EU: Gegen Leihmutterschaft!

Das EU-Parlament hat Leihmutterschaft als Verstoß gegen die Menschenwürde verurteilt. - Foto: Oscar Carrascosa Martinez/IMAGO
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Auslöser für die Entscheidung des EU-Parlamentes, Leihmutterschaft als Menschenrechtsverletzung einzustufen, waren die Bilder der nicht abgeholten Babys in den Bunkern von Kiew. Rund ein Viertel des weltweiten kommerziellen Leihmutterschaftsmarktes entfällt auf die Ukraine, wo jährlich mehr als 2.000 Babys  von Leihmüttern geboren werden. Rund 1.000 Paare aus Deutschland kaufen sich dort jedes Jahr ein Kind. Startpreis: 40.000 Euro.

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Weiter heißt es in der Resolution vom 5. Mai: „Das Europäische Parlament verurteilt die Praxis der Leihmutterschaft, durch die Frauen weltweit dem Risiko der Ausbeutung ausgesetzt sind.“ Leihmutterschaft habe zudem schwerwiegende Auswirkungen auf Frauen, ihre Rechte und ihre Gesundheit sowie negative Folgen für die Gleichstellung der Geschlechter.

Das Europäische Parlament fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, „die Ausmaße dieser Industrie, den sozioökonomischen Kontext und die Situation der schwangeren Frauen sowie die Folgen für ihre körperliche und geistige Gesundheit und für das Wohlbefinden der Babys zu untersuchen“.

Die altruistische Leihmutterschaft ist immer Türöffner für die kommerzielle

Das sind klare Worte aus Brüssel. Und die braucht es auch, vor allem für Deutschland. Noch ist Leihmutterschaft hierzulande verboten. Doch eine starke Lobby versucht, sie gesellschaftsfähig zu machen, politisch vor allem vertreten von der FDP. Nur wenige Medien berichten kritisch. Stattdessen: Rührselige „Rettungsgeschichten“ über deutsche Kaufeltern, die unter Todesgefahr in die Ukraine reisen, um "ihr Baby" zu holen. Nach den Leihmüttern fragt niemand. Das hat auch vor dem Krieg niemand getan. Dabei unterschreiben sie Knebelverträge, die ihnen jedes Recht auf den eigenen Körper und das werdende Kind absprechen, zu dem sie keine Bindung aufbauen sollen.

Leihmutterschaft in der Ukraine: Durch den Krieg kann die bestellte Ware - das Kind - nicht abgeholt werden.
Leihmutterschaft in der Ukraine: Durch den Krieg kann die bestellte Ware - das Kind - nicht abgeholt werden.

Die EU-Resolution wurde international begrüßt, auch Emmanuel Macron erklärte: Es komme "nicht in Frage, Leihmutterschaft in Frankreich zuzulassen".

Und der Widerstand wächst: Weltweit entstehen feministische Netzwerke gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft wie die Coalition Internationale pour l'Abolition de la Maternité de Substitution (CIAMS) oder StopSurrogacyNow als ernstzunehmende Gegenspieler der weltweiten Lobby. Und Deutschland?

Offenbar stellt die FDP schon gar nicht mehr die Frage, „ob“ der Kinderhandel in Deutschland ermöglicht werden sollte, sondern nur noch „wie“. Frontfrau der Liberalen in Sachen Leihmutterschaft ist Katrin Helling-Plahr, Mitglied im Gesundheits-Ausschuss des Bundestags. Sie schlägt die Werbetrommel für die „Leihmutterschaft aus Nächstenliebe“, die sogenannte „altruistische Leihmutterschaft“.

Die Aktivistinnen gegen Leihmutterschaft stellen klar: "Die altruistische Leihmutterschaft ist immer der Türöffner für die kommerzielle Leihmutterschaft und macht zudem etwas gesellschaftsfähig, dass zutiefst unethisch ist. Der Handel mit Kindern wird so normalisiert!“ Der Schritt für diesen „Freundschaftsdienst“ dann irgendwann auch eine offizielle Entlohnung zu ermöglichen, sei gewiss nur noch ein kleiner.

Die FDP fragt nicht, "ob" Leihmutterschaft zu legalisieren sei, sondern nur noch "wie"

Und die Aktivistinnen von CIAMS und StopSurrogacyNow stellen die berechtigten Fragen: „Wie soll ein Staat überhaupt einschätzen können, wie altruistisch das Gebären eines Kindes für eine andere Frau wirklich ist? Wie will man ausschließen, ob nicht Erpressung und Handel stattfinden? Was passiert, wenn das Kind eine Behinderung oder die Mutter Schäden in der Schwangerschaft oder während der Geburt davontragen? Was passiert, wenn eine Leihmutter Gefühle für das Kind entwickelt und es nicht hergeben will?“

Übrigens: Noch verstößt Leihmutterschaft nicht hat nur gegen deutsches Recht, sondern auch gegen Artikel 35 der UN-Kinderrechtskonvention. Dort ist festgeschrieben, dass jedes Kind das Recht hat, nicht gegen Geld gehandelt zu werden – egal zu welchem Zweck.

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