetzen konnte. Einer dieser Richter war Brett Kavanaugh, dem gleich mehrere Frauen sexuelle Gewalt vorwarfen – und der trotzdem 2018 sein Amt antreten durfte. 2020 schließlich wurde, knapp vor der Präsidentschaftswahl, die Feministin Ruth Bader Ginsburg durch die erklärte Abtreibungsgegnerin, christliche Fundamentalistin und siebenfache Mutter Amy Coney Barrett ersetzt. Zum ersten Mal seit „Roe vs. Wade“ haben nun konservative RichterInnen die Mehrheit am Obersten Gerichtshof.

Mehrere Bundesstaaten wollen sich jetzt bis zum Obersten Gericht „durchklagen“, um das Recht auf Abtreibung mit Hilfe dieser höchsten RichterInnen endgültig zu kippen. Darunter Texas, mit seiner sogenannten „Heartbeat Bill“: Danach ist Abtreibung verboten, sobald ein Herzschlag des Fötus messbar ist. Das ist etwa ab der sechsten Woche der Fall. Die Frau weiß dann oft noch nicht einmal, dass sie schwanger ist. Das Verbot gilt selbst dann, wenn die Schwangerschaft durch sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung entstanden ist. Zusätzlich hat Texas eine regelrechte Kopfgeldjagd eröffnet: Wer den Behörden einen Hinweis auf eine „illegale“ Abtreibung gibt, erhält 10.000 Dollar Belohnung. Das Gesetz verstößt so offenkundig gegen die Verfassung, dass inzwischen sogar das US-Justizministerium selbst dagegen klagte.

Die Frauendemo am 3. Oktober in Washington war einer von 200 Protestmärschen in den USA. Foto:Andrew Caballero-Reynolds/Getty Images
Die Frauendemo am 3. Oktober in Washington war einer von 200 Protestmärschen in den USA. Foto: Andrew Caballero-Reynolds/Getty Images

Das klingt ungeheuerlich und wie aus einer anderen Welt? Nun ja. Ganz so weit ist Deutschland von amerikanischen Verhältnissen nicht mehr entfernt. Hierzulande ist Abtreibung immer noch eine Straftat, auch wenn sich ungewollt schwangere Frauen der Strafe durch eine entmündigende Zwangsberatung entziehen können. Und real finden Schwangere immer weniger ÄrztInnen und Kliniken, die bereit sind, Abtreibungen durchzuführen.

Noch im Jahr 2003 meldeten 2.050 ÄrztInnen und Kliniken dem Statistischen Bundesamt, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, 2020 waren es nur noch halb so viele: 1.128. Kein Wunder: Die MedizinerInnen werden von Abtreibungsgegnern bedroht. Die demonstrieren vor ihren Praxen, vergleichen Abtreibungen mit dem Holocaust, schicken Morddrohungen. „Diese Stimmung ist einer der Gründe, weshalb sich manche Ärztinnen und Ärzte zweimal überlegen, ob sie die Eingriffe anbieten oder dies im Internet öffentlich machen“, erklärt Christian Albring, der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte.

Mehr EMMA lesen? Die November/Dezember-Ausgabe jetzt im EMMA-Shop. Portofrei!
Mehr EMMA lesen? Die November/Dezember-Ausgabe jetzt im EMMA-Shop. Portofrei!

Ein zweiter Grund: Immer mehr Kliniken streichen Schwangerschaftsabbrüche aus ihrem Leistungsangebot. Und während zum Beispiel Berlin eine „Meldestelle“, also eine Klinik oder ÄrztIn pro 27.500 EinwohnerInnen vorhält, sind es in Bayern nur eine pro 142.000. Inzwischen weigern sich manche Kliniken sogar, Frauen eine Spirale einzusetzen. Wie das Medizinische Versorgungszentrum Dernbach im Westerwaldkreis, das einer verblüfften Patientin erklärte: „Die katholische Kirche verbindet den Beginn des Lebens mit der Befruchtung der Eizelle. Daher können wir den Einsatz eines Intrauterinpessars aufgrund seiner abortiven Wirkung nicht mehr durchführen.“

So bestätigte es ein Pressesprecher der Westerwälder Zeitung. Doch nachdem über den Fall berichtet wurde, ruderte die Klinik zurück. Auf Nachfrage von EMMA hieß es, es habe sich um eine „Fehlinterpretation“ gehandelt. „Eine solche Regelung, Weisung oder Empfehlung gibt es, anders als zunächst auch von uns kommuniziert, innerhalb unseres Klinik-Verbundes nicht.“

Olaf Scholz und Annalena Baerbock hatten auf EMMA-Anfrage vor der Wahl sogar erklärt, den „Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern außerhalb“ regeln zu wollen, im Klartext: den § 218 zu streichen. Wir hoffen, dass den Worten Taten folgen. Denn dem Terror der selbsternannten „Lebensschützer“ muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Artikel teilen
 
Zur Startseite