Karlsruhe erlaubt „Sukzessiv-Adoption“

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„Es ist davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie die einer Ehe“, erklärten die RichterInnen. Ein historischer Satz. Der aber mit Blick auf die bisherigen Urteile nicht sonderlich überrascht.

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Denn wie in jedem Urteil, das Karlsruhe bisher zur Homo-Ehe gefällt hat, betonen die RichterInnen, dass sie zwischen Ehe und Homo-Ehe eigentlich keinen Unterschied sehen: „Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist gleichermaßen auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe.“

Dem Argument, dass die Verfassung den besonderen Schutz der Ehe garantiert, entgegnen die RichterInnen wie immer, dass der Schutz des einen nicht die Benachteiligung des anderen bedeutet: „Der durch Art. 6 gebotene besondere Schutz der Ehe rechtfertigt nicht die Benachteiligung angenommener Kinder eines Lebenspartners gegenüber angenommenen Kindern eines Ehepartners.“

Denn die Kinder, so die RichterInnen, hätten durch die Adoption durch Partnerin oder Partner nur Vorteile: Die sorge für stabile Verhältnisse. Außerdem: „Bei Auflösung der Lebenspartnerschaft durch Trennung oder Tod verbessert sich die Rechtsstellung des Kindes.“ Das betrifft zum einen die Frage des Sorgerechts, zum anderen ist das Kind doppelt unterhalts- und erbberechtigt.

Nun dürfte es eigentlich nur eine Frage der Zeit sein, bis Karlsruhe Frauen- und Männerpaaren auch die gemeinsame Adoption gestattet. Am einfachsten wäre es allerdings, der Gesetzgeber würde ganz einfach die Ehe öffnen, wie Frankreich es gerade vorgemacht hat. Dann könnte sich Karlsruhe die immergleichen Textbausteine in seinen Urteile zur Homo-Ehe endlich sparen.

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Homo-Ehe

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