Feministische Scheißhaufen?

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SEHR GEEHRTER HERR DR. HIMMLER,
zu der Sendung ZDF Magazin Royale am 2. Dezember 2022 sind seither zahlreiche Programmbeschwerden bei Ihnen eingegangen, oft mit Kopien an uns. Da EMMA direktes Ziel der Diffamationen des Moderators Jan Böhmermann war, fügen wir hiermit unsere Programmbeschwerde hinzu. Gegen welche Programmgrundsätze hat also die Sendung verstoßen?

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1. Die Menschenwürde
„Die Anstalt hat in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen“, heißt es in der ZDF-Satzung. Jan Böhmermann hat in der besagten Sendung Kritikerinnen des geplanten „Selbstbestimmungsgesetzes“ als „Scheißhaufen“ bezeichnet. In Anspielung auf die Ähnlichkeit der Begriffe TERF (Trans Exkludierende Radikale Feministinnen) und „Turd“. Schon der Begriff TERF ist diffamatorisch und verleumderisch, da die meisten so bezeichneten Feministinnen Transsexuelle keineswegs aus ihrer Welt „ausschließen“. Mit dem „Scheißhaufen“ ist definitiv die Grenze zur Schmähkritik überschritten. Die liegt laut Bundesverfassungsgericht da, wo bei einer „herabsetzenden Äußerung“ nicht mehr „die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht“. Das ist hier eindeutig der Fall. Die „Achtung vor dem Glauben und der Meinung anderer“, wird hier nicht gestärkt, wie die ZDF-Satzung fordert, sondern auf stärkstmögliche Weise untergraben.

2. Die Objektivität + Ausgewogenheit
„Die Programme des ZDF sind den publizistischen, ethisch-moralischen und gesellschaftlichen Standards und rechtlichen Vorgaben der Sachlichkeit, Objektivität, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Fairness verpflichtet.“ Die besagte Sendung gibt einseitig und teilweise bis in den Wortlaut ausschließlich die Sicht einer bestimmten Strömung von Transaktivisten wieder. Diese Ideologen, die versuchen, die notwendigen Informationen und gesellschaftlichen Debatten, die dem tiefgreifenden rechtlichen Einschnitt des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“ vorausgehen müssten, zu verhindern, werden nicht nur in EMMA kritisiert, sondern z. B. auch in der FAZ.

3. Die Falschbehauptungen
Diese Einseitigkeit und die Abwesenheit einer umfassenden Recherche führt zu grotesken Falschbehauptungen. Wie zum Beispiel der, es sei „längst wissenschaftlicher Konsens, dass es mehr als zwei Geschlechter“ gebe. Das ist ein Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex: „Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.“ Über EMMA behauptet Böhmermann: „EMMA hetzt regelmäßig gegen Transmenschen“ und spreche „Transmenschen ihre Existenz ab“. Beides ist falsch. EMMA plädiert, wie sehr leicht vielfach nachzulesen ist, dafür, dass transsexuelle Menschen ohne Diskriminierung und mit optimaler professioneller therapeutischer wie medizinischer Unterstützung transitionieren können. Falsch ist ebenso der durch Weglassen und Suggestion bewusst hergestellte Eindruck, Kritikerinnen des Gesetzes ständen in einer Reihe mit „Nazis“ und seien für transfeindliche Übergriffe wie die auf den Transmann Malte C. verantwortlich. „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien“, heißt es in Ziffer 1 des Pressekodex. Diese Sendung, in der sich offenkundige Falschbehauptungen mit Hetze und Diffamation paaren, untergräbt Ansehen und Glaubwürdigkeit der Medien bzw. Ihres Senders.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

DIE EMMAS

PS: ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler hat EMMA inzwischen auf die Programmbeschwerde geantwortet. Man habe sich "intensiv mit der darin vorgetragenen Kritik auseinandergesetzt". Der Fernsehrat habe "keine Verstöße gegen die Programmgrundsätze des ZDF festgestellt". Der Intendant versichert: "Die Wahrung der hohen Standards in unserem Programm ist und bleibt zentraler Bestandteil unserer täglichen Arbeit."

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