Kinderpornografie: Löschen UND Sperren

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Er gehörte zu den ersten Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt, die über einen eigenen Computer mit Internet-Verbindung verfügten. Den bekam Peter Vogt vor neun Jahren. Seitdem ist aus dem Oberstaatsanwalt ein gefragter Fachmann für Kinderpornografie im Netz geworden. Er hat Pornoringe gesprengt und mehr als 1.200 Polizisten geschult. Aber wer ihn sprechen will, muss in diesen Tagen besondere Überzeugungsarbeit leisten. Herr Vogt müsse sich jetzt auf seine Akten konzentrieren, sagt der Behördenleiter. Und muss es denn immer Vogt sein? Es gebe doch so viele andere Fachleute.

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Vogt hatte seinen Posten Ende 2009 abgegeben – aus Frust darüber, dass in Sachsen-Anhalt Hunderte Ermittlungsverfahren zu scheitern drohen, weil die Behörden mit der Auswertung beschlagnahmter Beweisstücke nicht hinterherkommen. Es heißt, dass noch Daten von 48 Terabyte beim Landeskriminalamt auf eine Auswertung warten. Das wären etwa 364 Millionen Bilder. Darüber soll Vogt aber nicht sprechen. Auch „politische“ Fragen möge man bitte gar nicht erst stellen, bittet sein Chef. Und so darf Vogt auch nicht seine Meinung über die Internetsperren kundtun, die die Verbreitung von Kinderpornografie im Netz erschweren sollten und nun von der schwarzgelben Regierung doch nicht eingeführt werden.

Vogt sitzt in Zimmer 503, einem kaum über zehn Quadratmeter großen Raum im fünften Stock des Justizzentrums Halle, und erzählt von seinem größten Erfolg. Im Mai 2002 wird der Betreiber eines Internetforums angezeigt. Ermittlungen führen zu Marcel K. aus Magdeburg. Nach einer Hausdurchsuchung legt K., nach eigenen Angaben pädophil, ein umfangreiches Geständnis ab. Auf seinem Computer liegen dreitausend E-Mails, deren Absender Kinderpornografie anbieten, um in die Gruppe aufgenommen zu werden. Spuren führen auch in die Vereinigten Staaten, denn K. trieb sich regelmäßig in amerikanischen Foren herum.

Vogt erwirkt einen richterlichen Beschluss gegen Microsoft im Bundesstaat Washington. „Der Richter sagte damals: ‚Ich gegen Bill Gates? So hoch ist meine Haftpflicht gar nicht‘“, erinnert er sich. Aber Vogt hatte längst Kontakt aufgenommen; Microsoft schickt 22 CDs mit Daten seiner Server. „Die Tabellen waren so groß, dass unsere Rechner sie nicht öffnen konnten“, sagt Vogt.

Was zunächst wie ein Routinefall ausgesehen hatte, wird zur Operation „Marcy“. 14 Ermittler verfolgen digitale Spuren in die reale Welt. Es werden 26.000 Beschuldigte in 166 Staaten ausgemacht. Im September 2003 werden etwa 600 Wohnungen in Deutschland durchsucht. Ausländische Verfahren gibt man über Interpol ab. „Es war das erste Massenverfahren dieser Art, das von Deutschland ausging“, sagt Vogt.

90 Staaten haben in der Operation „Marcy“ Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen; in Deutschland wurden 745 Rechner und mehr als 35.000 CDs und DVDs beschlagnahmt. Marcel K. wird im Oktober 2005 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich noch während des Strafverfahrens einen neuen Computer gekauft und wieder Kinderpornografie beschafft. Auch hatte er einen Jungen angefasst. Darum ordnet das Gericht eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Operation „Marcy“ zeigt, dass die Konsumenten der Bilder teilweise selbst Kinder missbraucht hatten. 14 Kinder konnten aus sexuellem Missbrauch befreit werden, 12 Personen kamen sofort in Untersuchungshaft. Noch während der Ermittlungen sprang ein Lehrer an einem Internat in Baden-Württemberg von einer Brücke in den Tod.

Geschlossene Foren wie jenes von Marcel K. könnten mit den diskutierten Internetsperren wohl nicht bekämpft werden, denn dafür sind die Sperren nicht hinreichend zielgenau. Und doch liefert der Fall Erkenntnisse, die für die Debatte von Bedeutung sind. Kritiker sagen, die Sperren seien technisch leicht zu umgehen und daher unwirksam. Doch die Täter, mit denen Peter Vogt zu tun bekam, waren technisch weitgehend unbeschlagen. „Das kleine Handwerkszeug konnten sie“, sagt er. „Aber in elf Jahren haben es nur drei Täter geschafft, ihre Festplatten zu verschlüsseln.“ Oft zahlen sie sogar mit Kreditkarten. Sie alle würden von den Internetsperren gestoppt.

Mit den Netzsperren wollte das Bundeskriminalamt (BKA) vielmehr gegen Websites vorgehen, die Kinderpornografie zeigen und zum Teil weitere, kostenpflichtige Angebote bewerben. Beim Versuch, sie aufzurufen, sollte ein Stoppschild erscheinen. Die Internetgemeinde sah darin Zensur, ihre Kampagne war erfolgreich: Die FDP setzte nach dem Regierungswechsel durch, dass die Sperren ausgesetzt werden.

Das BKA soll nun wie bislang versuchen, die Seiten löschen zu lassen, auch wenn sie im Ausland bereitgestellt werden. Den Zugang sperren darf es nicht.

Ein paar Mausklicks und Suchbegriffe genügen, um in die Online-Welt der Kinderschänder einzutreten. Unzählige Seiten zeigen Hunderte Bilder von Teenagern in aufreizenden Posen, bei sexuellen Handlungen untereinander oder mit Erwachsenen. Ein Klick auf ein beliebiges Bild führt zu weiteren Seiten mit weiteren Bildern. Motive wiederholen sich, doch das Angebot scheint unendlich. Manche Bilder sind mit Computerprogrammen erstellt oder verfremdet worden. Immer wieder tauchen auch Zeichnungen auf, die Sex mit Kindern zeigen. Schon am Tag darauf können neue Bilder hinzugefügt oder alte entfernt sein.

Manche Seiten halten sich Wochen, andere Jahre, ohne dass ihre Betreiber behelligt würden. Während all diese Seiten gratis anzusurfen sind, werden auch kostenpflichtige Angebote beworben, meist Video- und Fotodatenbanken. Eine Seite bietet potentiellen Kunden „einige der besten Szenen als Vorspeise“, bevor sie sich für den Zugang zu angeblich exklusivem Material entscheiden. Dafür werden bis zu hundert Dollar im Monat verlangt.

Geschickt bewegen sich die Betreiber der Angebote am Rand der Legalität. Sie schneiden Fotos so an, dass das wahre Alter der Person zu erahnen, aber nicht sicher zu bestimmen ist. Bilder werden eingestreut, die für sich genommen nicht justitiabel sind. Sie zeigen Kinder mit Teddys oder vor einer Blümchentapete. Manche Modelle tragen Zahnspangen. „Sinn und Zweck solcher Bilder sind ganz klar“, sagt Oberstaatsanwalt Vogt. „Da werden bewusst sexuelle Bedürfnisse bedient. Nichts bleibt dem Zufall überlassen.“

In Deutschland kann die Polizei gegen Verbreiter von Kinderpornografie effektiv vorgehen. Erbittert streiten Befürworter und Gegner der Internetsperren aber über die Frage, wie das im Ausland geschehen kann. Man muss dafür nicht nach Indien oder Afrika blicken. Die meisten dieser Websites sind in Amerika beheimatet. Das zeigt eine Untersuchung des 31 Jahre alten IT-Beraters Florian Walther aus Berlin. Er analysierte Sperrlisten aus europäischen Staaten, die im Internet auftauchten. Walther schrieb ein Programm, das die Standorte der Seiten aus einer Geodatenbank ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass von 1.413 Domains, die in Europa blockiert wurden, allein 1.038 in den Vereinigten Staaten lagen. In Australien fanden sich 138, in Kanada 85 Server. „Die meisten Websites werden also in Ländern bereitgestellt, in denen man durchaus gegen die Anbieter vorgehen könnte“, bilanziert Walther.

Tatsächlich sind die Straftatbestände nicht überall identisch. So kommt es bei der Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland nicht darauf an, ob ein Bild ein tatsächliches oder nur ein wirklichkeitsnahes Geschehen zeigt. Einen Comic zu verbreiten, in dem ein Vater sein Kind missbraucht, wäre hier strafbar, in Amerika nicht. 2002 entschied der Supreme Court, dass solche Bilder vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien, da bei ihrer Produktion kein Kind missbraucht würde. Das Urteil habe weitreichende Konsequenzen, sagt Ernie Allen, Präsident des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) in Alexandria, Virginia. Immer wieder behaupteten Angeklagte seitdem, die bei ihnen gefundenen Bilder seien am Rechner erstellt worden.

Skandinavien wiederum gilt als besonders restriktiv. Deshalb sollen auf der dänischen Sperrliste auch deutsche Internetseiten stehen, gegen die hier nicht vorgegangen werden kann. Eine deutsche Besonderheit ist es wiederum, zwischen Kinder- und Jugendpornographie zu unterscheiden – die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich volljährige Personen auf den Bildern nur so aussehen, als seien sie minderjährig. Entscheidend ist nach der Rechtsprechung ein „objektiver Betrachter“.

Valerio Papajorgji, bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag zuständig für den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch, wünscht sich für seine Arbeit nichts mehr als eine einheitliche, international gültige Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung bei Kinderpornografie. In der Operation „Koala“ hatten die Beamten von Europol mit Kriminellen aus 28 Staaten zu tun. Das meiste Material produzierte ein Italiener in der Ukraine; die Kunden saßen überall in der Welt. „Wenn Sie die Anklagen in jedem Land nach national unterschiedlichem Recht vorbereiten müssen, ist das unvorstellbar aufwendig“, klagt Papajorgji.

Auch damit haben die Schwierigkeiten zu tun, Inhalte aus dem Netz zu löschen und die Täter zu verfolgen. Ob und wie das funktioniert, soll ein Selbstversuch zeigen. Eine Eingabe bei der „Onlinewache“ der hessischen Polizei mit der Bitte um Löschung von vier verdächtigen Websites bleibt ohne Antwort. Auch auf eine Nachfrage Wochen später beim Landeskriminalamt kommt keine Reaktion. Die Pressestelle teilt auf Anfrage mit, die Eingabe sei an das Bundeskriminalamt weitergeleitet worden.

Das BKA teilt mit, die Links seien via Interpol an die betroffenen Staaten – Amerika und Großbritannien – weitergegeben worden. Eine Domain sei inzwischen gelöscht; über die anderen Seiten würden die Staaten nun „ein zweites Mal unterrichtet“. Mittlerweile sind mehr als fünf Monate vergangen. Einzelne Bilder sind verschwunden, neue aufgetaucht. Alle vier Angebote sind weiterhin oder wieder zugänglich.

Vielleicht könnten die Internet-Provider schneller helfen. Schließlich beteuern sie immer wieder, es gebe ja schon eine effektive Selbstkontrolle im Netz mit international vernetzten Beschwerdestellen. Sie könnten binnen weniger Stunden aktiv werden. Ausdrücklich verweist der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag in dem Zusammenhang auf das Providernetz „Inhope“. Es wurde 1999 gegründet, umfasst mittlerweile 35 Meldestellen in 30 Staaten und lobt sich als „sehr erfolgreiche, respektierte und gut bekannte weltweite Organisation“.

Die deutsche Hotline des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in Berlin reagiert nach 24 Stunden. Auf den beklagten Websites habe man nach einer Prüfung „keine kinderpornografischen Inhalte, sondern lediglich Jugendpornografie“ gefunden, mailt die Bearbeiterin. Das soll heißen: Die abgebildeten Modelle scheinen minderjährig, aber nicht jünger als 14 Jahre zu sein. Ferner liege die Website „auf einem Server in den USA“, deshalb „können wir gegen den ausländischen Anbieter des von Ihnen beanstandeten Angebots leider nicht weiter vorgehen“. Schließlich enthält die Mail noch die Empfehlung, doch einfach eine Schutzsoftware zu installieren, die solche Seiten ausblende: „Gerade beim Internet hat sich herausgestellt, wie wichtig der verantwortliche Umgang mit dem Medium auf Nutzerseite ist.“

Erst auf Nachfrage versichert die Bearbeiterin zwei Tage später, dass man die Beschwerde „selbstverständlich“ auch den „Inhope“-Partnern weiterleite. In einem Fall habe man nun doch Kinderpornografie entdeckt und das BKA eingeschaltet. „Leider erhalten wir über den Ausgang des dortigen Verfahrens keine Informationen, so dass wir Ihnen kein Ergebnis mitteilen können.“

Von sieben gemeldeten Websites sind inzwischen ein paar Bilder entfernt worden, zwei Seiten sind offline, die übrigen noch immer oder schon wieder zugänglich. Ob die Veränderungen überhaupt auf die Tätigkeit von „Inhope“ zurückgehen, lässt sich nicht klären.

Der amerikanische „Inhope“-Partner ist das NCMEC in Alexandria, Virginia. „Wir können gar nicht alle Täter verhaften und verurteilen“, sagt dessen Präsident Allen. „Die Kinderpornografie hat epidemische Dimensionen angenommen.“ Unicef schätzt die Zahl kinderpornografischer Internetseiten auf vier Millionen. Alle Hinweise würden gesichtet, versichert Allen, aber wegen der schieren Masse konzentriere man sich auf die schlimmsten Fälle, den offensichtlichen Missbrauch an Kindern, die noch nicht die Pubertät erreicht haben. „Wie überall auf der Welt fehlt es den Strafverfolgungsbehörden dramatisch an Personal“, klagt Allen.

Damit es zu einem Prozess komme, müssten die auf den Bildern gezeigten Kinder identifiziert werden – ein enorm aufwändiges Unterfangen. Von 35 Analysten der Cyber Tipline arbeiten 13 an der Identifizierung von Opfern. Allein im Jahr 2008 haben sie 8,6 Millionen Bilder gesichtet. NCMEC-Direktor Allen ist überzeugt, dass die Strafverfolgung allein nicht hilft, um mit der Kinderpornografie im Netz fertig zu werden. Es müssten auch die Finanzströme unterbrochen und die Nachfrage bekämpft werden. Allen wünscht sich Internetsperren auch für Amerika.

Ein zweiter Selbstversuch soll Klarheit schaffen: Es werden sechs Internetadressen ausfindig gemacht, die nach fachkundiger juristischer Einschätzung in Deutschland eindeutig strafbare Inhalte haben. Drei Bilder zeigen Kinderpornografie, drei Jugendpornografie. Die Host-Provider werden angemailt und bekommen die vollständige Internetadresse, die sogenannte URL. Vier Anbieter sitzen in den Vereinigten Staaten, zwei in Kanada. Die erste Reaktion lässt nur acht Stunden auf sich warten. Der Anbieter einer kanadischen Plattform „für Erwachsenen-Inhalte“ hat das beanstandete Bild gelöscht und dazu die ganze Seite mit weiteren Bildern desselben Nutzers. Der sei „auf die Sperrliste gesetzt“ worden, schreibt der Administrator. Nach drei Tagen hat ein weiterer Provider das beanstandete Bild gelöscht, die Seite bleibt aber im Netz, und eine Antwort bleibt aus. Ohne Rückmeldung wird tags darauf auch die Firma „The Planet“ aus Dallas, Texas, ein Bild löschen, das übrige Angebot des Kunden aber weiter betreiben. Über eine Woche dauert es, bis das vierte Bild aus dem Netz genommen ist.

Die Bilanz des Experiments: Nach einem Monat sind noch zwei der sechs illegalen Bilder online. Sofort und umfassend gehandelt hat nur der Anbieter des kostenlosen Webportals. Aber auch dort kann sich der Verbreiter des Bildes unter anderem Namen wieder anmelden und neue Fotos einstellen. Dass auch nur einer der sechs Verbreiter für sein Verbrechen haften muss, ist nicht zu erwarten.

Genau darum lehnt es das BKA bisher ab, sich bei seinen Löschversuchen direkt an ausländische Provider zu wenden und so die Strafverfolger in dem jeweiligen Staat zu umgehen. Man wisse schließlich nicht, welche Ermittlungsmaßnahmen die ausländischen Kollegen gerade betrieben, heißt es in Wiesbaden. Das BKA „unterrichtet ausnahmslos die zuständigen Stellen“, teilt das Bundesinnenministerium mit. Der offizielle Dienstweg führt meist über Interpol – und gilt als langsam. „Es folgt im Regelfall keine Rückmeldung der unterrichteten Stelle über die weiteren eingeleiteten Maßnahmen.“ Im BKA werden Netzsperren darum als effektives Instrument gesehen, das man selbst kontrollieren und kurzfristig einsetzen kann. Beim BKA versteht man nicht, warum die Internet-Sperren nicht endlich eingeführt werden.

Peter Vogt hat mittlerweile eine neue Aufgabe übernommen. Er leitet die Abteilung Allgemeine Kriminalität. Elf Jahre Kampf gegen Kinderpornografie haben Spuren hinterlassen. „Ich empfinde da nichts mehr“, sagt Vogt. Doch „Videos anzusehen, das tut weh“. In den elf Jahren musste er manchen Rückschlag erleben. Ein Kollege und Staatsanwalt wurde selbst wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Vogt musste auch mitansehen, wie Pädophile immer neue Foren gründeten, sobald die alten aufgeflogen und abgeschaltet waren. Teilweise wählten sie nur leicht geänderte Namen.

Resigniert sagt Vogt heute: „Bis vor etwa fünf Jahren habe ich noch gedacht, wir bekommen das Internet in den Griff. Wir müssen nur einen großen Verfolgungsdruck aufbauen, und dann sind wir raus. Aber heute weiß ich, das werden wir nicht hinbekommen. Den Kampf haben wir schon verloren.“

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