Sieben Jahre für Bamberger Chefarzt

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Zwölf Frauen hatte er mit einem Narkotikum betäubt und sie dann mit Dildos missbraucht. Als sie aufwachten, konnten sie sich an nichts erinnern. Nur der Entschlossenheit einer Medizinstudentin im praktischen Jahr ist es zu verdanken, dass die perfiden Taten des Heinz W., ehemaliger Chefarztes am Bamberger Klinikum, überhaupt ans Tageslicht kamen. Jetzt hat ihn das Landgericht Bamberg zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

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Zwölf Frauen betäubt und dann mit Dildos missbraucht

Es war die Medizinstudentin Romana S., die den Fall ans Rollen gebracht hatte. Der Facharzt für Venenheilkunde hatte sie gebeten an seiner „Studie“ zur Thrombosebekämpfung teilzunehmen. Sie sagte zu. Heinz W. behauptete, er werde ihr ein Kontrastmittel spritzen. Dann setzte die Erinnerung von Romana S. aus und erst wieder ein, als sie anschließend zur Tanzstunde fährt. Als sie sich dort über Koordinationsprobleme wundert, wird sie misstrauisch. Sie lässt sich noch am selben Abend von ihrem Vater, der ebenfalls Arzt ist, Blut abnehmen. Darin findet sich das Betäubungsmittel Midazolam, sprich: k.o.-Tropfen.

Aber Romana S. war nicht die einzige Frau, die der Chefarzt um Teilnahme an seiner „Studie“ bat und mit Dildos penetrierte, was den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Das konnte nachgewiesen werden, weil W. Fotos und Videos der Taten gemacht hatte. Bis zum Schluss hatte er jedoch behauptet, seine „Experimente“ hätten ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken gedient. Allerdings hatte der 51-jährige auch die 18-jährige Patentochter seiner Frau in einem Hotel zunächst betrunken gemacht und dann die schlafende junge Frau mit Dildos berührt und das gefilmt. Diesen Missbrauch hat Heinz W. zugegeben.

Es ist ein interessanter Zufall, dass genau drei Tage nach dem Urteil des Bamberger Gerichts gegen den Arzt ein Film in den Kinos anläuft, der einen ganz ähnlichen Fall erzählt. Er hatte Schlagzeilen in der ganzen Welt gemacht: Am 17. Oktober 2009 ließ der französische Buchhalter André Bamberski den deutschen Arzt Dieter Krombach entführen, um ihn der französischen Justiz zu übergeben. Die deutsche Justiz hatte 27 Jahre lang kläglich versagt.

Seine Taten hat er fotografiert 
und auf Video festgehalten

Sie hatte nie Anklage gegen Krombach erhoben, obwohl es erdrückende Beweise dafür gab, dass er am 10. Juli 1982 André Bamberskis Tochter Kalinka mit einer Injektion betäubt und dann vergewaltigt haben könnte. Die damals 14-Jährige, die in den Ferien zu Besuch bei ihrer Mutter und ihrem Stiefvater Krombach gewesen war, war an den Folgen des Betäubungsmittels gestorben. Doch die Justiz weigerte sich, trotz zahlreicher Ungereimtheiten im Obduktionsbericht, Anklage zu erheben.

Selbst als Krombach 1997 vor Gericht stand, weil ihn mehrere Patientinnen beschuldigten, sie unter Betäubung sexuell missbraucht zu haben, blieb die Akte Kalinka geschlossen. Doch André Bamberski gab nicht auf. Schließlich wurde Krombach in Frankreich zu 15 Jahren Haft verurteilt. Regisseur Vincent Garenq hat den Fall minutiös rekonstruiert und erzählt ihn packend und – mit Daniel Auteuil und Sebastian Koch in den Hauptrollen - mit hochkarätiger Besetzung.

Im Namen meiner Tochter, ab 20.10. im Kino

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Alice Schwarzer schreibt

Die Würde des (weiblichen) Menschen

Gina-Lisa Lohfink und Anwälte auf dem Weg ins Gericht. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
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Sie ist die Art von Frau, mit der man glaubt, es machen zu können. Die 29-Jährige ist blond, großbusig und meist halb entblößt; sie führt „ein Leben zwischen Botox und Nacktfotos“ (FAS). Doch vielleicht ist sie genau darum die Frau, die sich jetzt traut, was so bisher noch keine gewagt hat: Sie geht mit der Unterstützung ihrer Anwälte – sowie von „Menschen, die mich früher nie ernst genommen haben“ – in die Offensive. Das „It-girl“ Gina-Lisa Lohfink, von Beruf Arzthelferin, kündigte nicht nur an, um ihr eigenes Recht kämpfen zu wollen, sondern hat gerade auch den Verein „Women are strong“ gegründet. Der soll Opfer sexueller Gewalt „kostenlos, psychisch, moralisch und juristisch“ unterstützen. Als „ehrbare Frau“ gilt Gina-Lisa eh nicht. Sie hat also nichts zu verlieren, außer der Achtung vor sich selbst. 

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Sie hat nichts zu verlieren - außer die Achtung vor sich selbst

Hätte Gina-Lisa Lohfink ihre Anzeige wegen Vergewaltigung nicht in Berlin erstattet, sondern in einem anderen Bundesland, müsste sie vielleicht jetzt gar nicht um ihr Recht kämpfen. Denn die Statistiken zeigen: In keinem Bundesland ist die Kluft zwischen den Anzeigen und der Verurteilung wegen Vergewaltigung so groß. Nur etwa jede 25. Anzeige endet in der Hauptstadt mit einer Verurteilung – in manchen anderen Bundesländern wird jeder fünfte der Sexualgewalt Bezichtigte verurteilt. Schon daran ist zu sehen, wie relativ das mit der Rechtsprechung ist. Sie ist eben immer auch eine Frage der individuellen Einstellung der Richtenden – die wiederum vom Zeitgeist geprägt sind. Und der scheint in der Hauptstadt anders zu sein als in den meisten Bundesländern.

Überhaupt sind die Zahlen zu dem Problem Sexualgewalt verwirrend. Der Spiegel schrieb apropos des Falles Lohfink, nur eine von 135 Beschuldigungen sei eine Falschbeschuldigung. Das Land Bayern ortete höchstens jede 13. Beschuldigung als falsch. Und von ExpertInnen wird geschätzt, dass maximal jede 10. Vergewaltigung zur Anzeige kommt, wovon wiederum bundesweit nur 8 Prozent verurteilt werden. Will heißen: Noch nicht einmal jede 100. Vergewaltigung endet in Deutschland mit der Verurteilung des Täters.

Und noch etwas ist bemerkenswert. Nur einen Monat vor der Verhandlung gegen Lohfink war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bekannt geworden. Darin gaben die höchsten RichterInnen einem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer recht. Die Frau war nach dem Freispruch des Angeklagten „wegen Mangels an Beweisen“ von dem Freigesprochenen öffentlich als „rachsüchtige Lügnerin“ bezeichnet worden – woraufhin sie auf ihrer Version bestand, sie sei vergewaltigt worden. Daraufhin zerrte der Freigesprochene die Frau vor Gericht.

Das mutmaßliche Opfer ging bis zum Bundesverfassungsgericht, das folgende Entscheidung traf: In einem Strafverfahren mit einem Freispruch wegen „Mangels an Beweisen“ habe eben nicht geklärt werden können, ob die Angaben des Angeklagten oder die der Nebenklägerin der Wahrheit entsprechen. „Darum stellten sich auch nach dem Freispruch des Klägers die verschiedenen Wahrnehmungen als subjektive Bewertung eines nicht aufgeklärten Geschehens dar, die nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinung zu bewerten sind.“ Beide, der mutmaßliche Täter und das mutmaßliche Opfer, hätten also in diesem Fall das Recht, bei ihrer Version des Geschehens zu bleiben.

Männer im Verhandlungsaal beschimpften sie als "Hure"

Hier ist von dem Fall Kachelmann die Rede. Er hatte Claudia D. nach seinem Freispruch als „rachsüchtige Lügnerin“ und „Falschbeschuldigerin“ bezeichnet. Sie widersprach. Daraufhin verklagte er sie – und wurde jetzt von den höchsten RichterInnen in die Schranken gewiesen.

Kennt das Berliner Amtsgericht diese Entscheidung nicht? Oder stellt es sich im Fall Lohfink auf den Standpunkt, es sei eindeutig bewiesen, dass es sich um „einvernehmlichen Sex“ (so der Verteidiger) gehandelt habe, denn die Klägerin habe „orientiert und aktiv“ gewirkt, und es gäbe „keinen Hinweis auf Gewalteinwirkung“ (so die Staatsanwältin).

Wie auch immer: Diesmal geht es nicht glatt durch. Der Fall Gina-Lisa Lohfink macht seit Wochen Schlagzeilen. Solidaritäts-Hashtags von Feministinnen überschlagen sich. Sogar die Frauenministerin und der Justizminister haben sich eingemischt, pro Lohfink. Denn die Klage von Lohfink gegen die beiden Männer wurde nicht nur eingestellt – die Frau soll nun auch noch 24.000 Euro Strafe zahlen wegen „Falschbeschuldigung“. Doch die will Lohfink nicht zahlen. „Eher gehe ich ins Gefängnis!“ erklärte sie.

Die Verhandlung Anfang Juni vor dem Berliner Amtsgericht musste unterbrochen werden, weil drei junge Männer in der Pause Lohfink als „Lügnerin“ und „Hure“ beschimpft hatten, woraufhin die zusammenbrach. Lohfink wurde als „verhandlungsunfähig“ erklärt. Die drei jungen Männer, die Lohfink vor dem Gerichtssaal beleidigten, hatten zuvor den Journalisten im Gerichtsflur illegale Videos aus der Verhandlung angeboten. Aber niemand schritt ein im Berliner Amtsgericht. Die Männer wurden nicht zur Rede gestellt.

Doch erzählen wir den Fall noch einmal ganz von vorne. Was war geschehen? Im Juni 2012 war im Internet ein Video aufgetaucht, das Lohfink zusammen mit zwei jungen Männern beim Sex zeigte. Die beiden Männer, Pardis F. und der mehrfach vorbestrafte Sebastian C., hatten das Video zuvor zahlreichen Medien gegen Geld angeboten, von 100 000 Euro war die Rede.

Das zusammengeschnittene Video hatte eine Länge von 29 Minuten, die Realzeit des Geschehens zog sich anscheinend über zwölf Stunden. Die Frau wird in dem Film genital und oral penetriert und die beiden Männer machen dabei Sprüche wie „Jetzt geht es los!“ und „Komm, die braucht’s härter!“ Oder „Laber nicht!“. Das „Labern“ bezog sich wohl auf Lohfinks mehrfach geäußerte Worte „Hört auf!“ und „Nein, nein, nein!“.

Die Gutachter in den Verfahren sind keineswegs immer neutral

In ungewöhnlicher Einmütigkeit berichteten nach der ersten Verhandlung mehrere „Leitmedien“, die meisten Menschen, die dieses Video gesehen hätten, gingen davon aus, dass es sich hier um eine Vergewaltigung handele. Lohfink habe eigenartig abwesend gewirkt. Sie selbst hatte erst zwei Wochen nach dieser Nacht Anzeige erstattet. Ihr sei, wie sie versichert, erst nach Kenntnis des Videos allmählich klargeworden, was da passiert sein muss. Sie könne es sich nur so erklären, dass ihr jemand KO-Tropfen verabreicht habe. Das hätte sie schon zweimal erlebt, und das hätte sich genauso angefühlt.

Erst fünf Monate nach der Anzeige vernimmt die Polizei Gina-Lisa Lohfink. Die geht ohne Anwalt zur Vernehmung. Sie räumt ein, dass sie mit dem einen der beiden, mit Pardis F., die Nacht davor verbracht hatte, einvernehmlich. Sie wird gefragt, ob sie in der Nacht darauf von den zwei Männern vergewaltigt wurde. „Vergewaltigung, das ist so ein großes Wort“, antwortet Gina-Lisa laut Protokoll. „Wie nennt man das, wenn man Sex nicht will?“ Erst sechs Monate danach kommt das Gutachten, in dem der Toxikologe erklärte, er habe keine Spuren von KO-Tropfen entdeckt – sein Urteil basiert auf der Ansicht des Videos.

Polizei und Staatsanwältin folgen diesem Gutachter. Was gerade bei Prozessen wegen Sexualgewalt meist so ist, denn da steht Aussage gegen Aussage und ziehen die verunsicherten JuristInnen sich gerne hinter die „Experten“ zurück. Nur, die Gutachter sind sich keineswegs immer einig und auch nicht immer neutral. Oft sagen zwei Gutachter zum selben Sachverhalt exakt das Gegenteil. Und in der Regel sind die von den Anwälten der zahlungskräftigeren Angeklagten beauftragten Gutachter stärker – und ist es fast immer die Strategie der Verteidiger, zu versuchen, das mutmaßliche Opfer unglaubwürdig zu machen. Entsprechend fallen manche Gutachten aus.

Doch zurück zum Fall Lohfink. Die Berliner Staatsanwältin Corinna Gögge schenkte der Verteidigung der beiden Angeklagten und dem Gutachter Glauben und stellte das Verfahren gegen Pardis F. und Sebastian C. ein. So weit, so wenig überraschend. Aber dann tat die Staatsanwältin etwas Ungewöhnliches: Sie drehte den Spieß um und stellte Strafantrag gegen die Klagende (die übrigens mit ihrem Geld aus Werbung und Shows ihre Mutter und ihre Halbgeschwister ernährt). Lohfink sollte nun 24.000 Euro Strafe wegen „Falschbeschuldigung“ zahlen (Wir erinnern uns an die Kachelmann-Wortschöpfung „die Falschbeschuldigerin“ für Claudia D.).

Es geht um viel mehr als eine Änderung des Vergewaltigungs-Paragrafen

Am 27. Juni soll das Urteil gesprochen werden. Und übrigens: Am 14. Juli steht beim Frankfurter Oberlandesgericht das Urteil gegen Claudia D. an: Sie soll zu einem „Schadensersatz“ über 13.000 Euro verurteilt werden. Das ist die Summe des Honorars für einen – 2011 von Kachelmanns Verteidigung beauftragten – Gutachter. Der hatte - im Gegensatz zu einem anderen Gutachter - die Auffassung vertreten, dass Claudia D. sich die Hämatome an den inneren Oberschenkeln selbst zugefügt habe, Kachelmann also darum nicht der Vergewaltiger sein könne.

Gina-Lisa hat Glück im Unglück. Ihr Fall fällt mitten in die erhitzte Debatte über die überfällige Verschärfung des Vergewaltigungs-Paragrafen, in dem endlich festgeschrieben werden soll: Nein heißt Nein! Jedoch: Selbst das hätte ihr bei diesem Prozess wohl nichts genutzt. Denn Polizei wie Staatsanwältin befanden, Lohfinks Nein hätte sich augenscheinlich nicht auf den gesamten Vorgang bezogen, sondern vielleicht nur auf einzelne Sexualpraktiken (wie die orale Penetration) – oder überhaupt nur auf den Umstand, dass die Männer das Ganze mit dem Handy filmten. Tja. Es geht eben um mehr als nur eine Gesetzesänderung. Um viel mehr. Es geht um unser Verständnis von Sexualität – und um die Würde des (weiblichen) Menschen. Und das ist noch ein weiter Weg.

Alice Schwarzer
 

Prozess-Termine & Demos
Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink: 27. Juni, 9 Uhr, Amtsgericht Tiergarten Berlin. Prozess gegen Claudia D.: 14. Juli, 10 Uhr, Oberlandesgericht Frankfurt.
Für beide Termine ruft die „Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt“ zur Solidaritäts-Demo mit allen Opfern sexueller Gewalt auf. Mehr Infos auf www.ifgbsg.org

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