Die ersten Kopftuchverbote erlassen

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Zwei von 16 Bundesländern haben gleichzeitig am 31. März ein gesetzliches Kopftuchverbot erlassen, allerdings ein sehr unterschiedliches. Doch ist es kein Zufall, dass diese beiden Länder den ersten Schritt tun, denn beide sind Hochburgen politisch motivierter islamistischer Offensiven.

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Das eine ist Baden-Württemberg, dessen CDU-Regierung fest in den „christlichen Werten“ verankert ist, und das ein Gesetz erlassen hat, mit dem nur das Kopftuch für Lehrerinnen an der Schule untersagt werden kann. Das andere ist Berlin, dessen SPD/PDS-Regierung eher an den weltlich ethischen Werten orientiert ist, und das ein Gesetz erlassen hat, mit dem alle BeamtInnen im gesamten öffentlichen Dienst zu „weltanschaulich-religiöser Neutralität“ verpflichtet werden und während des Dienstes keine „sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole“ tragen dürfen.

Also in Berlin weder das islamische Kopftuch, noch die jüdische Kippa oder die christliche Nonnentracht. Weder Lehrerinnen noch Richterinnen oder Polizistinnen – mit einer eigenartigen Ausnahme: ausgerechnet in den Kindergärten, wo die Kleinen am beeinflussbarsten sind, soll das Kopftuch erlaubt bleiben.

Dass Baden-Württemberg zu den ersten gehört, liegt am Vollzugszwang. Die „Kopftuchlehrerin“ Fereshta Ludin ging in einem unter anderem vom „Zentralrat der Muslime“ unterstützten Musterprozess bis zum Verfassungsgericht, um die ihr verweigerte Einstellung als Lehrerin im Ländle zu erzwingen. Seit 1997 schlugen deshalb die Wogen hoch im Stuttgarter Landtag.

Die in der Sache federführende Kultusministerin Annette Schavan plädierte jetzt für das Verbot im Namen „unserer kulturellen und religiösen Traditionen“ sowie der Gleichbehandlung der Geschlechter gegen „das Kopftuch als ein auch politisches Symbol der Unterdrückungsgeschichte der Frau“. Die SPD plädierte an der Seite der CDU für ein Verbot. Die FDP wäre für ein Verbot aller religiösen Symbole gewesen, doch die FDP-Justizministerin hielt sich bei der Verabschiedung des halbherzigen Gesetzes bedeckt.

In Berlin ist das Verbot flankiert von sechs „Eckpunkten für Antidiskriminierungs- und Integrations-Fördermaßnahmen“. Darin wird der Senat unter anderem aufgefordert, einen „Aktionsplan: Freiräume und Integrationschancen für zugewanderte Frauen und Mädchen“ zu realisieren; einen „Arbeitskreis: Islam und Schule“ einzurichten; „Community Coachings“ zu initiieren, die sich mit „antidemokratischen, antisemitischen und rassistischen Tendenzen auch unter MigrantInnen“ beschäftigen unter besonderer Berücksichtigung des Islamismus; und eine Stelle „zur Förderung der Gleichbehandlung“ einzurichten.

Doch das genügt den KritikerInnen des Gesetzes nicht. Allen voran den Grünen nicht, die in allen Bundesländern mit überwältigender Mehrheit gegen ein Kopftuchverbot sind. Wie eine Who-is-Who der mit den Islamisten sympathisierenden Linken liest sich die Veranstalterliste einer Pressekonferenz am 1. April in Berlin unter dem Motto „Nein! Zum Kopftuchverbot!“ Da stehen neben einzelnen Lehrern, Gewerkschaftern, Pfarrern und vielen PDSlern auch attac-Gruppen von Berlin bis Bonn und das „Iran Sozialforum“ in 21 Städten. Und selbstverständlich fehlt nicht der Vorsitzende des „Zentralrats der Muslime“ in Baden-Württemberg oder das „Begegnungszentrum muslimischer Frauen e.V. Köln“.

Apropos: Was ist denn eigentlich mit dem Bundesland, in dem sowohl die meisten MuslimInnen leben wie auch die meisten islamischen Fundamentalisten? Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen, in dem zur Zeit mindestens ein Dutzend Kopftuchlehrerinnen unterrichten (siehe EMMA 2/04) – drückt sich. Es drückt sich von Gutachten zu Gutachten, von Expertenanhörung zu Expertenanhörung, die nächste soll am 6. Mai im Düsseldorfer Landtag stattfinden.

Warum drückt sich NRW? Keineswegs nur, weil damit die rotgrüne Koalition, die eh zum Zerreißen gespannt ist, noch mehr belastet würde, denn selbstverständlich sind auch die NRW-Grünen stramm gegen ein Kopftuchverbot. Sondern auch und vielleicht vor allem, weil die SozialdemokratInnen selber sich keineswegs einig sind. Zwar hat Ministerpräsident Steinbrück sich klar für ein Kopftuchverbot geäußert, die Reihen hinter ihm sind allerdings keinesfalls fest geschlossen.

Die Kopftuchverbote von Baden-Württemberg und Berlin seien eh nicht von Dauer, denn vor dem Verfassungsgericht hätten auch sie letztendlich keinen Bestand, unken Skeptiker. Die einen klagen, das einseitige Schavan-Gesetz verstoße gegen das Gleichheitsgebot für alle Religionen. Die anderen klagen, das laizistische Wowereit-Gesetz verstoße gegen die im deutschen Grundgesetz verankerte christliche Orientierung. Wir werden sehen.

EMMA Mai/Juni 2004
In EMMA u.a. zum Thema 2/04: In NRW unterrichten Schriftgläubige und 3/97.

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