Leihmutterschaft: Dafür? Dagegen?
Leihmutterschaft, das war für viele Menschen in Deutschland bislang kein Thema. Etwas, das Promis wie Elton John, Paris Hilton oder Robbie Williams gemacht haben. Und etwas, das ja in Deutschland sowieso verboten ist.
Und dann kaufte sich Jens Spahn ein Kind. Ein deutscher Spitzenpolitiker. Ein Kanzlerschafts-Anwärter. Ein Christdemokrat aus einer Partei, die sich ausdrücklich gegen Leihmutterschaft positioniert. Noch dazu hatte Spahn sich persönlich explizit noch Anfang 2026 gegen Leihmutterschaft ausgesprochen. Da war das Kind längst bestellt.
Nach der ersten Jubel-Botschaft von Bild („Jens Spahn und sein Ehemann sind Papas geworden“) berichtete zunächst nur EMMA online kritisch und in aller Deutlichkeit: „Jens Spahn hat sich ein Kind gekauft.“ Kein Wunder. Seit Jahren geistern in den Medien Märchen-Geschichten vom „Babyglück durch Leihmutterschaft“ umher, oft mit gutaussehenden schwulen Protagonisten, die sich rührend um ihr Baby kümmern – und meist sehr professionelle Instagram-Auftritte haben, wo das neue Familienmodell promotet wird.
Doch die Doppelmoral im Fall Spahn sorgte – anders als bei CDUler Hendrik Streeck, der im April 2026 ebenfalls ein Kind von einer Leihmutter gekauft hatte – für spontane Empörung in der Bevölkerung. Die Medien schwenkten um. Oft weniger wegen der eh umstrittenen Leihmutterschaft, sondern mehr, weil ein prominenter Politiker der Lüge und Dreistigkeit überführt worden war.
Vor allem Frauen protestierten gegen Spahns Kinderkauf. Sie hängten sich in Diskussionen in Chats und Foren der Leitmedien und gaben den „Glückwünschen zur Vaterschaft“ überwältigend Kontra. Tenor: „Das ist gegen die Menschenwürde!“ Oder: „Ein Mensch darf nicht zum Verkauf stehen. Das ist Sklaverei!“ Auch prägnant: „Allein die Tatsache, dass Spahn scheinbar glaubte, damit durchzukommen, zeigt, wie sehr sich selbst unsere wertkonservative politische Elite von den BürgerInnen entfernt hat.“
Alice Schwarzer warf Jens Spahn öffentlich „Rechtsbruch“ vor und erklärte, dass weder eine Frau als Gebärmaschine noch das auf Bestellung produzierte Kind käuflich sein dürften. Denn Jens Spahn hatte gleich mehrfach deutsches Recht gebrochen: Das Embryonenschutzgesetz verbietet, dass ÄrztInnen eine Leihmutterschaft herbeiführen. Das Adoptionsrecht verbietet eine kommerzielle Vermittlung. Und auch die Eizellspende ist in Deutschland verboten. Der internationale Handel mit Eizellen ist ein Milliardengeschäft und birgt erhebliche Gesundheitsrisiken bis zur Unfruchtbarkeit für die Eizellspenderin. Der Leihmutter werden fremde Eizellen eingesetzt, um die genetische Mutterschaft auszulöschen – und so zweimal abzukassieren. So bieten zum Beispiel Kliniken in Kenia an, dass schwarze Frauen für weiße KäuferInnen weiße Kinder austragen. Die Verwendung von Eizellen macht das möglich. Nach deutschem Recht (Paragraf 1591) ist allerdings „die Frau die Mutter eines Kindes, die es geboren hat“. Im Fall Spahn also die Leihmutter.
Und auch das soll nicht unerwähnt bleiben: Jens Spahn lehnte die Entkriminalisierung des § 218, des Abtreibungsparagrafen, vehement ab. Abtreibungen aber gehören zum Business bei Leihmutterschaft: Wenn Föten „Mängel“ aufweisen und keine „perfekte Ware“ geliefert werden kann, MUSS die Leihmutter abtreiben – ob sie will oder nicht. Das steht in den Verträgen aller Länder.
Kein Wunder, dass es auch unter den CDU-/CSU-Frauen gewaltig brodelte. Die hatten schließlich schon im Fall Hendrik Streeck zu ihrem Missfallen stillhalten müssen, wie aus internen Kreisen zu hören ist. Die stärkste öffentliche Kritik kam von Marion Rosin (Landesvorsitzende der Frauen Union in Thüringen) und von Cornelia Schmachtenberg (Vorsitzende der Frauen Union Schleswig-Holstein). Rosin erklärte geradeheraus: „Wenn die Glaubwürdigkeit eines Spitzenpolitikers verloren geht, ist Rücktritt eine Frage der Konsequenz.“ Sie verwies ausdrücklich auf den klaren Verbotsbeschluss der CDU im Februar und forderte den umgehenden Rücktritt von Jens Spahn. Und Cornelia Schmachtenberg ergänzte: „Sein Handeln ist nicht hinnehmbar!“ Und auch ein CSU-Mann, Klaus Holetschek, sagte den Medien: „Leihmutterschaft berührt den Kern unseres Menschenbildes. Die Würde des Menschen ist unantastbar und darf niemals zum Geschäftsmodell werden.“
Deutliche Worte eines Mannes, die frau sich auch vom Bundeskanzler gewünscht hätte. Der konnte zwar nicht anders, als Spahn hinauszuwerfen, zeigte sich im darauffolgenden Sommerinterview des ZDF jedoch mehr über die Empörung seiner Bürgerinnen und Bürger verwundert als über den Menschenhandel, den sein eigener Fraktionsvorsitzender praktiziert hatte.
Nach Spahns Rücktritt zeichneten sich medial zunehmend zwei Lager ab. Das eine sagt entschieden „Nein“ zu Leihmutterschaft. Das andere sagt „Vielleicht ja doch“. Oder klar: „Ja!“
Endlich! Endlich sind sie da, die kritischen Stimmen, die Leihmutterschaft als das erkennen, was sie ist: Menschenhandel und moderne Sklaverei. Sie berichteten wie die FAZ kritisch über den Milliarden-Markt Leihmutterschaft und seine Auswüchse. Oder schrieben wie Frederik Schindler in der Welt: „Ein Kinderwunsch begründet keinen Anspruch auf den Körper einer Frau.“ Und seine Kollegin Jana Frey: „Ein Welpe darf erst nach zwölf Wochen seine Mutter verlassen.“ Leihmütter dürfen das gerade von ihnen geborene Kind nicht mal auf den Arm nehmen. Es wird noch blutverschmiert den KäuferInnen überreicht. Der internationale Markt für Leihmutterschaft liegt laut dem amerikanischen Marktforschungsinstitut „Global Market Insights“ bei aktuell 22,4 Milliarden Dollar und soll bis 2034 auf 201,8 Milliarden Dollar anwachsen. „Die Freiwilligkeit der Frauen beruht auf finanzieller Not. Ein Kind wird zur Ware“, so Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung.
Was viele Menschen bis dato nicht wussten: Jeder Mensch, auch ein vorbestrafter Sexualstraftäter, kann sich im Ausland ein Kind kaufen. In der Ukraine oder Georgien geht das ab 30.000 Euro. 2020 wurde vor dem Landgericht Berlin über den Pädokriminellen Dennis S. verhandelt, der sich ein Kind von einer Leihmutter in Zypern gekauft hatte, um es nach Deutschland zu holen.
Bild, das Boulevardblatt mit dem Ohr direkt am Volk, nahm sich die Musterverträge aus Oregon vor, aus der vermeintlich „sauberen“, weil etwas besser bezahlten, Leihmutterschaft in den USA. Oregon ist ein beliebter Ort für Leihmütter-Agenturen. Warum? Weil dort Abtreibungen bis zur Geburt gemacht werden dürfen. Auf 26 Seiten wird in den Leihmutterschaftsverträgen bis ins kleinste Detail geregelt, wer über das ungeborene Kind entscheidet und welche Pflichten die Leihmutter hat. Rechte hat sie keine.
„Wunscheltern können bestimmen, wenn die Schwangerschaft beendet werden soll, wenn eine Erkrankung des Kindes nachgewiesen wird“, heißt es im Vertrag. Just dazu wurde jetzt ein Fall aus Kanada bekannt. Ein homosexuelles Paar hatte die Leihmutter auf 600.000 Dollar verklagt, weil die sich weigerte, in der 22. Schwangerschaftswoche wegen einer möglichen Gaumenspalte des Kindes abzutreiben. Das Urteil steht noch aus.
In der Regel muss eine Leihmutter sich einer Hormontherapie unterziehen, weil meist mehrere Eizellen eingesetzt werden. Denn dann besteht die Möglichkeit der „selektiven Reduktion“. Entstehen mehrere Föten, können das Wunschgeschlecht und der stärkste Fötus ausgesucht werden. Die anderen werden abgetrieben. Und zu guter Letzt verpflichtet sich die Leihmutter auch, das Risiko für ihren eigenen Tod zu übernehmen und die „Wunscheltern von jeglicher Haftung“ freizustellen.
Trotz alledem ruhen die „Befürworter“ der Leihmutterschaft nicht. Im Gegenteil: Jetzt werden sie erst richtig offensiv.
Die Tagesschau der ARD ließ einen Daniel Hechler vom SWR befinden: „Es sind genau solche Fälle (wie Spahn), die zeigen, dass es falsch ist, Leihmutterschaft zu verbieten.“ Hechler pochte auf die „Ungerechtigkeit“ zwischen Menschen, die sich für 100.000 Dollar ein Kind kaufen könnten oder eben nicht. Er wünscht „geordnete Bahnen“, die doch in Deutschland möglich sein müssten.
Einen fragwürdigen Auftritt in den ARD-Tagesthemen legte auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates hin, der Jurist Helmut Frister. Seine schlichte Argumentation: „Wenn ein Staat etwas verbietet, muss er sich dafür rechtfertigen. Und immer nur verbieten geht nicht.“
Den Höhepunkt des Laisser-Faire lieferte die Zeit mit einem Interview mit Frauke Brosius-Gersdorf, der knapp verhinderten Verfassungsrichterin. Sehr fern jeglicher Kenntnis der Realitäten von Leihmutterschaft erklärte die Juristin allen Ernstes: „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab. Sie will einen paternalistischen Staat, der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist.“ Kein Wort über das Milliarden-Geschäft Leihmutterschaft und die Rechtlosigkeit der Leihmütter und Kauf-Kinder.
Brosius-Gersdorf ist beispielhaft für Menschen einer libertären Oberschicht, die in Deutschland ein Verbot aufweichen wollen, das die unterprivilegierte Mehrheit vor Menschenhandel und Ausbeutung schützt. Die „körperliche Selbstbestimmung“ gehört zum pseudoprogressiven Freiheitsverständnis, blind für das Ausmaß an Ausbeutung von Frauen.
Darum ist es auch nicht überraschend, dass die linksliberalen Blätter der GutverdienerInnen wie Spiegel und Zeit jetzt führend sind mit ihrer (noch) tastenden Befürwortung einer Legalisierung der Leihmutterschaft auch in Deutschland. Sie scheuen auch nicht davor zurück, schöne Stories über total atypische Fälle zu bringen. Wie zum Beispiel der Spiegel über ein sehr gut situiertes Paar in Aachen, dessen gekauften Zwillinge (aus Eizellen von ihr und Sperma von ihm) heute 14 Jahre alt sind und noch immer einen ungewöhnlich freundschaftlichen Kontakt zu der schwarzen Leihmutter halten. Ja, auch das gibt es. Ein Fall unter vielleicht 10.000. Wie die glückliche Bordellbesitzerin und Ex-Prostituierte.
Im Juli 2026 haben die Vereinten Nationen ein weltweites Moratorium für Leihmutterschaft verabschiedet. Es ist der erste Schritt hin zu einem internationalen Rechtsinstrument zur Abschaffung der Leihmutterschaft. Es rückt in den Mittelpunkt, dass nationale Regelungen nicht mehr ausreichen, weil Leihmutterschaft sich zu einem gigantischen Markt entwickelt habe, auf dem die Profiteure immer aggressiver vorgehen. So würden Eizellen international verschoben oder Leihmütter aus prekären Ländern zur Geburt an andere Orte gebracht. Agenturen und Kliniken loten Spielräume aus und verlagern die Transaktionen zur Gewinnmaximierung.
Reem Alsalem, „UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ kommentiert das Moratorium: „Wir erleben einen entfesselten Markt, der sich wegen rechtlicher Grauzonen immer weniger einfangen lässt. Der Markt ist global, die Reaktion darauf muss es auch werden! Leihmutterschaft verstößt gegen die Menschlichkeit, das weltweite Verbot muss her!“
Am 23. September wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verhandelt, der ein Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung auf den Weg bringen soll. Die Leihmutterschaft sollte darin nicht fehlen!
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