Asylgrund Frau!

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Gleichzeitig aber sind Frauen diejenigen, die in Deutschland am seltensten Asyl bekommen. Denn die Gründe, aus denen sie verfolgt werden, sind bis heute nicht ausdrücklich als Asylgrund anerkannt. Zur Zeit debattieren in Berlin 20 Männer aus allen Parteien über das neue Zuwanderungsgesetz - ob der "Asylgrund Frau", den Frauen quer durch alle Parteien seit Jahrzehnten fordern, darin seinen Platz finden wird, ist allerdings noch fraglich.

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Zum Beispiel Aminata Kaboré: An einem Abend im Juli 2002 war es so weit. Aminatas Vater teilte seiner 27-jährigen Tochter mit, dass sie demnächst verheiratet würde. Er hatte auch schon den passenden Mann ausgesucht: einen 60-jährigen Geschäftsmann. Aminata sollte seine Drittfrau werden. Die Braut war fassungslos.

Die junge, selbstständige Frau, die ihren Lebensunterhalt in Burkina Fasos Hauptstadt Ouagadougou mit dem Verkauf von Schmuck und Stoffen verdiente, weigerte sich. "Ich habe meine Eltern sofort gesagt, dass ich diesen Mann nicht sehen möchte."

Doch das Geschäft war schon perfekt. "Nach einer langen Diskussion bis tief in die Nacht teilte mein Vater mir mit, dass er schon einen Teil des vereinbarten Brautgeldes kassiert hatte. Und er hat gedroht, mich zu verwünschen und aus der Familie auszustoßen und zu töten, wenn ich den Mann nicht heiraten will."

Und das war noch nicht alles. Der Vater hatte weitere Pläne mit seiner Tochter: "Ich sollte beschnitten werden, um dem Mann zu beweisen, dass ich ein anständiges Mädchen bin. Und um der Ehre der Familie willen. Seit diesem schrecklichen Abend habe ich nur noch geweint."

Ein paar Wochen später schickt der Vater seine Tochter in das Heimatdorf der Familie, angeblich, um ihrem Onkel Medikamente zu bringen. Die junge Frau muss dort übernachten. "In der Nacht wurde ich im Schlaf von vier Männern geweckt, die meine Hände und Füße hinten mit Ketten gefesselt haben. Dann kamen vier Frauen in das Zimmer. Die älteste von ihnen hat schnell mit einem sehr scharfen Küchenmesser meine Klitoris abgeschnitten. Ich schrie vor Schmerzen."

Als Aminata schwer verletzt nach Ouagadougou zurückkehrt, denkt sie nur noch an eines: Flucht. 1998 war sie schon einmal in Deutschland gewesen und hatte Asyl beantragt. Aber ihr Antrag war abgelehnt worden. In den wenigen deutschen Wochen hatte sie Assignon Akakpo aus Togo kennen gelernt und sich in ihn verliebt. Zu ihm will sie jetzt wieder. Eine Freundin, die in Paris lebt und Aminata sehr ähnlich sieht, schickt ihr ihren Pass. Mit diesem Pass fliegt sie nach Paris und fährt mit dem Bus zu ihrem Freund. Im Oktober 2002 kommt sie in Hamburg an.

Einen erneuten Asylantrag stellt Aminata zunächst nicht. Sie weiß, dass sie dann nicht in Hamburg bleiben könnte, die für sie zuständige Behörde sitzt in Halberstadt - 250 Kilometer von Hamburg und Assignon entfernt. Und zum Alleinsein hat sie jetzt nicht die Kraft. "Ich kämpfte nachts in meinen Träumen nur noch mit diesen acht Männern und Frauen. Ich fühlte mich einfach zu wund, um die Belastung der Asylanhörung und des Alltags in einem Asylbewerberheim ohne eine vertraute Person durchstehen zu können."

Drei Monate lang lebt Aminata illegal bei ihrem Freund in Hamburg. Dann rufen die Nachbarn, die Verdacht geschöpft haben, die Polizei. Am 5. Dezember 2002 wird sie verhaftet. Jetzt stellt sie einen Antrag auf Asyl. Er wird wegen eines Formfehlers abgelehnt. Was die richtige Form gewesen wäre, teilt man der Afrikanerin erst bei der Ablehnung ihres Antrags mit: Sie hätte, anders als bei ihrem ersten Asylantrag, auf dem Antragsformular sofort die Begründung für ihr Gesuch mitteilen müssen. Das hatte sie schlicht nicht gewusst.

Vier Monate lang bleibt Aminata Kaboré in Abschiebehaft. Zweimal sitzt sie quasi schon im Flugzeug, das sie nach Burkina Faso zurück bringen soll, obwohl ihre Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags noch läuft.

Mittlerweile hat Aminatas Verlobter die Hamburger Flüchtlingsberatung "Fluchtpunkt" eingeschaltet. Die setzt alle Hebel in Bewegung und macht gegen die Abschiebung mobil. Am Tag vor der Abschiebung erreicht Alice Schwarzer ein verzweifeltes Fax mit der Bitte um Hilfe. Die handelt sofort, schreibt dem Bürgermeister von Hamburg und dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt.

Gleichzeitig interveniert die Ausländerbeauftragte Marieluise Beck beim "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge". Das wirkt.

Am 3. April 2003 kommt die frohe Botschaft: Aminata wird aus der Abschiebehaft entlassen. Die Ausländerbehörde will ihren Asylantrag prüfen. Es dauert ein Jahr, bis die zweite gute Nachricht von "Fluchtpunkt" in der EMMA-Mailbox eintrifft:

"Liebe Frau Schwarzer, die Abschiebung von Aminata Kaboré konnte damals in letzter Sekunde auch dank Ihres schnellen Einsatzes verhindert werden. Jetzt wurden für Frau Kaboré im Rahmen eines Asylverfahrens Abschiebungshindernisse festgestellt. Das heißt: Sie darf nicht mehr abgeschoben werden."

Die nicht ganz so gute Nachricht: Aminata Kaboré hat bis heute kein Asyl erhalten, sondern lediglich eine sogenannte "Duldung". Sie besitzt keinen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus in Deutschland - die Abschiebung wird lediglich ausgesetzt. Das bedeutet: Sie darf den Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt nicht verlassen.

Sie hat nur ein "nachrangiges Arbeitsrecht": Sie darf nur einen Job antreten, wenn die Stelle weder mit einem Deutschen noch einem EU-Bürger besetzt werden kann. Sie bekommt - anders als Flüchtlinge mit Aufenthaltsbefugnis - auch keinen Deutschkurs bezahlt. Trotzdem muss in Anbetracht der bestehenden Gesetzeslage gesagt werden: Aminata Kaboré hat noch Glück gehabt.

Denn immer noch ist in Deutschland die Anerkennung "geschlechtsspezifischer Asylgründe" für Frauen, die von Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Witwenverbrennung und ähnlichem Horror bedroht sind, schlicht Glückssache. Das geplante Zuwanderungsgesetz könnte das ändern. Die Frage ist jedoch, ob es das tatsächlich tun wird. Denn während die 20 Herren im frauenfreien Vermittlungsausschuss sich längst einig sind über die verschärfte Anti-Terror-Bekämpfung, ist die Frage nach einem Bleiberecht für bedrohte Frauen noch lange nicht geklärt:

Die Vertreter von CDU/CSU möchten das Wort "Geschlecht" aus dem neuen Gesetz streichen und die Anerkennung der sogenannten "nichtstaatlichen Verfolgung" gleich mit. Und die SPD und die Grünen?

Schon 1998 hatte Rot-Grün bei Regierungsantritt im Koalitionsvertrag angekündigt: Geschlechtsspezifische Verfolgung soll als Asylgrund anerkannt werden. Es dauerte dann drei Jahre, bis Innenminister Otto Schily diesen Vorsatz im November 2001 endlich - und nur auf Druck der Frauen - in seinen Entwurf für das Zuwanderungsgesetz schrieb: "Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seines Geschlechts, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Die Voraussetzungen können auch bei nichtstaatlicher Verfolgung vorliegen."

Dann nahm das Gesetz seinen bekannten, chaotischen Lauf: Im Bundesrat wertete der Berliner Bürgermeister Wowereit als Vorsitzender die gesplittete Stimmenabgabe Brandenburgs als Ja. Im Dezember 2002 kassierte das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung. Immer mehr Terroranschläge, zuletzt der vom 11. März in Madrid, ließen Nachbesserungen geboten scheinen. Schließlich landete der Gesetzentwurf nach rekordverdächtigen zweieinhalb Jahren im Vermittlungsausschuss.

Inzwischen hatten die Gerichte die Gesetzgeber in Sachen Anerkennung geschlechtsspezifischer Asylgründe längst überholt. Das bahnbrechendste Urteil war das des Verwaltungsgerichtes Magdeburg im Jahr 1996. Die RichterInnen erkannten zum ersten und bis heute letzten Mal die drohende Genitalverstümmelung einer Frau von der Elfenbeinküste als politische Verfolgung im Sinne des § 16a des Grundgesetzes an.

Begründung: Auch wenn die Bedrohung der Frau nicht durch den Staat, sondern durch die eigene Familie erfolge, habe der Staat dennoch die Pflicht, die Frau zu schützen. Komme er dieser Verpflichtung nicht nach, sei die Verfolgung "mittelbar politisch" und damit ein Asylgrund.

Dieser Argumentation hat sich jedoch seither kein Gericht mehr angeschlossen. Dennoch gibt es eine ganze Reihe von Urteilen, die zum Beispiel im Falle drohender Genitalverstümmelung das "Vorliegen von Abschiebungshindernissen" festgestellt haben.

Andere Gerichte dehnten die Gründe für ein Abschiebeverbot weiter aus. So befand zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht, dass geprüft werden müsse, ob einer afghanischen Mutter und ihren drei Töchtern "bei einer Rückkehr Verfolgung durch die fundamentalistischen Taliban auch wegen ihres Geschlechts drohe".

Aber: Da die Bedrohung von Frauen durch Massenvergewaltigungen oder Zwangsverheiratung offenbar als Privatvergnügen der Täter und nicht als "politische" Verfolgung anerkannt wird, kommt das reguläre Asyl - das einen klaren Rechtsstatus mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung bedeutet - für diese Frauen nicht in Frage. Sie werden, wie Aminata Kaboré bestenfalls "geduldet" - wenn sie Glück haben.
Denn: Für qua Geschlecht bedrohte Frauen gilt nicht das Grundgesetz, sondern die Genfer Flüchtlingskonvention. Und die besagt, dass Menschen als Flüchtling anerkannt werden, wenn sie wegen ihrer "Rasse, Religion, Nationalität oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" eine begründete Furcht vor Verfolgung haben. Ob Frauen nun zu dieser "sozialen Gruppe" gehören oder nicht, ist eine Ermessensentscheidung, die die Ausländerbehörden oft genug abschlägig bescheiden.

Diese rechtliche Grauzone sollte nach dem Willen von Rot-Grün jetzt beseitigt werden, indem das "Geschlecht" im Zuwanderungsgesetz explizit als Verfolgungsmerkmal genannt wird. Auch die "nichtstaatliche Verfolgung" steht deutlich als Abschiebehindernis im Entwurf. Beides jedoch wollen die Unterhändler der Union streichen. Und das, obwohl Deutschland schon seit Jahren das Schlusslicht der Europäischen Union in Sachen Anerkennung geschlechtsspezifischer Asylgründe ist.

Am 30. März verabschiedete der Europäische Rat "Mindestnormen für die Anerkennung von Flüchtlingen". Diese Richtlinie fordert ausdrücklich, die "individuelle Situation des Antragstellers einschließlich Faktoren wie familiärer und sozialer Hintergrund, Geschlecht und Alter" zu prüfen. Als "Handlungen, die als Verfolgung gelten", nennt die Richtlinie ausdrücklich auch sexuelle Gewalt.

Dennoch möchten es die CDU/CSU-Länder bei der vagen Formulierung der Genfer Flüchtlingskonvention, der "sozialen Gruppe" belassen. Daran hat offenbar auch die CDU-Frauenunion nichts ändern können, die die geschlechtsspezifische Verfolgung von Frauen zwar "verurteilt", sich zu einem "Beschluss zu dieser Thematik" aber bisher nicht durchringen konnte. Sprich: nicht den Mut hatte, den eigenen Herren zu widersprechen.

Nur mit einer einzigen Verbesserung sind alle Herren im Vermittlungsausschuss einverstanden: Künftig soll es die "Duldung" nicht mehr geben, sondern nur noch die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis und die (alle drei Jahre zu überprüfende) Aufenthaltserlaubnis. Ob die Ausländerbehörden verfolgten Frauen eins von beiden erteilen, wäre aber nach wie vor eine Ermessensentscheidung, wenn das Zuwanderungsgesetz die Verfolgung wg. Geschlecht nicht klar und deutlich nennt.

Angeblich befürchten die Gegner, dass Deutschland von weiblichen Asylbewerbern überrannt werden könnte. Grund genug zur Flucht hätten die Frauen aus Somalia, Afghanistan, Iran und vielen anderen Ländern in der Tat. Und es werden weltweit immer mehr Länder, in denen die Entrechtung von Frauen entweder Gesetz ist oder die "Sitten" es möglich machen, dass Frauen jenseits des Gesetzes gedemütigt und unterdrückt, verstümmelt oder unter den Schleier gezwungen werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass gerade diesen Frauen die Möglichkeit zur Flucht fehlt. "Gerade aus Ländern, in denen geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, kommen seit Jahrzehnten kaum Frauen", klagt das deutsche Büro des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR). So sind dem UNHCR beispielsweise in den letzten fünf Jahren nur zwei (!) solcher Fälle aus Somalia bekannt. In Kanada, das als erstes Land der Welt schon 1993 den "Asylgrund Frau" einführte, berufen sich von über 30.000 AsylbewerberInnen jährlich nur rund 200 auf geschlechtsspezifische Asylgründe.

"Auch für Deutschland sind die Fallzahlen minimal", bestätigt Rita Süssmuth (CDU). Die Vorsitzende des Sachverständigenrates für Zuwanderung hält deshalb die Angst ihrer Parteikollegen vor weiblichen Flüchtlingsströmen für ein "demagogisches Argument". Da liegt die Vermutung nahe, dass Zwangsverheiratung, Schleierzwang und Verstümmelung auch in den Köpfen westlicher Politiker eher ein Kavaliersdelikt ist denn eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung.

Während also in Berlin 20 Männer noch immer über das Schicksal der entrechtetsten Frauen der Welt debattieren, sitzt Aminata Kaboré im Asylbewerberheim in Möhlau und kämpft mit ihren Albträumen.

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