Wer schützt mich vor dem Kopftuch?

© Robert Lohse
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Das Land Berlin hat entschieden. Die Kopftuch tragende Muslimin, die vor dem Arbeitsgericht Berlin auf „Entschädigung wegen Diskriminierung“ klagte, weil ihre Bewerbung als Grundschullehrerin wg. ihres Kopftuches abgelehnt wurde, bekam nicht Recht. Berufen hat sich das Land - ganz im Geiste des Bundesverfassungsgerichts vom März 2015, das ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schule für rechtswidrig erklärte - auf das „Berliner Neutralitätsgesetz“.

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Begründet wurde das Urteil damit, dass das Berliner Gesetz keine gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen zulasse: „Gerade aufgrund der großen Vielfalt an Religionen und Weltanschauungen in dieser Stadt ist es sehr wichtig, dass der Staat sich neutral zeigt, um das friedliche Miteinander nicht zu gefährden,“ erklärte Sprecherin Beate Stoffers. Hierbei müsse auch die „negative Religionsfreiheit“ gewährleistet sein. Bereits 2005 verbannte Berlin als erstes Bundesland alle sichtbaren religiösen Symbole aus dem Staatsdienst.

Die Lehrerin will nun vor dem Bundesver-
fassungsgericht für "ihr Stück Stoff" klagen

Die Klägerin mit türkischem Migrationshintergrund will diesen Entschluss nicht hinnehmen. Die Anwältin der Lehrerin ließ bereits verlauten, es sei traurig, dass die Lehrerin nun den langen und beschwerlichen Weg zum Bundesverfassungsgericht gehen müsse. Anzunehmen, dass sie ihn nicht alleine gehen, sondern einschlägig unterstützt wird. Schließlich gibt es genug Berufsbeleidigten-Vereine, wie das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg, das bereits ankündigte, die Klägerin auch weiterhin zu unterstützen. Der deutsche Steuerzahler und die türkischen Diskriminierungs- und Rassismusexperten werden ihr das also schon finanzieren, und so lässt sich der „lange und beschwerliche Weg“ vielleicht doch ganz gut aushalten.

Dabei zeigt gerade der Fall - wie auch die anderen, in denen sich Musliminnen durch die Instanzen geklagt hatten, um „bloß ein Stück Stoff“, wie man den Hijab auch gerne beschwichtigend nennt, tragen zu dürfen -, weshalb es Vorbehalte gegen das Tragen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst gibt. Kann jemand, der auf seinem „Stück Stoff“ auf dem Kopftuch besteht und dafür bereit ist, einen monatelangen, wenn nicht sogar jahrelangen Rechtsstreit in Kauf zu nehmen, statt dieses einfach für die Zeit der Arbeit abzulegen, wirklich moderat in Bezug auf die Praktizierung seines Glaubens sein? Wie groß muss die Rolle des Islams im Leben dieser Frau sein oder zumindest der Wunsch, sich optisch provokativ von der Mehrheitsgesellschaft in diesem Land abzugrenzen?

Denn nein, das Kopftuch ist nicht einfach ein „Stück Stoff“. Oder eine Kopfbedeckung wie jede andere auch. Wenn dem so wäre, würde man es, genau wie eine Cap oder einen Hut im Dienst abnehmen. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern, dass meine Lehrer mich mit Hut unterrichtet hätten oder dass reihenweise Menschen im Büro mit ihrer Kopfbedeckung herumliefen. Nein, das Kopftuch ist viel mehr als ein Stück Stoff. Es ist ein Symbol der Unterdrückung der Frau. Selbst wenn manch eine Frau so gefangen in ihrer eigenen Weltsicht zu sein scheint, dass sie dies nicht wahrnimmt. Es ist ein politisches Symbol und hat in einem Land, in dem die Gleichberechtigung von Frau und Mann qua Grundgesetz garantiert ist, nichts zu suchen – schon gar nicht an einem Ort wie der Schule, in dem Kinder zu einem Großteil auch aufwachsen und sozialisiert werden.

Ich würde meine Kinder nicht von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichten lassen

In deutschen Schulen gilt die Regel des “Überwältigungsverbots”: Schüler sollen davor geschützt werden, dass sie von den Lehrern, denen sie schon qua Schulpflicht ausgeliefert sind, über den Erziehungsauftrag hinaus manipuliert werden. Mit dem Kopftuch werden die orthodoxen islamische Werte als Rolemodel vorgeführt, unverschleierte Schülerinnen werden sich ausgesprochen oder unausgesprochen rechtfertigen müssen, dass sie kein Kopftuch tragen.. Hier werden die gebotene weltanschauliche Neutralität und das Überwältigungsverbot zu Gunsten einer radikalen pseudo-religiösen Strömung mit Füssen getreten.

Ich sage es deutlich: Hätte ich Kinder, würde ich mich weigern, dass sie von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet werden! Ich würde sie aus ähnlichen Gründen auch nicht in einen katholischen Kindergarten oder Schule geben. Für mich steht schlicht außer Frage, dass streng gläubige Menschen nicht in der Lage sind, sich religiös neutral gegenüber ihren Schülern zu verhalten. Das Tragen einer solchen Kopfbedeckung ist ein Statement. Es sagt: „Ich trage ein Kopftuch, weil ich als Frau mit meiner Sexualität eine Gefahr für die Männer bin.“

Der schriftgläubige Islam sexualisiert den Alltag der Gläubigen und das mehr als jede Werbung mit halbnackten Frauen. Frauen können nichts zur Ehre einer muslimischen Familie beitragen. Sie können sie nur beschmutzen. Damit diskriminiert und degradiert die Verschleierung nicht nur Frauen, sondern auch Männer, indem sie sie alle zu potenziellen Triebtätern erklärt, die vollkommen willenlos gegenüber ihrer eigenen Sexualität sind, sobald sie auf eine unverschleierte Frau treffen.

Es braucht eine klare Ansage, wie dieses Land zur Gleichbe-
rechtigung steht

Momentan herrscht lediglich im Saarland und Berlin das Kopftuchverbot. Es sollte bundesweit ausgedehnt werden. Es braucht eine klare Ansage, wie dieses Land zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und dass Religion Privatsache ist. Und die Antwort kann nicht sein, dass man es dort so sieht und woanders so.

Natürlich kann man die Verschleierung auch als Mann harsch kritisch sehen. Aber kein Mann wird jemals verstehen, was es als Frau und vor allem Feministin für ein Gefühl ist, vor einer Frau mit Kopftuch zu stehen oder vollverschleierten Frauen auf der Straße zu begegnen. Es ist, als würde einem jedes Mal von eben diesen Frauen ins Gesicht gebrüllt werden: „Wir sind Menschen zweiter Klasse!“ Nur gibt es für Frauen wie mich keinen Antidiskriminierungs-Anti-Rassismus-Berufsbeleidigtenverein, der sich darum kümmert, dass meine negative Religionsfreiheit vor den Auswüchsen des Islamismus geschützt wird.

Der Text erschien zuerst auf www.rolandtichy.de

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