Kinderpornografie
Koalition kippt die Internet-Sperren
„Die Vernunft hat gesiegt“, hieß es, nachdem der Koalitionsausschuss das Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Internet-Seiten vom Verhandlungstisch gefegt hatte. „Vernünftig“ finden die schwarz-gelben Politiker, allen voran Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass Seiten mit sexuell misshandelten Kindern noch zwei, drei oder vier Wochen offen im Netz bleiben, bis sie von den in- oder ausländischen Providern gelöscht werden. Ursprünglich hatte das 2009 von Ursula von der Leyen initiierte und von Schwarz-Rot verabschiedete „Zugangserschwerungsgesetz“ vorgesehen, dass in diesen Fällen ein rotes Stoppschild erscheint und die Seite für den Nutzer gesperrt bleibt. Das Bundeskriminalamt hätte eine täglich zu aktualisierende Liste mit kinderpornografischen Seiten erstellt, die dann hätten gesperrt werden müssen. Glücklicherweise habe man, so FDP-Generalsekretär Christian Lindner, diese „Zensurbehörde“ verhindern können.

Die Begeisterung über den Beschluss des Koalitionsausschusses hält sich andernorts in Grenzen. Nicht nur bei vielen UnionspolitikerInnen, die das Gesetz 2009 mit verabschiedet hatten. Auch das BKA schäumt. Stets hatte die Behörde die Sperren gefordert. Sie seien eine wichtige Maßnahme zusätzlich zum Löschen der Kinderporno-Seiten. „In der Berichterstattung klingt es jetzt so, als wäre es neu, dass diese Seiten ab jetzt gelöscht würden. Dabei gehört das Löschen in der Abteilung zur Bekämpfung von Kinderpornografie längst zum Kerngeschäft.“ Dass Löschen und Sperren als Entweder-Oder debattiert werden, versteht man in Wiesbaden nicht. „Löschen und Sperren waren von uns immer als ergänzendes Paket gedacht.“
Dem endgültigen Aus für die Internet-Sperren war eine in der Bundesrepublik wohl einmalige rechtliche Volte vorausgegangen: Nachdem die Netzgemeinde 2009 gegen das „Zensursula“-Gesetz Sturm gelaufen war, gehörte es zu den ersten Amtshandlungen der damals noch hochfliegenden Liberalen, im Koalitionsvertrag eine Aussetzung des Gesetzes durchzuboxen. Die Verhandler setzten also ein Gesetz außer Kraft, das vom Bundestag bereits verabschiedet und vom Bundespräsidenten unterzeichnet war. Ein Vorgang, den nicht nur der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), als Verfassungsbruch bezeichnete.
Ein Jahr lang, so beschloss man, solle das Sperren der Seiten unterbleiben. Dafür wertete man die Löschvorgänge beim BKA aus. Ergebnis: 93 Prozent der kinderpornografischen Seiten seien, so Leutheusser-Schnarrenberger, nach zwei Wochen gelöscht. Nach einem Monat seien es 99 Prozent. Das ist erfreulich. Warum aber in der Zwischenzeit nicht sperren?
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Hinzu kommt: Setzt sich die Justizministerin auch bei der Vorratsdatenspeicherung durch, erschwert dies auch die Verfolgung pädokrimineller Internetaktivisten. Das von ihr vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren, also das „Einfrieren“ von Daten erst ab dem Zeitpunkt eines richterlichen Beschlusses, hält der Bund Deutscher Kriminalbeamter für „untauglich“. „Ein Großteil von Straftaten wird mit teils erheblicher Verzögerung angezeigt oder den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Und wo nichts gespeichert wurde, kann auch nachträglich nichts eingefroren werden“, erklärt BDK-Bundesvorsitzender André Schulz. Das Verfahren gehe „in wichtigen Bereichen an der Realität vorbei“ und zeuge „von großer Unkenntnis“.
CL, EMMAonline, 7.4.2011
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