Großbritannien: Geschlecht zählt!

Umjubelt: Susan Smith (vorne) und Marion Calder (re) von "For Women Scotland" vor dem Supreme Court in London. - Foto: IMAGO
Artikel teilen

Die Frauen im Gerichtssaal fielen sich lachend in die Arme. Auch vor dem Gerichtsgebäude war der Jubel groß, als die Siegerinnen strahlend heraustraten. Sie wurden von Feministinnen mit Plakaten erwartet: „Nur Frauen können schwanger werden“, stand darauf. Oder „Ich werde meinen Vergewaltiger nicht SIE nennen, euer Ehren!“ Und: „For Women Scotland = SHEroes“

Eine der als Heldinnen Gefeierten trat vor die Mikrofone der Reporterinnen und erklärte: „Jeder weiß, was das Geschlecht ist, das ist einfach Allgemeinwissen“, sagte Susan Smith in ihrem leuchtend grünen Anzug. „Manche Leute haben versucht, Wissenschaft und Realität zu leugnen. Dieses Urteil wird uns hoffentlich in die Realität zurückbringen!“

Susan Smith: "Dieses Urteil wird uns hoffentlich in die Realität zurückbringen!"

Wenige Minuten zuvor hatte Richter Lord Patrick Hodge die Entscheidung des Obersten Gerichts verkündet: „Die einstimmige Entscheidung dieses Gerichtet lautet, dass die Begriffe ‚Frau‘ und ‚Geschlecht‘ im Equality Act von 2010 sich auf biologische Frauen und das biologische Geschlecht beziehen.“

Dieser Satz mag für die meisten Menschen klingen wie eine Selbstverständlichkeit. Aber er ist in Zeiten der Genderideologie bahnbrechend und ein Sieg nicht nur für jene Frauen, die ihn erkämpft haben, sondern für alle Frauen - und das absehbar weit über Großbritannien hinaus. Denn, so Kathleen Stock: „Die Höchsten Richter haben nun geklärt, dass ein Mann – mit oder ohne Gender Recognition Certificate (GRC) – nicht in ein Frauengefängnis gehört, nicht in einen Schlafsaal oder eine Umkleide für Frauen und nicht in ein Frauenhaus.“

Die Philosophie-Professorin Stock gehört zu jenen, die die Entscheidung des Supreme Court richtig finden. Sie war für ihre Haltung, dass das biologische Geschlecht zählt, von Transaktivisten von der Uni gemobbt worden. Mit ihrer Initiative „Lesbian Project“ war auch sie an der Klage am Supreme Court beteiligt. Federführend war jedoch die Initiative „For Women Scotland“, die sich seit nunmehr sieben Jahren durch die Instanzen geklagt hatte. Ihr Gegner: die schottische Regierung.

Die britischen Medien bezeichneten Vergewaltiger als "Frauen mit Penis"

Die hatte damals verkündet, dass Maßnahmen zur Frauenförderung – konkret ging es um die 50/50-Quotierung von Aufsichtsräten in öffentlichen Einrichtungen – auch für Transfrauen gelten soll, also für biologische Männer, die sich als Frauen „identifizieren“. Dagegen klagten „For Women Scotland“, wobei es den Feministinnen keineswegs nur um die Aufsichtsräte ging, sondern um alle geschützten Bereiche, die Frauen für sich reklamieren: von der Frauendusche bis zum Frauensport.

Immer wieder brachten Fälle in Großbritannien Feministinnen auf die Barrikaden. Zum Beispiel Adam Graham, verurteilter zweifacher Vergewaltiger, der sich während seines Gerichtsverfahrens in Isla Bryson umbenannte und im Frauengefängnis untergebracht werden wollte. Schon zuvor hatten in Großbritannien Sexualstraftäter den Geschlechtseintrag gewechselt und dann im Frauengefängnis weitere sexuelle Übergriffe begangen. Die Medien titulierten die Vergewaltiger als „Frauen mit Penis“.

Oder der Fall der „Darlington Nurses“. 26 Krankenschwestern klagen aktuell gegen ihren Arbeitgeber, den National Health Service (NHS), weil ein biologisch männlicher Kollege sie in ihrer Umkleide belästigte. Der NHS unterstellte den Krankenschwestern „Transphobie“ und empfahl ihnen eine „Inklusions-Schulung“. 

Krankenschwestern sollten einen Mann in ihrer Umkleide akzeptieren - sie klagten

Damit dürfte es jetzt vorbei sein. Denn der Spruch der Richter ist eindeutig: Transfrauen und –männer genießen zwar selbstverständlich Schutz nach dem „Equality Act“. Dieses britische Gleichstellungsgesetz von 2010 schützt vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse und eben auch aufgrund von Transsexualität. Aber: Da, wo es um den Schutz und die Förderung von Frauen geht, gilt: Es zählt das biologische Geschlecht. Der Begriff „Frau“, so das Gericht, sollte „eindeutig und kohärent“ sein und dürfe nicht „je nach Kontext eine andere Bedeutung bekommen“.

„Das Gericht hat klargestellt, dass Frauen aufgrund ihres Frauseins Rechte haben!“, twitterte J.K. Rowling. Die Harry-Potter-Autorin ist der Auffassung, dass Transrechte nicht über Frauenrechten stehen sollten. Sie bekam dafür schon Morddrohungen. Rowling hatte die Klage ebenfalls unterstützt und „For Women Scotland“ finanziell unter die Arme gegriffen. Nach der Urteilsverkündung postete sie zwei Sektgläser.

Es sieht also nicht gut aus für die aberwitzige Idee, dass jeder Mensch selbst über sein Geschlecht entscheiden kann und das einmal im Jahr immer wieder neu. So zumindest sieht es das deutsche „Selbstbestimmungsgesetz“ vor.

Das niederländische Parlament hat das "Selbstbestimmungsgesetz" abgeräumt 

Wenige Tage vor der Entscheidung des Supreme Courts in London legte auch das Parlament in Den Haag das niederländische „Selbstbestimmungsgesetz“ zu den Akten. Zu groß sei die Gefahr für Kinder und Jugendliche, wenn ein  „Geschlechtswechsel“ ohne Rückfrage und völlig hürdenlos möglich sei. 

Und Deutschland? Im Wahlkampf hatten CDU/CSU noch versprochen, das undurchdachte Gesetz umgehend wieder abzuschaffen. Doch das war mit der SPD, die das Gesetz in der Ampel mit durchgepeitscht hatte, offenbar nicht zu machen. Bis Sommer 2026 soll nun das "Selbstbestimmungsgesetz", das das biologische Geschlecht irrelevant macht und Kinder und Jugendliche fahrlässig in „Transitionen“ treibt, „evaluiert“ werden. „Bei der Evaluation“, heißt es nun immerhin im Koalitionsvertrag, „legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.“

Bleibt zu hoffen, dass die Koalitionäre sich ein Beispiel an den Erfahrungen und Konsequenzen in den Niederlanden und in Großbritannien nehmen.

CHANTAL LOUIS

Artikel teilen
 
Zur Startseite