Wir nehmen die Kriegserklärung an!

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Unter dem Aktenzeichen 3 StR 151/81 sprach der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1. Juli 1981 ein erst Wochen später bekanntgewordenes Urteil, das Geschichte machen wird. Es ist in der Bundesrepublik die erste höchstrichterliche Reaktion auf den Kampf von Frauen gegen die ärgste Erniedrigung, die Männer für uns bereithalten: gegen Vergewaltigung, diesen ,,Mord an der Seele", der oft genug darüber hinaus auch ein Mord am Körper ist.

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Bei diesem Vorfall könne von "Gewalt" im Sinne des § 177 nicht die Rede sein...

Schon wenige Tage nach dem Bekanntwerden des Urteils haben Frauen die Herausforderung, ja, man möchte fast sagen "Kriegserklärung", angenommen. Im ganzen Land rüsten sich die "Notrufe für vergewaltigte Frauen", engagierte Anwältinnen und andere Empörte zur Gegenwehr.

Was ist geschehen? Das Wuppertaler Landgericht verurteilte im Dezember 1980 einen 39-jährigen Malermeister aus Remscheid wegen mehrfacher Vergewaltigung. Verschärft war der Tatbestand durch den Umstand, dass der Malermeister seine "Schutzbefohlene", nämlich ein junges Mädchen, das als Lehrling bei ihm angestellt war, wiederholt missbraucht hatte.

Das Wuppertaler Gericht befand den Mann in drei Fällen für schuldig und verurteilte ihn zu sechs Jahren Gefängnis. In der Revision nun hoben die Karlsruher Richter zwei der drei Schuldsprüche auf. Auch sie bezweifeln zwar nicht den Tatbestand des sexuellen Verkehrs, ebenso wenig, dass dies gegen den Willen des Mädchens geschah. Sie nehmen auch den Tatablauf als gegeben (siehe Auszug des Urteils). Danach fuhr der Lehrherr mit dem bereits mehrfach missbrauchten Mädchen mit dem Lieferwagen statt, wie angekündigt, zu einer Baustelle, sondern in einen abgelegenen Waldweg - vergewaltigte sie.

Das heißt, für den Bundesgerichtshof ist es eben keine Vergewaltigung, da, nach Meinung der Richter, bei diesem Vorfall von "Gewalt" im Sinne des § 177 nicht die Rede sein könne. Dass es sich 1. um eine Abhängige handelte (Lehrherr und Lehrmädchen), 2. das Opfer noch minderjährig war, 3. das Mädchen durch bereits vorausgegangene Belästigungen und Vergewaltigung eingeschüchtert, 4. das Auto in einem einsamen Waldweg so geparkt war, dass das Mädchen die Autotür nicht mehr öffnen konnte und 5. er ihr im Auto sagte, es sei sinnlos, sich weiter zu wehren, er sei ohnehin stärker und aus dem Auto komme sie nicht heraus - das alles zählte nicht: trotz alledem befand das Gericht, das es sich hier nicht um "Gewalt" gehandelt habe, ergo auch nicht um Vergewaltigung.

Dieser Richter-
spruch ist eine direkte Antwort auf die Frauen-
bewegung!

"Der Rechtsprechung ist nicht zu entnehmen, dass in jeglichem Einschließen einer Frau in der Absicht, mit ihr geschlechtlich zu verehren, bereits eine Anwendung von Gewalt im Sinne des §177 StGB zu sehen sei." So das Gericht wörtlich in der Urteilsbegründung. Und weiter: "Es versteht sich keineswegs von selbst, dass das Mädchen, das sich kurz zuvor durch Einführen eines Verhütungsmittels bereits auf einen - wenn auch von ihm nicht gewünschten – geschlechtlichen Verkehr mit dem Angeklagten vorbereitet hatte, und das sich ersichtlich seiner durch das Ausbildungsverhältnis bedingten Abhängigkeit von diesem bewusst war, sich unter diesen Umständen einer körperlich wirksamen psychischen Zwangseinwirkung ausgesetzt sah, und, dass es unter dem Eindruck einer solchen - und nicht im Hinblick auf seine Abhängigkeit - der Forderung des Angeklagten nachgekommen sei."

Beim zweiten Blick auf dieses - nicht zufällig so distanziert klingende - Juristendeutsch drängen sich drei bemerkenswerte Aspekte auf:

1. die doppelte Moral bei der Rechtssprechung. Gerade der Gewaltbegriff war zumindest in sogenannten "Politverfahren" in den letzten Jahren eher ausgedehnt als eingeengt worden. Danach gilt heute zum Beispiel im Verständnis der Richter – und auch der Bundesrichter, die noch jüngst ebenso urteilten! – schon als "Gewalt", wenn: Streikposten den Zugang zur Fabrik erschweren; Demonstranten mit Autos die Ausfahrt von Lieferfahrzeugen (in diesem Falle der Bildzeitung) blockieren, ja selbst wenn ein/e Demonstrant/in sich vor einer Straßenbahn auf die Schienen setzt. Dies alles war in den Augen von Richtern "Gewalt" und wurde entsprechend streng verurteilt.

2. die einengende heuchlerische Definition von Gewalt an sich. Und das in einer Gesellschaft, wo die strukturelle Gewalt mindestens genauso gravierend ist wie die punktuelle, die grobe, die fassbare Gewalt. Das heißt: Lebens- und Liebesbedingungen, Abhängigkeiten und Machtverhältnisse können einen Menschen mindestens ebenso fertig machen und verletzen wie ein Schlag auf den Kopf.

3. die sexistische Komponente in diesem Urteil. Ausgerechnet jetzt, ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo Frauen endlich wagen, über ihre Demütigung und Angst zu sprechen; ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, wo Frauen endlich sagen, dass die Vergewaltigung in der Tat mit dem besitzergreifenden Blick anfängt; ausgerechnet jetzt, wo Frauen die subtilen Verflechtungen von Einschüchterung, Scham und Angst analysieren - ausgerechnet jetzt antwortet ein Bundesgericht auf genau dieser Ebene! Und genau darauf kommt es diesem Gericht an. Darum ist dieser Richterspruch eine direkte Antwort auf die Arbeit der Frauenbewegung! Darum ist er ein hochpolitisches Urteil!

Wir wollten den Gewaltbegriff "auf ein vernünftiges Maß zurückschrauben", sagten die Karlsruher Richter den Journalisten in entwaffnender Offenheit. Stimmt genau. Nur - das ist ihre "Vernunft", die, die ihnen dient: ihnen, den Männern, Malermeistern wie Richtern.

Die Männerge-
sellschaft weiß durchaus worum es bei diesem Urteil geht

Wir Frauen sagen, und wir sagen es zunehmend laut: Eure Gewalt ist allgegenwärtig. Sie fängt da an, wo eine, die nach einem netten Abend mitgekommen ist ("Trink doch noch mit ein Glas Wein bei mir") und sich nun, obwohl sie eigentlich nicht will, schämt, in dieser Situation nein zu sagen, mit ihm, der all das eigentlich weiß und ausnutzt, schläft! Gegen ihren Willen. Und sie hört da auf, wo ihr, in Banden organisiert, zu mehreren eine Frau überfallt, sie zusammenschlagt, demütigt, vergewaltigt, ihr euren Penis reinjagt oder eine Colaflasche oder einen Pfahl, sie tötet. Gegen ihren Willen. Eure Gewalt ist allgegenwärtig. Auf der Straße. Am Arbeitsplatz. Im Schlafzimmer.

Und darauf antwortet ihr uns jetzt. Und wir hören eure Antwort wohl. Genau das, was bei der Gewalt von Männern über Frauen die entscheidende Rolle spielt, wollt ihr zudecken: nämlich unser von vorneherein Schwächer-Sein, unser Eingeschüchtert-Sein, unser Schuldbewusstsein.

Was nur ist in diesem Mädchen vorgegangen, bis es gewagt hat, sich seinen Eltern anzuvertrauen? Welche weiteren Demütigungen hat es hinnehmen müssen bei Polizisten, Anwälten, Richtern? – Was alles muss passiert sein, bis sie sich resigniert darin schickte, in ihrer Angst vor einer neuen Vergewaltigung vorsorglich wenigstens ein Verhütungsmittel einzuführen? Was muß sie allein gedacht und gefühlt haben, wenn sie morgens zur Arbeit ging: Zu einer Arbeitsstelle, wo sie vom Chef behandelt wurde wie Freiwild? Und das ist keine Gewalt? Und da redet ihr uns von Paragraphen?!

Einigen wenigen Zeitungen war das Urteil immerhin eine erweiterte Meldung wert (denn, wie gesagt: die Männergesellschaft weiß durchaus, worum es geht!). Alle schrieben sie, von Boulevardpresse bis FAZ, gleich abwiegelnd, dies sei "kein Freibrief für Sexualtäter", sondern nur das "Zurückschrauben des Gewaltbegriffes auf ein vernünftiges Maß".

Bischöfe protestieren immerhin, einige, von denen wir es am wenigsten erwartet hätten, empörten sich. So schrieb die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz auf Anfrage von EMMA zur Sache: "Die Katholische Kirche beobachtet mit wachsender Sorge die ständige Zunahme sexueller Nötigungen und Vergewaltigungen. Opfer dieser Verbrechen sind zumeist Frauen, häufig aber auch Kinder. Nur selten werden die physischen und psychischen Folgen einer solchen Tat verkraftet (...)

Vielfach wird übersehen, dass die Vergewaltigung nicht nur einen brutalen Angriff auf die körperliche Integrität einer Frau darstellt, sondern auch die geistig-seelischen Dimensionen ihres Menschseins ,mitvergewaltigt' werden. Nachdrücklich setzt sich die Kirche dafür ein, den vielen kleinen .Vergewaltigungen' der Frau in der Werbung, in Illustrierten, in den Medien entgegenzuwirken. Die Frau ist kein Objekt versteckter oder öffentlicher Triebbefriedigung, sie ist Subjekt personaler Selbstentscheidung. Der Staat hat die ernste Verpflichtung, alle rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen, die den Schutz der Frau gewährleisten. Die Rechtsprechung muß deutlich machen, dass eine Vergewaltigung kein .Kavaliersdelikt' ist, sondern ein Angriff auf fundamentale Menschenrechte." (…)

Wie reagieren Konservative, wie die so genannten Progressiven?

Immerhin. Und auch die Vorsitzende der CDU-Frauenvereinigung, Helga Wex, befand: "… mir will die Einschränkung des Gewaltbegriffs nicht einleuchten. Wir halten Vergewaltigung für eines der verabscheuungswürdigsten Verbrechen, das mehr als jedes andere die Menschenwürde der Frau verletzt."

Soweit Konservative. Und wie steht's mit unseren so genannten Progressiven? SPD-Ministerin Huber erhielt unsere Anfrage "einen Tag vor dem Urlaub" und hatte "keine Zeit mehr", zu reagieren.

Die schwer linke Berliner Tageszeitung TAZ meldete das Urteil quasi kommentarlos (wäre einer der heroischen Genossen im Lieferwagen vergewaltigt und vor Gericht dermaßen abgefertigt worden - das wäre doch mindestens ein Aufmacher auf Seite 1 gewesen). 

Und der paradelinke Jurist Sebastian Cobler, der sich in den letzten Jahren schon durch die Maßregelung militant gegen Vergewaltiger agierender Frauen profiliert hatte (Stil: bürgerliche Gerichte - ihbä, an die appelliert man nicht; Selbsthilfeaktion gegen Vergewaltiger - igitt, wie faschistoid), beschied EMMA auf Anfrage mit folgendem schlauen Kommentar: "Strafverfahren wegen Vergewaltigung setzen für die betroffenen Frauen die erlittene Pein nicht selten mit Hilfe richterlicher Rabulistik fort. Allein schon deshalb fehlt mir das Verständnis für Appelle an die Strafjustiz." - Nun, Herr Cobler kann sich - in diesem Falle! - diese stilvolle Ignoranz bürgerlicher Gerichte leisten: er und seine Genossen werden ohne Zweifel seltener vergewaltigt…

Eine Abstempe-
lung der Frau zum sexuellen Freiwild für Männer

Einige seiner Kolleginnen, engagierte und eben auch feministisch engagierte Anwältinnen sehen das schon anders. "Schon der Vergewaltigungsparagraph ist sehr eng gefaßt, darum besteht um so weniger Grund, auch noch bei der Definition der Gewalt Einschränkungen zu machen", antwortete Anwältin Regina Schaaber, die bei der Freiburger Notrufgruppe mitarbeitet. Und: "Dieses Urteil zwingt Frauen praktisch dazu, sich auch in einer aussichtslos erlebten Situation körperlich zur Wehr zu setzen, damit die Tat als Vergewaltigung anerkannt wird. Von jetzt an gibt es einen doppelten Gewaltbegriff! Darum sollten Gerichtstermine auch in den Frauenzentren regelmäßig angeschlagen werden. Denn eine Frauenöffentlichkeit ist eine wichtige Kontrolle für die Männerjustiz."

• "Es kann kein Zufall sein, dass bei einem Straftatbestand, dessen Opfer nur Frauen sein können, die Männerjustiz Verständnis für die Tat und den Täter aufbringt, welches sonst allzu oft zu vermissen ist", schreiben die Anwältinnen Karin Böttger und Heidrun Gerwens-Henke aus Düsseldorf. Und: "Hier geht es um die Grenzen des Notwehrrechts von geschlagenen Frauen", konstatiert Rechtsanwältin Berga Tammling aus Oldenburg.

Goy und Ingrid Lohstöter aus Berlin sehen in dem Karlsruher Urteil eine "Menschenrechtsverletzung" und "Abstempelung der Frau zum sexuellen Freiwild für Männer". Sie empfehlen eine verstärkte "Öffentlichkeitsarbeit" und eine "Frauendemo vor dem Bundesgerichtshof".

• Und Rechtsanwältin Eve Grothe aus Gießen schließt auf die Frage "Warum hat der BGH wohl so geurteilt?" messerscharf: "Psychologisch gesehen entsteht eine solche Abwehrreaktion nur dann, wenn was gefährlich wird, wenn dieses Was irgend etwas tangiert. Möglicherweise ist die Frauenbewegung zu stark, es bilden sich ja auch immer mehr Notrufgruppen... Das Urteil ist in meinen Augen Ausdruck und Bestärken-Wollen der herkömmlichen Frauenrolle. Ich rate, die Untergerichte von der Katastrophe zu überzeugen!" Eve selbst ist aktiv in der Gießener Notrufgruppe.

Dieses Urteil wird die Arbeit der Notrufe extrem erschweren

Und die "Notrufe für vergewaltigte Frauen" selbst, die von Feministinnen gegründet wurden? Von ihnen funktionieren inzwischen 25! Noch bevor EMMA die Informationen zu dem skandalösen Urteil verschickt hatte, meldeten sich bereits etliche Notrufe von sich aus bei uns in der Redaktion. "An alle Notruffrauen!" alarmierte die Kieler Notrufgruppe: "Der Bundesgerichtshof hat in diesen Tagen ein Urteil herausgebracht, das unsere Arbeit extrem erschweren wird."

"Offensichtlich genügt es den Herren Bundesrichtern noch nicht, dass beispielsweise Vergewaltigung in der Ehe nach dem Gesetz gar keine ist", schrieben die Kölner Notruffrauen in einer Presseerklärung, "und, dass die wenigen Frauen, die überhaupt den Mut zu einer Anzeige aufbringen, oftmals vor Gericht eine zweite psychische.Vergewaltigung' erleben müssen! Wir betrachten dieses Urteil nicht nur als Freibrief für Vergewaltiger, sondern auch als Schlag ins Gesicht jeder Frau!"

"Nicht genug, dass die derzeitige Rechtsprechung sexuelle Gewaltverbrechen unangemessen milde ahndet, jetzt wird auch noch der Begriff .Gewalt' immer enger eingegrenzt!" empörten sich die Münsteraner Frauen. Sie empfehlen "eine Beschwerde an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages" und "eine bundesweite Demonstration oder gezielte Aktionen an einem bestimmten Tag". An "bundesweite Aktionen" denken auch die Kassler Notruf-Frauen.

Körperlicher Widerstand der Frau darf nicht zwingend für die Strafbarkeit sein!

Nicht nur die Rechtssprechung, auch das Gesetz selbst, den § 177 ändern möchten die Mainzerinnen. Sie fordern, zu recht, "dass in Zukunft" auch psychische Gewalt als Form von Gewaltanwendung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung bestraft wird! (Körperlicher Widerstand von Frauen darf nicht länger zu einer Voraussetzung für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung gemacht werden.); dass jede erzwungene Penetration (Anal-, Oral- und Vagina) als Vergewaltigung bestraft wird; dass auch in der Ehe Vergewaltigung und sexuelle Nötigung bestraft werden."

Eine anonyme "Feministische Zelle Schwarzer Juli" schließlich teilte den Karlsruher Richtern kategorisch mit: "Wir nehmen im Namen der weiblichen Bevölkerung diese Kriegserklärung an!" schickte dem Richter einen Kranz mit Schleife ("Ein letzter Gruß") und schrieb in einer in der TAZ veröffentlichten Erklärung: "Das Gesetz der Kolonisatoren geht aus von ihren Bedürfnissen. Fühlen sie sich in der Erfüllung dieser Bedürfnisse berührt, sind sie jederzeit bereit, auf den Anschein von Gerechtigkeit und Humanität zu verzichten."

Am 26./27. September werden sich in Köln Anwältinnen und andere Aktive aus den Notrufgruppen der ganzen Bundesrepublik und Berlin treffen. Das Karlsruher Urteil - oder sollte Frau genauer sagen: die Karlsruher Kriegserklärung? - wird sie dabei sicherlich vor allem beschäftigen. EMMA berichtet weiter.

Alice Schwarzer, EMMA 9/1981
 

Das Urteil - Ein Auszug aus dem Vergewaltigungen-Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen 3 StR 151/81.

"Zu diesem Fall stellt die (Wuppertaler) Strafkammer fest, dass der Angeklagte der Zeugin S. zunächst in der Werkstatt an die Brüste gefasst, das zurückweichende Mädchen eine Zeitlang um den Werkstattisch herum verfolgt und auf deren mehrfach geäußerte Bitte, es in Frieden zu lassen, mit der Bemerkung, er werde später wiederkommen, verlassen hatte. Kurz nachdem die Zeugin daraufhin, in Vorahnung dessen, dass der Angeklagte wieder mit ihr verkehren wolle, ein Verhütungsmittel bei sich eingeführt hatte, stieg sie auf Veranlassung des Angeklagten in dessen Lieferwagen, einen kleinen Kastenwagen, der nur vorn für Fahrer und Beifahrer Sitze, hinten dagegen eine Ladefläche hatte, um mit ihm zu einer Baustelle zu fahren. Der Angeklagte führte das Fahrzeug dann an einer Baustelle vorbei und in einen von der Straße aus nicht einsehbaren Waldweg hinein und stellte es dort so ab, dass die Zeugin die Beifahrertür nicht öffnen konnte (UA S. 17/18). Die anschließenden Versuche des Angeklagten, die Zeugin zu küssen und sie an den Brüsten anzufassen, konnte das Mädchen durch Wegdrehen des Oberkörpers und Bewegungen mit den Händen abwehren. Als der Angeklagte ihr sagte, es sei sinnlos, sich weiter zu wehren, er sei ohnehin stärker und aus dem Auto komme sie auch nicht heraus, entkleidete sie auf sein Verlangen ihren Unterkörper. - Nachdem sie sich geweigert hatte, in einer bestimmten Stellung mit ihm zu verkehren, forderte er sie in barschem Ton auf, sich nach hinten auf die Ladefläche des Wagens zu begeben. Auf seine Frage, ob sie ein Verhütungsmittel dabei habe, antwortete das Mädchen, es habe schon eines angewandt, da es wisse, dass seine Versprechungen, sie in Ruhe zu lassen, doch nicht ernstgemeint seien. Nachdem sie auf die Ladefläche geklettert war und sich dort auf den Rücken gelegt hatte, kniete er sich über die Zeugin und verkehrte mit ihr.

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