Editorial: MeToo und der Backlash

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In den USA haben die Republikaner mit der Causa Kavanaugh mit aller Härte gezeigt, dass ihnen die Schicksale von Opfern sexueller Gewalt gleichgültig sind. Und auch hierzulande wurde gerade der Backlash gezündet. Zwar nicht annähernd so spektakulär und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – aber in der Wirkung womöglich noch verheerender. Ende September bestätigte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts. Das Gericht hatte eine Gutachterin zur Zahlung von 60.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Sie hatte eine junge Frau für glaubwürdig befunden, die ihren Pflegevater des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte. Dafür soll die Gutach­terin nun bezahlen.

Das wird alle (mutmaßlichen) Opfer und auch die GutachterInnen noch mehr einschüchtern. Dabei sind sexueller Missbrauch und Vergewaltigung schon jetzt nahezu straflose Verbrechen – allem „Hexenjagd“-Getöne zum Trotz. Erinnern wir uns an die Zahlen: Mindestens jede achte Frau ab 16 wird – laut einer Dunkelfeldstudie des Bundesfrauenministeriums mit 10.000 Frauen – Opfer strafrechtlich relevanter Sexualgewalt. Aber nur jedes zwölfte Opfer zeigt die Tat an. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Opfer rechnen sich bei einer Anzeige keine großen Chancen aus – zu Recht: Bei drei Viertel der angezeigten Vergewaltigungen stellen die Staatsanwaltschaften das Verfahren noch vor dem Prozess wg. Aussichtslosigkeit ein. Das heißt: Von 100 mutmaßlichen Tätern landen gerade einmal zwei vor den Richter!

Und wie viele angezeigte Männer werden am Ende verurteilt? Schon 2014 hatte Christian Pfeiffer, der Leiter des Kriminologischen Forschungs­instituts Niedersachsen, eine „besorgniserregende Entwicklung“ festgestellt. 1985 hatte noch knapp jede vierte Anzeige zu einer Verurteilung geführt, 2012 nur noch jede zehnte. Das heißt: Nur jeder 100. (mutmaßliche) Täter wird am Ende auch bestraft.

In Frankreich sieht es ähnlich aus. Dort hat gerade das Justizministerium eine Studie veröffentlicht, die selbst Le Monde so fassungslos machte, dass die Zeitung das Thema auf die Titelseite hob: „Vergewaltigungen immer seltener verurteilt!“ In den letzten zehn Jahren wagten zwar immer mehr Vergewaltigungsopfer, nämlich 40 Prozent, anzuzeigen. Doch im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Verurteilungen um 40 Prozent gesunken. Das Pro­blem ist also nicht individuell, sondern strukturell.

Kriminologe Pfeiffer nennt diese Entwicklung eine „beständig sinkende Verurteilungswahrscheinlichkeit“. Sie hat mehrere Gründe. Der Hauptgrund aber heißt: Einschüchterung. Einschüchterung der Frauen, die vor Gericht oft eine Tortur erwartet.

Seit Sexualstraftaten von spezialisierten Staatsanwaltschaften verfolgt werden und Opfern vor Gericht OpferanwältInnen zur Seite gestellt werden, werden die Anwälte der Beschuldigten in ihren Befragungsmethoden immer rabiater, melden Frauenberatungsstellen. Damit der Angeklagte freigesprochen wird, müssen die mutmaßlichen Opfer demoralisiert und unglaubwürdig gemacht werden. Passiert das unter den Augen einer großen Öffentlichkeit – umso besser.

Ein Signal an alle potenziellen und realen Opfer war der Kachelmann-Prozess. Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann aus Mangel an Beweisen im Mai 2011 meldeten Beratungsstellen und Notrufe eine grassierende Verunsicherung und Entmutigung bei ratsuchenden Opfern. Die Zahl der Anzeigen wegen sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung sank in den darauf folgenden fünf Jahren von rund 8.000 auf rund 7.000 im Jahr.

Auch für die Opfer sexuellen Missbrauchs von Kindern und ihre UnterstützerInnen hatte es in der Vergangenheit in Deutschland zahlreiche Prozesse mit entmutigender Signalwirkung gegeben. Stichwort: Montessori, Worms, der Fall Pascal. Auf­fallend dabei ist, dass immer wieder dieselben ­AkteurInnen – Verteidiger, Gutachter, JournalistInnen – eine Rolle spielten, allen voran die Spiegel-ReporterInnen Gerhard Mauz und Gisela Friedrichsen. Am Ende eines jeden Prozesses stand: Freispruch. Dieses Kartell existiert und funktioniert bis heute (bis auf den inzwischen verstorbenen Mauz). Mit den gewünschten Folgen. Michaela Huber, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation: „Alle Kollegen, die ich kenne, raten ihren Patientinnen von einer Anzeige ab. Wenn es keine Fotos, Videos oder Zeugen gibt, ist das nämlich völlig aussichtslos.“

Und jetzt also der Fall in Saarbrücken. Bereits 2004 war der heute 74-jährige Norbert K. vom Landgericht Saarbrücken wegen „schweren sexuellen Missbrauchs“ seiner damals zwölfjährigen und lernbehinderten Pflegetochter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Gutachterin Petra Retz-Junginger vom „Homburger Institut für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie“ hatte die Aussage des Mädchens für „mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft“ befunden.

Doch als die junge Frau Norbert K. während seiner Haft in einem Zivilprozess auf Schmerzensgeld verklagt, zweifelt das Zivilgericht am Landgericht Saarbrücken das Gutachten von 2004 an. Ein Gegengutachter befand, das Gutachten weise methodische Mängel auf. Unter anderem habe Retz-Junginger nicht berücksichtigt, dass das Mädchen schon früher von anderen missbraucht worden sei und mit zehn Jahren seinen ersten Geschlechtsverkehr hatte. Es folgt ein Wiederaufnahmeverfahren. Resultat: 2013 wird Norbert K. freigesprochen. Nun verklagt der Ex-Pflegevater die Gutachterin. Im Januar 2015 wird die vom Landgericht Saarbrücken dazu verurteilt, 60.000 Euro Schmerzensgeld an Norbert K. zu zahlen. Denn sie habe „wissenschaftliche Standards“ außer Acht gelassen.

Gegen dieses Urteil legte die Gutachterin Berufung ein. Nun ließ das Oberlandesgericht Saarbrücken das Gutachten noch einmal prüfen – und das ausgerechnet von einem Herrn, dessen Name schon aus den großen Missbrauchsprozessen der 1990er wohlbekannt ist: der Aussagepsychologe Max Steller. Steller gehört zu dem Kartell, das schon früh „feministischen Aufklärungseifer“ am Werk sah. Bis heute beklagt er einen „Übereifer beim Aufdecken von Sexualdelikten“.

Viele seiner KollegInnen beklagen allerdings die Methoden des Professors. (siehe EMMA 6/17) Der ehemalige Forensik-Professor an der Charité ist glühender Verfechter der so genannten „Aussagepsychologie“ und erbitterter Gegner der Trauma­tologie. Steller fällt immer wieder auf mit steilen Thesen wie jener, dass es „weder Missbrauchssymptomatik noch Missbrauchs­syndrom“ gebe. Auch das weltweit von PsychologInnen konstatierte fragmentarische Erinnern oder gar die Verdrängung von Missbrauch existieren laut Steller nicht.
Ausgerechnet Aussagepsychologe Steller, der selber nie mit der jungen Frau gesprochen hatte, erklärte nun, die Gutachterin habe in ihrem Gutachten „grob fahrlässig“ gehandelt. Warum? Sie hatte unter anderem erklärt, die Methoden der Aussagepsychologie seien nicht geeignet, um die Darstellung des lernbehinderten Mädchens zu überprüfen. Dabei ist die in den 1960er-Jahren entwickelte Disziplin der Aussagepsychologie in der Tat längst hochumstritten, weil sie die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse der Traumatologie nicht berücksichtigt. Wissen das eigentlich auch die Richter?

Doch das Urteil wird seine Wirkung nicht verfehlen. Wird es in Zukunft überhaupt noch GutachterInnen geben, die wagen, mutmaßlichen Opfern Glaubwürdigkeit zu bestätigen?

 

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