URTEIL IM HIV-PROZESS
Zwei Jahre auf Bewährung für Benaissa
Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis. Wie nach den gestrigen Schlussplädoyers erwartet, verurteilte das Amtsgericht Darmstadt die 27-Jährige zu zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem muss die Ex-Sängerin der „No Angels“, die 2004 einen Sexualpartner mit dem HIV-Virus ansteckte, 300 Sozialstunden in einer HIV-Ambulanz leisten und sich einer Therapie zur „Aufarbeitung ihrer Vergangenheit“ unterziehen. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die nach vier Prozesstagen genau dieses Strafmaß gefordert hatte.

- Nadja Benaissa: Zu zwei Jahren auf Bewährung und 300 Sozialstunden verurteilt. Foto: Getty Images
Vielleicht hat Staatsanwalt Peter Liesenfeld bei seiner milden Strafforderung ja in Rechnung gestellt, dass seine Behörde der jungen Frau schon vor einem Jahr ihre schwerste Strafe auferlegt hatte: das öffentliche Bekanntwerden ihrer HIV-Infektion inclusive der gnadenlosen Erörterung ihres Intimlebens in den Schlagzeilen nicht nur der Boulevardpresse.
„Widerrechtlich“ nannte Benaissas Anwalt Oliver Wallasch das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Frühjahr 2009, die die Sängerin medienwirksam vor einem Auftritt in einem Frankfurter Club verhaftet und sodann per Pressemitteilung den Grund en detail herausposaunt hatte: Wie viele Männer, wann, mit wie vielen ungeschützt. Der Haftgrund: „Wiederholungsgefahr“. Das virologische Gutachten, das nachweisen sollte, dass tatsächlich Nadja Benaissa den Kläger infiziert hatte, lag zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vor. Deutschland aber hatte Gewissheit über das Intimleben der Sängerin seiner erfolgreichsten Girlgroup.
„Ein trauriges Verfahren, zu dem es so in der Öffentlichkeit nicht hätte kommen müssen“, bedauerte selbst der Rechtsanwalt des Nebenklägers, Hans-Dieter Henkel.
Keine Frage: Nichts entschuldigt, dass Benaissa ihrem Sexualpartner R., der sie im Juni 2008 anzeigte, nichts von ihrer HIV-Infektion gesagt hatte. Nicht ihr Drogen-Absturz auf die Straße, wo sie zwei Jahre lang lebte. Nicht die frühe Schwangerschaft mit 16 und der Schock über die eigene Infektion. Auch nicht, dass sie im Jahr 2000 nach dem „Popstars“-Casting in eine Welt katapultiert wurde, die zwar Geld und Glamour brachte, aber auch Druck und Fremdbestimmung. Ein Fotograf berichtet: Sobald er die Kamera aus der Hand gelegt habe, habe Benaissa sich auf dem nächsten Sofa „eingerollt wie ein Knäuel“.
Und auch nicht die vermutlich panische Angst vor Entdeckung, die auch die anderen „No Angels“ mitgerissen hätte.
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Aber mit 20 Jahren gleich zweimal in ein Leben gestürzt zu sein, das nur mit einem enormen Maß an Verdrängung auszuhalten ist, sollte zumindest Verständnis für das Schweigen der jungen Frau wecken, die späteren Partnern durchaus von ihrer Krankheit erzählte.
In der Begegnung mit R. allerdings wurde offenbar nicht viel gesprochen. Dass der „Künstlerbetreuer“, damals 26 Jahre alt, vorrangig an dem interessiert war, was dann die Infektion verursachte, trug er vor Gericht deutlich vor. Definitiv nicht interessiert war er an der Verhütungsfrage, die er bei den „vielleicht sieben“ Treffen mit Nadja Benaissa nicht stellte. Von der Frage nach dem Schutz vor HIV ganz zu schweigen.
An diesem Punkt hatte sich übrigens sogar die Deutsche Aids-Hilfe zu Wort gemeldet, die nach Benaissas Verhaftung ihre sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft gefordert und beklagt hatte, dass „die Verantwortung für den ungeschützten Sexualverkehr allein Frau Benaissa zugeschoben wird, ohne nach der Mitverantwortung ihrer Sexualpartner zu fragen“.
Die Angeklagte hat die Schuld komplett auf sich genommen. Sie hat nichts abgestritten, nicht drumherum geredet, dass sie einen schweren Fehler gemacht hat.
Dennoch ist zu hoffen, dass dieser Prozess auch Männer nachdenklich macht.
CL, EMMAonline, 26.8.2010
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