Kinderpornografie

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Endlich mehr Schutz für Kinder!

Die Bundesregierung stuft Kindesmissbrauch und Kinderpornografie endlich als das ein, was es ist: ein Verbrechen. Nun muss die Justiz greifen und das Strafmaß voll ausgeschöpft werden. Die Weichen sind gestellt, doch eine zentrale Maßnahme fehlt.

Missbrauch: Reichen die neuen Gesetze?

Das Kabinett hat die Gesetzesreform von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verabschiedet. Damit soll sexueller Missbrauch besser bekämpft werden. Julia von Weiler, Geschäftsführerin der Organisation „Innocence in Danger“, erklärt im Interview, was an den neuen Gesetzen gut ist – und was fehlt.

Bleiben vergewaltigte Frauen schutzlos?

Wenn heute das Kabinett die Reform des Sexualstrafrechts beschließt, werden etliche Gesetzeslücken bei Kinderpornografie und Missbrauch geschlossen. Eine jedoch bleibt. Zwar will Justizminister Maas künftig „Cyber-Grooming“ und „Rache-Pornos“ bestrafen. Aber was ist mit dem reformbedürftigen Vergewaltigungs-Paragrafen?

Petition: Nein heißt Nein, Herr Minister!

Justizminister Maas hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Vergewaltigungs-Paragrafen 177 vorgelegt. Frauennotrufe und Frauenhäuser rufen zum Protest auf. Grund für die Online-Petition: „Ein Nein reicht auch nach der geplanten Reform immer noch nicht aus“, erklärt Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle.

Kinderpornos: "Geht dieses Kind in Ihre Klasse?"

Um Opfer von Kinderpornografie zu identifizieren, fahnden Kripobeamte auch an Schulen. In einigen Fällen konnten dadurch Kinder befreit werden. Oberstaatsanwalt Alexander Badle hat diese Schulfahndung angereg: Immer dann, wenn die Fahnder keine Spuren hatten, aber das Gesicht des Kindes.

Lehrer klagt gegen Entlassung - und darf bleiben

Ein Hamburger Lehrer, der wegen des Besitzes von Kinderpornographie aus dem Schuldienst entlassen worden war, hat gegen seine Entlassung geklagt – und gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig war der Ansicht, als disziplinarrechtliche Maßnahmen reichten womöglich „auch Gehaltskürzungen aus“. Zwar
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