Scheinkinder auf der Jagd
Na du Süße, hast du schon Titten?“. Das fragt Achim Valentina in einem Chat des Online-Games „Roblox“. „Ich bin erst zwölf“, antwortet Valentina. „Dann hast du doch bestimmt schon Titten. Zeig mal her!“, insistiert Achim. Er kann Valentinas Profilbild und ihren Account sehen: ein junges Mädchen mit langen blonden Haaren. „Ich glaube, das möchte ich nicht“, antwortet Valentina nüchtern. „Los, stell dich nicht so an!“, fordert Achim. Nun schickt er Valentina ein Foto von seinem Penis und fragt: „Na, würdest du da gerne mal dran lutschen?“, gefolgt von etlichen lachenden Smileys.
Das Lachen dürfte Achim bald vergehen. Denn in Kürze wird vor seiner Haustür die Polizei auftauchen und seinen Computer einkassieren. Wer auf ein Kind einwirkt, indem er es sexualisiert anspricht, wer es nach Nacktbildern fragt oder ihm sexualisierte Bilder bzw. Pornografie schickt, der macht sich in Deutschland seit 2004 strafbar. Achim wird sich also bald vor Gericht verantworten müssen. Denn in dem Chatroom auf der Spiele-Plattform hat Achim gerade nicht mit der zwölfjährigen Valentina gechattet, sondern mit einer Fahnderin des Landeskriminalamtes NRW. Die gehört zum Cybercrime-Kompetenzzentrum des LKA, genauer gesagt zur Einheit „Scheinkinder“, und sitzt vor mir. Die Einheit heißt so, weil sich die FahnderInnen als minderjährige Kinder ausgeben. Valentina ist nicht echt, ihr Profilbild ist mittels KI entstanden. Damit geht die Fahnderin auf Täterjagd.
„Wir versuchen, uns online möglichst breit aufzustellen“, erklärt sie der EMMA-Reporterin. Der Ermittlungsleiter der „Scheinkinder“, Uwe Skupin, ist beim Gespräch dabei. Die Fahnderin will lieber anonym bleiben.
„Wir wollen Druck auf pädokriminelle Täter ausüben. Die sollen sich nie sicher sein, ob sich da nicht eine Profi-Fahnderin hinter dem zwölfjährigen Mädchen verbirgt“, sagt Uwe Skupin. Er selbst ist seit 1999 Ermittler im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Kinder und war auch an den Ermittlungen im Fall Lügde beteiligt. Die Arbeit ist keine leichte, es sind Abgründe, in die FahnderInnen bei Pädokriminalität schauen. Aber, so Skupin: „Als ich selber Vater geworden bin, sagte ich mir: Jetzt erst recht!“
In der Einheit „Scheinkinder“ sitzen jetzt rund ein Dutzend LKA-Fahnder und Fahnderinnen in einem Büro-Raum an einem Konferenztisch. Vor sich haben sie einen Computer, an dem ein Handy angeschlossen ist. Die Cyber-SpezialistInnen begeben sich überall dorthin, wo sich Kinder online tummeln – und eben Pädokriminelle. Auf sozialen Plattformen wie Instagram, Snapchat, TikTok, Discord oder in den Chats populärer Online-Spiele wie zum Beispiel „Roblox“, „Fortnite“ oder „Minecraft“. Dort passiert die pädokriminelle Kontaktaufnahme, auch Cyber-Grooming genannt, en masse.
In den Chats stellen Täter Fragen wie: Machst du schon Selbstbefriedigung? Wachsen dir schon Schamhaare? Hattest du schon mal Sex? Hast du einen süßen Hintern? Oft versuchen sie, an Fotos oder Videos von den Kindern zu kommen. Mit denen werden die Kinder dann erpressbar. Liefern die Kinder nicht, folgen wüste obszöne Beschimpfungen oder Drohungen. Manche Männer schicken den Kindern auch kinderpornografisches Material, Bilder von Missbrauch oder Bilder ihrer Genitalien, Videos, wie sie vor der Webcam masturbieren. „Hands-off-Delikte“ werden diese Straftaten genannt. Es gibt keine Berührung, aber es ist dennoch Missbrauch.
Manche Männer versuchen auch, einen realen Treff in der näheren Umgebung anzubahnen. Ihr Ziel: Missbrauch. Das wird dann „Hands-on-Delikt“ genannt, sobald es zu sexualisierten Berührungen kommt.
Wird ein „Scheinkind“ in einem Chat von einem Mann angeschrieben – und das passiert schnell –, reagieren die FahnderInnen wie ein zwölfjähriges Mädchen. Stets bleiben sie passiv und zurückhaltend. Polizei-MitarbeiterInnen dürfen potenzielle Täter nicht zu pädokriminellen Aktivitäten ermuntern. Sie teilen in den Live-Chats nur mit, dass sie erst elf, zwölf, 13, 14 sind. „Meistens dauert es keine zehn Minuten, bis die Falle zuschnappt“, sagt die Fahnderin. Sobald sich der Täter eindeutig strafbar gemacht hat, geht seine IP-Adresse an die Polizei. Die erledigt den Rest.
Manchmal wird die Fahnderin später als Zeugin vor Gericht geladen. „Da sitzen dann relativ unscheinbare Männer mit eingezogenen Schultern auf der Anklagebank. Kaum einer bestreitet seine Tat. Meist ist die Beweislage auch zu erdrückend“. Und, sagt die Fahnderin: „Wir haben viele Serientäter.“ Die FahnderInnen sind oft perplex, wie durchschnittlich diese Männer sind. „Das erinnert schon sehr an den Fall Gisèle Pelicot.“ Es sind Männer jeden Alters und jeder sozialen Schicht. „Da sitzt dann ein LKW-Fahrer, der unterwegs mal eben ein Kind gegroomt hat. Der Hausmeister einer Schule, der es in der Pause getan hat, oder ein Informatiker.“ Einmal wäre ihr beinahe ein Grafikdesigner entwischt. Der hatte erkannt, dass das Profilbild KI-generiert war.
„Seit ich hier arbeite, schaue ich Männer anders an, das muss ich schon sagen“, sagt die Fahnderin. Da schauen die beiden Männer, die beim Gespräch auch anwesend sind, etwas betreten. Pressesprecher Markus Niesczery, selbst seit fast 40 Jahren im Polizeidienst, sagt: „Diese Quantität, diese unglaubliche Masse an Männern, die pädokriminell ist, entsetzt mich nach wie vor am meisten.“ Und Skupin ergänzt: „All diese Männer zeigen, dass wir als Gruppe ein Problem haben. Es ist auch an uns Männern, diese Täter zu bekämpfen.“
Seit 2018 hat die Scheinkinder-Truppe fast 1.000 Ermittlungsverfahren geführt, mit einer Erfolgsquote von über 85 Prozent. Stellt sich heraus, dass ein Täter in einer Schule, Kita oder Jugendeinrichtung arbeitet, geht noch am selben Tag ein Hinweis an die zuständige Behörde raus. Beschleunigt wird das Verfahren auch, wenn der Täter selber Kinder hat. So manchem Kind ist so der weitere Missbrauch durch den eigenen Vater erspart geblieben.
Die Einheit „Scheinkinder“ ist deutschlandweit die erste ihrer Art. Noch in diesem Jahr wollen andere Bundesländer dem Beispiel aus NRW folgen. Dass NRW so weit vorn ist, das ist auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zu verdanken. Der hat den Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie in NRW zur Chefsache erklärt. Ausschlaggebend für den Minister war 2019 der Fall Lügde. Reul: „Lügde war ein Einschnitt, auch für mich persönlich.“
Im Januar 2019 erfuhr die Öffentlichkeit von dem Grauen, das sich auf dem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe zugetragen hat (EMMA 4/19). Andreas V. hatte nicht nur seine Pflegetochter missbraucht, sondern insgesamt 32 Kinder. Die Taten hatte er, oft in Anwesenheit von Mittätern, gefilmt. Das jüngste Kind war vier Jahre alt.
Reul sorgte dafür, dass die Ahndung dieses Verbrechens „genauso hochrangig wie Mord und Totschlag“ angesiedelt wurde. Das Personal in diesem Bereich wurde auf rund 400 Polizeibeschäftigte nahezu vervierfacht. Minister Reul hat Spezialeinheiten ausbauen lassen und Strukturen zur besseren Vernetzung geschaffen. Dazu gehören auch die „Zentrale Auswertungs- und Sammelstelle Kinderpornografie“ und die „Scheinkinder“, die nach Lügde so richtig Fahrt aufnehmen durften.
Die Aufdeckung der pädokriminellen Netzwerke 2019 in Bergisch-Gladbach und 2020 in Münster gehören zu den großen Erfolgen der neuen Einheiten. Ebenso die Großrazzia 2024 in mehreren Bundesländern, die von der Duisburger Polizei ausging. Eine Darknet-Plattform mit sechsstelligen Userzahlen wurde zerschlagen, sechs Hintermänner der Plattform gingen ins Gefängnis.
„Ohne politischen Willen geht sowas nicht“, sagt das Scheinkinder-Team in Düsseldorf und hofft darauf, dass die anderen Bundesländer endlich nachziehen.
Die Zahlen der pädokriminellen Straftaten, der Besitz und Vertrieb von Kinderpornografie und von Cybergrooming steigen von Jahr zu Jahr. In Deutschland wurden 2024 laut Bundeslagebild des Bundeskriminalamts (BKA) insgesamt 3.457 Fälle von Cybergrooming erfasst – ein Anstieg um 2.580 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Außerdem registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik 52.455 Fälle im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen im Internet, mehr als doppelt so viele wie 2020. Und das sind nur die Fälle, die angezeigt wurden. Die Dunkelziffer dürfte noch weit darüber liegen.
ExpertInnen gehen von über 130.000 Cybercrime-Fällen gegen Kinder pro Jahr in Deutschland aus. Jeder vierte Jugendliche hatte bereits Erfahrungen mit Cybergrooming oder ist im Netz sexuell belästigt worden, unter anderem mit Darstellungen von Kindesmissbrauch.
Die Konsumenten von Kinderpornografie werden immer jünger. 44 Prozent sind unter 18. Kommissar Skupin: „Beim Austausch von Kinderpornografie wollen Jugendliche sich übertreffen, wer das krasseste Video hat. Viele wissen gar nicht, dass sie sich damit strafbar machen, wenn sie kinderpornografisches Material auf dem Handy haben und es weiterschicken.“ Beim Cybergrooming sind die Täter zwischen 40 und 65.
Ein Thema, das so ziemlich allen ErmittlerInnen und FahnderInnen unter den Nägeln brennt, ist das der Vorratsdatenspeicherung. Seit Jahren fordern Strafverfolger, dass die Adresse eines Computers länger gespeichert werden darf, um Täter leichter dingfest machen zu können. Schon 2017 hatte die große Koalition das beschlossen. Nach mehreren Verfassungsbeschwerden wurde das Gesetz 2019 ausgesetzt und die endgültige Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Der hatte die Vorratsdatenspeicherung 2022 gekippt. Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und seine Liberalen, aber auch die Grünen und die Linken jubelten und erklärten den Tag zu „einem guten Tag für Bürgerrechte und Datenschutz“. In Wahrheit war es ein guter Tag für Täter.
„Wir haben in den letzten Jahren 15.000 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch nicht klären können, weil schlicht und ergreifend die notwendigen Datensätze bei den Mobilkommunikationsanbietern nicht mehr vorhanden waren“, klagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Dirk Pegelow.
Kommissar Skupin erklärt es pragmatisch: „Ich fahre sehr viel Auto und werde immer wieder mal geblitzt. Jedes Auto hat ein Kennzeichen. Die Blitzer ermöglichen eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs. De facto schlagen sie ja aber nur dann zu, wenn ich die Geschwindigkeit tatsächlich überschreite. Niemand zweifelt dieses Verfahren an. Mit den Vorratsdaten ist es das gleiche: Sie werden auch nur dann an die Polizei weitergegeben, wenn ein Verdacht besteht. Aber bei Kindern, den schwächsten Gliedern unserer Gesellschaft, und diesen Verbrechen gegen sie, da stellen wir den Datenschutz über alles?“
Noch Ende März hat das Europäische Parlament erneut eine Verlängerung der Ausnahmeregelung abgelehnt, die es Anbietern von Online-Diensten wie WhatsApp oder Instagram ermöglicht, sexuellen Missbrauch von Kindern in den Chats freiwillig aufzudecken. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung sollten befristete Maßnahmen fortgesetzt werden, während die Verhandlungen über einen langfristigen Rechtsrahmen zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet fortgesetzt werden.
Für Deutschland allerdings besteht Hoffnung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen von Computern einführen. Der Gesetz-esentwurf liegt vor. „Die Umsetzung wird höchste Zeit“, sagt die Scheinkinder-Fahnderin. Sodann geht sie als zwölfjährige Valentina wieder auf Täterjagd.
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