Nichteheliche Väter können klagen
Der „Verband alleinerziehender Mütter und Väter“ (VAMV) ist beruhigt, der „Väteraufbruch“ tobt. Denn: Ein automatisches Sorgerecht für nichteheliche Väter wird es auch künftig nicht geben. Das beschloss die schwarz-gelbe Koalition bei ihrem Treffen am Sonntag. Dennoch gibt es für die ledigen Väter eine Verbesserung, die schon lange aussteht: Väter, die nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, sollen das Sorgerecht künftig einklagen können. Dieser Weg war ihnen bis dato verstellt, was der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im Winter 2009 für menschenrechtswidrig und das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2010 für verfassungswidrig erklärt hatten. Nun plant die Koalition ein Gesetz. Das automatische Sorgerecht für ledige Väter, das Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ursprünglich angekündigt und das beim VAMV und dem Juristinnenbund Stürme der Entrüstung ausgelöst hatte, scheint allerdings vom Tisch. „Die Richtung der Koalition scheint zu stimmen“, erklärt VAMV-Sprecherin Miriam Hoheisel. „Ob aber der Teufel womöglich im Detail steckt, wird sich noch zeigen.“ Weiterlesen