Erste Lesung, aber nicht das letzte

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Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zum Betreuungsgeld haben sie beim zweiten Versuch nun doch noch vor der Sommerpause hingekriegt, nachdem der erste am 15. Juni fulminant an der Abwesenheit zu vieler Abgeordneter gescheitert war. Im Ergebnis macht das keinen Unterschied, denn mit der Verabschiedung des Gesetzes vor der parlamentarischen Sommerpause, die morgen beginnt, wird es trotzdem nichts. Auch die Argumente waren die altbekannten. Dennoch ist es immer wieder erstaunlich, mit welcher Chuzpe die wenigen VerfechterInnen des Betreuungsgelds, darunter Familienministerin Kristina Schröder, das Schlagwort der „Wahlfreiheit“ im Munde führen. „Wir brauchen den Kita-Ausbau und das Betreuungsgeld. Nur beides zusammen ergibt Wahlfreiheit“, erklärte die Ministerin. Was genau Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen möchten, diese Wahl bisher unmöglich macht, erklärte sie hingegen nicht. Wem das ebenfalls schleierhaft ist und wer die 1,2 Milliarden Euro statt in die Herdprämie lieber in den Kita-Ausbau investiert sehen möchte, kann den Appell „Nein zum Betreuungsgeld - Ja zu echter Wahlfreiheit“ unterzeichnen. Den Aufruf eines breiten Bündnisses von AWO bis Deutscher Frauenrat haben bisher über 21.000 Menschen unterschrieben.

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